2216/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0106 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier,

Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juni 2009, Nr. 2356/J,

betreffend Umweltinformationsgesetz: Abfrage von

Umweltinformationen 2007 und 2008

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juni 2009, Nr. 2356/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Es werden laufend Anfragen und Informationsbegehren im Umweltbereich – telefonisch, per  E-Mail oder schriftlich – an das BMLFUW herangetragen, die wenigsten davon sind ausdrücklich auf das UIG gestützt.

Im BMLFUW wurden Umweltinformationen nach § 2 Z 2 und 3 UIG sowie nach § 2 Z 2 UIG – betreffend Abfall – abgefragt.

Im Berichtszeitraum gab es in der Umweltsektion eine Anfrage, die ausdrücklich auf das UIG gestützt war. Diese erging gleichlautend an die UBA GmbH.

Im Bereich der Abfallwirtschaft wurden 2007 fünf und 2008 ein Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen gestellt. Die an die Abfallabteilung des UBA gestellten Fragen wurden an das BMLFUW weitergeleitet.

 

In zwei Fällen wurde dem Begehren seitens des BMLFUW nicht entsprochen, weil keine Umweltdaten im Sinne des Umweltinformationsgesetzes vorlagen.

 

Umweltbundesamt:

Als primäre Anlaufstelle für Informationen nach dem UIG gilt das Umweltbundesamt.

Nach Auskunft des Umweltbundesamtes wurden als informationspflichtige Stelle in den Jahren 2007 und 2008 durchschnittlich rd. 4.000 Anfragen pro Jahr bearbeitet; etwas mehr als die Hälfte wurde schriftlich (via e-mail) gestellt und beantwortet. Informationsbegehren unter Bezugnahme auf § 5 UIG wurde im Jahr 2007 eines, im Jahr 2008 keines gestellt.

 

Beim schriftlich gestellten Informationsbegehren verfügte das Umweltbundesamt nicht über die gewünschten Umweltinformationen. In diesem Fall wurden die Anfragen an die zuständige berichtspflichtige Stelle (hier BMLFUW) weitergeleitet und der Informationssuchende davon benachrichtigt.

 

Im Umweltbundesamt mussten in keinem Fall Ablehnungsgründe im Sinne des § 6 UIG 2004 geltend gemacht werden.

 

Länder:

In den Ländern werden zu Anfragen nach dem UIG überwiegend keine Statistiken geführt.

 

Zu Frage 4:

 

Die Koordinierungsstelle für Umweltinformationen wird von 2 Mitarbeitern des Umweltbundesamtes betreut.

 

Zu Frage 5:

 

·         Generell darf hier auf den Jahresbericht 2008 der Koordinierungsstelle für Umweltinformationen verwiesen werden

http://www.ref.gv.at/uploads/media/KUI-Jahresbericht_2008_final.pdf

·         Leitung der Projektgruppe Umweltinformation (PG UI) im Rahmen der Bund-Länder-Kooperation für den E-Governmentprozess und der Plattform Digitales Österreich. Die PG UI befasst sich mit der Vorgangsweise einer gemeinsamen Umsetzung der Anforderungen des UIG 2004 um den Informationssuchenden einen einfachen Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen und innerhalb der Verwaltungen eine effiziente Umsetzung zu erreichen.

http://www.ref.gv.at/uploads/media/Mission_Statement_PG_UI.pdf

·         Redaktionelle Betreuung der Kommunikationsplattform der PG Umweltinformation am eGovernment Reference Server unter

http://www.ref.gv.at/Umweltinformation.1024.0.html

·         Erweiterung der PG UI durch Bundesministerien und -dienststellen

·         Fortführung des Projekthandbuchs

·         Gründung einer „UPG Portalinfrastruktur“ zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für ein „zentrales Umweltinformationsportal“

http://www.ref.gv.at/uploads/media/PG_UI_-_UPG_Portalinfrastruktur_-_Projektauftrag.pdf

·         Konzeption eines „zentralen Umweltinformationsportals“ (Umweltportal Austria) unter Berücksichtigung von INSPIRE und SEIS

http://www.ref.gv.at/uploads/media/Oesterreichs_Weg_zum_Europaeischen_Shared_Environmental_Information_System.pdf

·         Entwicklung einer Empfehlung zur Strukturierung von Umweltinformationen gemäß Richtlinie 2003/4/EG durch die informationspflichtigen Stellen in den elektronischen Informationssystemen (aktive Informationspflicht)

http://www.ref.gv.at/uploads/media/PG_UI_Inforaster_20090430.pdf

·         Führung und laufende Aktualisierung der Liste informationspflichtiger Stellen

·         Information der Ämter der Landesregierungen und der Bundesministerien über die Anforderungen des UIG 2004 und Diskussion von Lösungsmöglichkeiten

http://www.ref.gv.at/uploads/media/Umweltportal_Austria_10_Thesen.pdf

·         Information der Öffentlichkeit über das UIG 2004 auf www.Help.gv.at unter:

http://www.help.gv.at/Content.Node/166/Seite.1660000.html

·         Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Vortragstätigkeit

http://www.ref.gv.at/Archiv-Aktuelle-Informationen.1380.0.html

·         Befassung der Landesumweltreferentenkonferenz mit der Thematik.

·         Erhebung von Grundstrukturen und Datenbanken im Auftrag der LURK 2007 http://www.ref.gv.at/uploads/media/LURK_20070323_eGov_UIG2004_AG_Umweltinformation_Beschluss_VSt-3214_8c.pdf

·         Definierung von Mindestanforderungen für die aktiven Umweltinformationen

·         Erstellung des Zwischenberichtes der PG UI an die Landesumweltreferentenkonferenz (LURK 2008 am 20. Juni 2008)

http://www.ref.gv.at/uploads/media/KUI-AG-2008-Bericht_an_die_LURK_1.0.pdf

·         Erstellung des Endberichtes der PG UI an die LURK 2009

http://www.ref.gv.at/uploads/media/PG_UI_LURK_2009_Bericht_final.pdf

·         Informelles Treffen mit der Europäischen Kommission, DG Environment, zu den Themen SEIS, EEID, INSPIRE, UNECE Aarhus Convention

http://www.ref.gv.at/uploads/media/080827_DE-AT-Com_SEIS_Meeting_final_EC.pdf

·         Erstellung des nationalen Berichts gemäß Artikel 9 Umweltinformations-Richtlinie (2003/4/EG)
http://www.ref.gv.at/uploads/media/UW_4_1_6_0020_08_Erl_UBA.pdf

 

Zu Frage 6:

 

Grundsätzlich funktioniert die Vollziehung des Gesetzes reibungslos, aber insbesondere bei umfangreichen Anfragen kann ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen.

 

Zu Frage 7:

 

Bei etwa gleichbleibender Anzahl an Anfragen wird mit den vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen das Auslangen gefunden.

 

Zu Frage 8:

 

Die Zusammenarbeit mit den Ländern funktioniert mit den derzeitig gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen klaglos.

 

Der Bundesminister: