2194/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2009
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möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0097 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen
und Kollegen vom 28. Mai 2009, Nr. 2229/J, betreffend das „Gender
Mainstreaming“ in Österreich und deren Auswirkungen auf die
Familienfreundlichkeit
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Mai 2009, Nr. 2229/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu den Fragen 2 und 3:
Gender Mainstreaming bedeutet, soziale Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und in allen Planungs- und Entscheidungsschritten bewusst wahrzunehmen, zu berücksichtigen und alle Vorhaben so zu gestalten, dass sie einen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern leisten.
Die rechtliche Grundlage für Gender Mainstreaming auf nationaler Ebene findet sich in Artikel 7 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes. Die österreichische Bundesregierung hat sich im Jahr 2001 zur Implementierung der Strategie Gender Mainstreaming in alle Politikbereiche verpflichtet und in der Folge mehrere diesbezügliche Ministerratsbeschlüsse gefasst. Politik und Verwaltung werden aufgefordert, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die längerfristig eine faktische Gleichstellung und die Verankerung von Gender Mainstreaming in allen Bereichen des öffentlichen Lebens bewirken.
Darauf aufbauend hat sich das BMLFUW zum Ziel gesetzt, alle Vorhaben so zu gestalten, dass sie einen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern leisten.
Folgende Analysen wurden bzw. werden im BMLFUW bezüglich Gender Mainstreaming umgesetzt und entwickelt:
Das „Positionspapier des Lebensministeriums: Argumente für die Implementierung von Gender Mainstreaming“ wurde 2007 von der ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) im Auftrag des BMLFUW durchgeführt. Als einen der zentralen Themenbereiche umfasst diese Studie die Erhebung von geschlechtsdifferenzierten Daten. Eine solche Art der Datenerfassung dient dem Sichtbarmachen der unterschiedlichen Rollen von Frauen und Männern. Nur dadurch ist es möglich, die bestehende Situation zu analysieren und erzielte Veränderungen festzustellen. Aufbauend auf der geschlechtsdifferenzierten Datenanalyse, kann eine Strategie zur Implementierung von Gender Mainstreaming im BMLFUW entwickelt und ein begleitendes Monitoring durchgeführt werden. Das Argumentarium wird schrittweise ausgebaut und umgesetzt.
Im Jahr 2008 wurden „Genderkriterien bei der Fördervergabe durch Ministerien“ von der Knoll & Szalai OEG im Auftrag des BMLFUW durchgeführt. Ziel ist die Untersuchung der Verfahrensabläufe bei der Fördervergabe unter Einbeziehung von Genderaspekten. Im Zuge dieser Analyse wurde ein Leitfaden erstellt, der auf die Sensibilisierung von Personen abstellt, die in der Fördervergabe tätig sind, neue Ideen und Fragen im Forschungsbereich aufwirft und diese mit gesellschaftlichen Fragestellungen verknüpft. Insgesamt soll auf eine verstärkte Transparenz bei der Fördervergabe hingewirkt, eine möglichst breite Masse von Akteuren und Akteurinnen einbezogen und auf Genderthemen sensibilisiert werden. Weiters werden Empfehlungen für die Implementierung von Genderkriterien in Form von konkreten Textbausteinen für die gendergerechte Gestaltung von Förderformularen gegeben. Die verpflichtende Anwendung dieser Genderkriterien befindet sich derzeit in Vorbereitung.
Aufbauend auf der Erarbeitung von Genderkriterien bei der Fördervergabe wird derzeit die Analyse „Genderkriterien bei der Auftragsvergabe durch Ministerien“ von der Knoll & Szalai OEG durchgeführt, deren Ziel es ist, zu überprüfen, inwieweit und in welcher Art Genderkriterien bei der Vergabe von Werkverträgen durch das BMLFUW verwendet werden können.
Ebenfalls 2009 wurde das Projekt „Betreuung der Expertinnendatenbank und genderspezifische Basisdatenerhebung für das Lebensministerium 2009“ an die ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) in Auftrag gegeben. Dieses Projekt umfasst zum einen die laufende Betreuung und Erweiterung der im Jahr 2007 von der ÖGUT in Kooperation mit dem BMVIT und FEMtech ins Leben gerufenen Expertinnendatenbank für alle Kompetenzbereiche des BMLFUW. Vorrangiges Ziel der Datenbank ist es, Frauen die Möglichkeit zu bieten, ihre fachspezifischen Fähigkeiten zu präsentieren und die Suche nach hochqualifizierten Expertinnen aus verschiedenen Themenbereichen zu erleichtern.
Zum anderen hat die ÖGUT eine umfangreiche geschlechterdifferenzierte Basisdatenerhebung in allen Abteilungen des BMLFUW durchgeführt, diese ist nahezu abgeschlossen. Ziel der Erhebung ist die Herstellung einer gesicherten Datenlage über die Geschlechterdifferenzierung im BMLFUW. Auf dem Ergebnis dieser Arbeit und dem daraus entstehenden Gesamtbild können in Zukunft gezielte Projekte und Maßnahmen im Sinne des Gender Mainstreaming veranlasst werden.
Zu den Fragen 4 und 5:
2007:
Positionspapier des Lebensministeriums: Argumente für die Implementierung von Gender Mainstreaming: € 11.529.-.
2008:
Genderkriterien bei der Fördervergabe durch Ministerien: € 7.167,53.-.
2009:
Genderkriterien bei der Auftragsvergabe durch Ministerien: Laufend.
Betreuung der Expertinnendatenbank und genderspezifische Basisdatenerhebung für das Lebensministerium 2009: Laufend.
Zu Frage 6:
Der Prozentanteil von Frauen im BMLFUW beträgt zum Stichtag 1. Juni 2009 ca. 38% (38,03708729).
Zu den Fragen 7 bis 10:
Das BMLFUW hat sich am Prozess Audit Vereinbarkeit Familie und Beruf beteiligt und bereits im Jahr 2002 das Grundzertifikat erhalten. Im Rahmen des Audits wurde am 14. Mai 2009 eine Schlussauditierung vorgenommen. Nach positiver Begutachtung wird das Vollzertifikat für ein Jahr verliehen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Ja, im BMLFUW haben 1262 Bedienstete (Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen) zum Stichtag 1.6.2009 Kinder (deren Erfassung aus dienst- und besoldungsrechtlichen Gründen notwendig ist).
Zu den Fragen 13 bis 16:
Nachdem nicht eruierbar ist, welche Arbeitsgruppe gemeint ist, können diese Fragen nicht beantwortet werden.
Der Bundesminister: