2192/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0094 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Ruperta Lichtenecker,

Kolleginnen und Kollegen vom 26. Mai 2009, Nr. 2178/J,

betreffend Nanopartikel in Lebensmitteln und Konsumgütern

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Mai 2009, Nr. 2178/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 14 und 20:

 

Die Nutzung potentieller Chancen der Nanotechnologie, das Erkennen und Vermeiden möglicher Risiken sowie eine umfassende, sachliche Information der Bevölkerung kann nur durch Zusammenarbeit aller in das Thema involvierten Akteurinnen und Akteure erreicht werden. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) eine Plattform für die Erstellung eines „Österreichischen Aktionsplans für Nanotechnologie“ ins Leben gerufen. Es ist überaus begrüßenswert und wichtig, dass dafür alle in Österreich mit Nanotechnologie befassten Ministerien (BMG, BMLFUW, BMASK, BMVIT, BMWF) sowie zahlreiche Österreichische Expertinnen und Experten anderer wichtiger Institutionen (Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartner, Bundesländer, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und Forschung, Kammern, etc. ) an einen Tisch geholt werden konnten.

 

Mit der Erstellung des „Österreichischen Aktionsplanes Nanotechnologie“ werden mehrere Ziele verfolgt: Darstellung der bereits erfolgenden Aktivitäten national/international; Aufzeigen von möglichen Chancen in/für Österreich; Identifizierung möglicher Risiken für Mensch/Umwelt sowie vorhandener Wissenslücken. Daraus folgend liegt der Schwerpunkt auf der Formulierung des österreichischen Handlungsbedarfs sowie konkreter Maßnahmen auf nationaler, EU- und internationaler Ebene (z.B. Österreichische Forschungsprojekte, Förderprogramme, Ausarbeitung von Empfehlungen für Mitgestaltung gesetzlicher Vorgaben unter Miteinbeziehung der Entwicklungen in EU/global, Maßnahmen zur Schließung von Wissenslücken etc.).

 

Durch die Fokussierung auf die österreichische Situation wird ein wesentlicher Mehrwert gegenüber bereits existierenden vergleichbaren Aktionsplänen (z.B. Europäische Kommission, Schweiz, Deutschland, Niederlande) erzielt.

 

Die fachlichen Arbeiten an dem „Österreichischen Aktionsplan Nanotechnologie“ sowie der darauf folgende politische Entscheidungsprozess sollen bis Ende 2009 abgeschlossen werden.

 

Bezüglich der rechtlichen Situation ist konkret zu sagen, dass „Konsumgüter“ und Lebens­mitteln verschiedenen Gesetzesmaterien (z.B. EU-Chemikalien-VO REACH, EU-Kosmetik-VO, EU-Novel-Food-Verordnung, etc.) bzw. verschiedenen Zuständigkeiten (BMLFUW, BMG, etc.) unterliegen. Diese Gesetzesmaterien erfassen auch „Konsumgüter“ und Lebensmitteln, die mit Nanotechnologie hergestellt werden bzw. Nanopartikeln enthalten. Die für diese Produkte zuständigen Rechtsmaterien werden im Falle einer Notwendigkeit an neue Entwicklungen angepasst, wobei Österreich einen wichtigen Beitrag leistet. Aufgrund Entwicklungen im Bereich Nanotechnologie fanden/finden derzeit beispielsweise Evaluierungen bzw. Anpassun­gen in Bereichen der rechtlichen Bestimmungen von Kosmetika, Neuartigen Lebensmitteln und Chemikalien (REACH-VO) sowie die Überarbeitung weltweit harmonisierter Testmethoden statt. Nicht zuletzt werden entsprechende weiterführende Empfehlungen und Maßnahmen für den gesetzgeberischen Bereich auch im Österreichischen Aktionsplan Nanotechnologie enthalten sein.

 

Bezüglich Information der Bevölkerung und von anderen Akteurinnen und Akteuren ist zu sagen, dass das BMLFUW dazu bereits verschiedene Aktionen gesetzt hat. Dazu zählen etwa die Förderung entsprechender Medienaktivitäten (Risikodialog) und Publikationen. Nicht zuletzt werden entsprechende weiterführende Empfehlungen und Maßnahmen für Information auch im Österreichischen Aktionsplan Nanotechnologie enthalten sein.

 

Zu den Fragen 15 bis 18:

 

Der Aspekt „Forschung“ wird ebenfalls im Rahmen des „Österreichischen Aktionsplanes Nanotechnologie“ behandelt. Diesbezüglich darf ich auch auf relevante Förderinstrumente im Bereich Nanotechnologie, die in der Federführung des BMVIT liegen, verweisen.

 

Zu Frage 19:

 

Zur Beantwortung dieser Frage darf auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Gesundheit, Nr. 2177/J, verwiesen werden.

 

Der Bundesminister: