2198/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0123 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. JULI 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 23. Juni 2009, Nr. 2549/J, betreffend neue

                        alarmierende Belege für Gesundheits-Beeinträchtigungen durch

                        Mobilfunk aus Belgien und Dänemark

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Juni 2009, Nr. 2549/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Wie bereits in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1795/J betreffend „Zuständigkeit für den Schutz vor nichtionisierender/elektromagnetischer Strahlung“ dargelegt, besteht seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) aufgrund des geltenden Bundesministeriengesetzes keine Zuständigkeit für den Schutz vor nichtionisierender/elektromagnetischer Strahlung, da mit der BMG-Novelle des Jahres 2000 dem BMLFUW ausschließlich der Kompetenztatbestand „Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen“ zugewiesen worden ist.

 

Eine fachliche Bewertung der in der Anfrage genannten Studien sowie die Umsetzung allenfalls daraus resultierender Maßnahmen obliegt daher nicht dem BMLFUW.

 

Der Bundesminister: