2215/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.07.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 23. Juli 2009
GZ: BMG-11001/0199-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2336/J der Abgeordneten Korun, Schwentner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die dazu befragten Gebietskrankenkassen (GKK) haben weitest gehend übereinstimmend mitgeteilt, dass Informationskampagnen zum Thema Zwangsverheiratung von ihnen in Krankenhäusern nicht durchgeführt wurden.
Es wurde jedoch von einigen GKK auf Informationsmaßnahmen zum Thema „Gewalt“ hingewiesen:
Die Wiener Gebietskrankenkasse hat in den Gesundheitszentren sowie im Hanuschkrankenhaus im Jahre 2007 ganz allgemein Folder und Checkkarten zu den Themen „Gewalt gegen Frauen“ und „Gewalt gegen Kinder“ verteilt.
Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse macht in ihrer Stellungnahme auf eine Initiative des Frauenreferates der Vorarlberger Landesregierung mit dem Titel „Ein deutliches Signal gegen häusliche Gewalt“ aufmerksam.
Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse teilt schließlich mit, dass das Thema „Männliche Gewalt“ bereits in dem von dieser Kasse für mehrere Gebietskrankenkassen produzierten Gesundheitsmagazin „Forum Gesundheit“ behandelt wurde. Darüber hinaus hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse im Jahr 2008 die Kampagne „Ich … hab es noch niemandem gesagt“ der ARGE OÖ Frauenhäuser aktiv unterstützt.
Die Tiroler Gebietskrankenkasse hat darauf hingewiesen, dass zwar nach der Eheschließung die Meldung des/der Versicherten zur Mitversicherung des Ehegatten/der Ehegattin erfolgt; ob diese Eheschließung freiwillig oder unter Zwang erfolgte, lasse sich aus dem ausgefüllten Familienstandsnachweis nicht ableiten.
Bezüglich der Frage nach Informationskampagnen zu diesem Thema in Krankenanstalten verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 5.
Frage 2:
Ein bundeseinheitlicher Leitfaden für medizinisches Personal zur Erkennung von Gewalt gegen Frauen und Kinder liegt nicht vor.
Fragen 3 bis 5:
Zu diesen Fragen darf ich grundsätzlich festhalten, dass Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten – mit Ausnahme der Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung über die Grundsätze – in die Zuständigkeit der Länder fallen. Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich ist, da mir diesbezügliche Daten nicht vorliegen.