2198/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0123 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen
und Kollegen vom 23. Juni 2009, Nr. 2549/J, betreffend neue
alarmierende Belege für Gesundheits-Beeinträchtigungen durch
Mobilfunk aus Belgien und Dänemark
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Juni 2009, Nr. 2549/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Wie bereits in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1795/J betreffend „Zuständigkeit für den Schutz vor nichtionisierender/elektromagnetischer Strahlung“ dargelegt, besteht seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) aufgrund des geltenden Bundesministeriengesetzes keine Zuständigkeit für den Schutz vor nichtionisierender/elektromagnetischer Strahlung, da mit der BMG-Novelle des Jahres 2000 dem BMLFUW ausschließlich der Kompetenztatbestand „Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen“ zugewiesen worden ist.
Eine fachliche Bewertung der in der Anfrage genannten Studien sowie die Umsetzung allenfalls daraus resultierender Maßnahmen obliegt daher nicht dem BMLFUW.
Der Bundesminister: