2218/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.07.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

Wien, am  23. Juli 2009

GZ: BMG-11001/0209-I/5/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2408/J der Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 6:

Gemäß Abschnitt E, Teil 2 der Anlage zu § 2 BMG ist das Bundesministerium für Gesundheit unter anderem für die allgemeine Gesundheitspolitik, Strukturpolitik und Planung, Überwachung und Bekämpfung des Missbrauches von Alkohol und Suchtgiften einschließlich der bundesweiten Drogenkoordination, Apotheken- und Arzneimittelwesen, Angelegenheiten des Suchtgiftverkehrs, Angelegenheiten des Veterinärwesens, allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes, Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie, Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Unfallversicherung zuständig. Bereits aus diesen wenigen Beispielen wird deutlich, dass damit mein Ressort von einer großen Anzahl internationaler Abkommen betroffen ist. Eine Übersicht, die in ihrer Qualität über die etwa im RIS ohnedies verfügbare Auflistung hinausginge, kann aus technischen Gründen und wegen des dazu notwendigen Verwaltungsaufwands nicht erstellt werden.

 

Zudem berührt der innerstaatliche Vollzug vieler dieser Verträge nicht nur das Bundesministerium für Gesundheit, sondern mehrere Ressorts. Eine Bewertung der

einem einzelnen Staatsvertrag zurechenbaren Kosten einschließlich einer Evaluierung des Nutzens für die Republik Österreich wäre daher auch aus diesem Grund objektiv kaum möglich.

 

Aus organisatorischen und verwaltungsökonomischen Gründen können diese Fragen daher nicht beantwortet werden. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2405/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.