22/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.12.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 28. November 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0221-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 117/J betreffend „Bezugsfortzahlung für die abgewählten Regierungsmitglieder bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 6. November 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Angelegenheiten des Bezügegesetzes fallen in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes und stellen somit keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Arbeit dar.
Dessen ungeachtet ist darauf zu verweisen, dass sowohl die Frau Staatssekretärin als auch ich am 28. Oktober 2008 zu Abgeordneten des Nationalrats für die XXIV. Gesetzgebungsperiode angelobt worden sind.