2219/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Textfeld:  Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0112 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 16. Juni 2009, Nr. 2431/J, betreffend das

                        „Gender Budgeting“ in Österreich

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen vom 16. Juni 2009, Nr. 2431/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

 

Im Bereich des BMLFUW – Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen – wurden die Pilotprojekte „Land- und forstwirtschaftliches Schulwesen“ und „klima:aktiv“ einer geschlechter-


spezifischen Analyse unterzogen. Hiezu darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1010/J verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 8 bis 13 und 19 bis 23:

 

Hiezu wird auf den aktuellen Frauenförderungsplan des BMLFUW vom 14. August 2008, BGBl. II Nr. 293/2008, hingewiesen. Grundlage für die Erlassung dieser Verordnung ist § 11 a) des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2007.

 

Der Frauenförderungsplan des BMLFUW gilt für die Dauer von 6 Jahren und zielt auf die Gewährleistung von Chancengleichheit für Frauen und Männer ab.

Die Zielvorgaben des § 1 der Verordnung umfassen beispielsweise die Förderung und Stärkung der beruflichen Identität von Frauen, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Anhebung des Frauenanteils in Führungspositionen.

 

Der Frauenförderungsplan sieht in seinen §§ 2 ff. insbesondere folgende Maßnahmen vor: Einführung von Mentoringprogrammen für Frauen, Schutz der Menschenwürde am Arbeits­platz durch Maßnahmen gegen Mobbing und Diskriminierung, verpflichtende sprachliche Gleichbehandlung in allen internen und externen Schriftstücken und Publikationen des BMLFUW, sowie Angebot von frauenspezifischen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Weitere zentrale Elemente sind die Ermöglichung von Teilzeitarbeit und Telearbeit sowie die Erleichterung des Wiedereinstieges nach der Karenzzeit.

 

Es ist weiters darauf hinzuweisen, dass für das BMLFUW derzeit eine Auditierung zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie („Audit Beruf und Familie“) durchgeführt wird, diese befindet sich bereits in der Abschlussphase. In der jährlichen Berichterstattung werden die diesbezüglich durchgeführten Maßnahmen angeführt. Hiezu zählen etwa die Installierung von Telearbeitsplätzen, flexible Zeiteinteilung bei Teilzeitarbeitskräften, Etablierung eines PatInnensystems und Einbindung von WiedereinsteigerInnen.


Zu den Fragen 14 bis 18:

 

Im Vorblatt (zu den Erläuterungen) zu Rechtssetzungsvorhaben ist der Gesetzgeber ver­pflichtet, Aussagen über bestimmte Auswirkungen des Regelungsvorhabens zu treffen. Seit einem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 werden auch die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen geprüft.

 

Seit Juni 2007 steht diesbezüglich ein anschaulicher und praxisnaher Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik zur Verfügung.

 

Der Bundesminister: