2197/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0113 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 17. Juni 2009, Nr. 2475/J, betreffend die

                        Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den

                        Jahren 2009/2010

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juni 2009, Nr. 2475/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzliches:

 

Zu den in der Einleitung der vorliegenden Anfrage aufgelisteten Serienanfragen wird auf eine unrichtige Angabe in Bezug auf das BMLFUW Stellung genommen:


Zur parlamentarischen Anfrage Nr. 72/J – Inserate der Bundesregierung zwischen 7. Juli 2008 bis 28. September 2008:

Der in gegenständlicher Anfrage genannte Betrag von € 993.054,67 ist nicht nachvollziehbar. Die tatsächlichen Kosten betrugen € 923.648,85 (siehe Beilage zu Frage 16 der Anfragebeant­wortung).

 

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

 

Soweit in den Bundesfinanzgesetzen 2009 und 2010 für diese Aufwendungen explizite Ansätze vorgesehen sind, verweise ich auf diese Bundesgesetze samt den Arbeitsbehelfen. Die übrigen Ausgaben werden aus Ansätzen für denjenigen Zweck bedeckt, dem diese Ausgaben zugeordnet sind; in diesen Fällen lässt sich daher die Frage, welche finanziellen Mittel vorgesehen sind, nicht konkret beantworten. Alle Ausgaben werden jedoch nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit getätigt.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Wie bisher werden Ausgaben nur getätigt, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Ressorts notwendig sind.

 

Der Bundesminister: