2197/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0113 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen
und Kollegen vom 17. Juni 2009, Nr. 2475/J, betreffend die
Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den
Jahren 2009/2010
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juni 2009, Nr. 2475/J, teile ich Folgendes mit:
Grundsätzliches:
Zu den in der Einleitung der vorliegenden Anfrage aufgelisteten Serienanfragen wird auf eine unrichtige Angabe in Bezug auf das BMLFUW Stellung genommen:
Zur parlamentarischen Anfrage Nr. 72/J – Inserate der Bundesregierung zwischen 7. Juli 2008 bis 28. September 2008:
Der in gegenständlicher Anfrage genannte Betrag von € 993.054,67 ist nicht nachvollziehbar. Die tatsächlichen Kosten betrugen € 923.648,85 (siehe Beilage zu Frage 16 der Anfragebeantwortung).
Zu den Fragen 1 bis 9:
Soweit in den Bundesfinanzgesetzen 2009 und 2010 für diese Aufwendungen explizite Ansätze vorgesehen sind, verweise ich auf diese Bundesgesetze samt den Arbeitsbehelfen. Die übrigen Ausgaben werden aus Ansätzen für denjenigen Zweck bedeckt, dem diese Ausgaben zugeordnet sind; in diesen Fällen lässt sich daher die Frage, welche finanziellen Mittel vorgesehen sind, nicht konkret beantworten. Alle Ausgaben werden jedoch nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit getätigt.
Zu den Fragen 10 und 11:
Wie bisher werden Ausgaben nur getätigt, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Ressorts notwendig sind.
Der Bundesminister: