2222/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0122 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. JULI 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 17. Juni 2009, Nr. 2463/J, betreffend Maßnahmen

                        im Zuge des dramatischen Preisverfalls bei Getreide

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juni 2009, Nr. 2463/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Die Preise bei Getreide unterliegen grundsätzlich den Bedingungen des Marktes. Besonders in den letzten Jahren zeigen diese eine hohe Volatilität, da auch die Getreidepreise in Österreich immer stärker in Abhängigkeit zu den globalen Entwicklungen und den jeweiligen klimatischen Bedingungen in den einzelnen Erntejahren stehen. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist laufend bemüht, die Möglichkeiten und Chancen im Rahmen der Gemeinschaftlichen Marktorganisation auszuloten und zu nutzen, um zu einer ausgewogenen und fairen Getreidepreisgestaltung beizutragen. Dabei ist für Österreich das Instrument der Intervention als Sicherheitsnetz sehr bedeutend. Der Bedarf und die Inanspruchnahme dieses Sicherheitsnetzes richten sich allerdings nach den jährlichen Marktgegebenheiten auf nationaler bzw. EU-Ebene.

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der heurigen Getreide- und Maisernte noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können, kann auch zu einem Erfordernis der Inanspruchnahme der Getreideintervention für die heurige Ernte zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Weiters sehen die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen die Möglichkeit von Angeboten in die Getreideintervention nur im Zeitraum 1. November bis 31. Mai des jeweiligen Wirtschaftsjahres vor.

 

Der Absatz des österreichischen Maises erfolgt zudem größtenteils am Binnenmarkt. Der Selbstversorgungsgrad bei Mais in Österreich ist zwar – natürlich abhängig vom jährlichen Erntevolumen – sehr hoch, doch ist auch der Bedarf der neu entstandenen heimischen Industrien nicht unerheblich. Die Stärkeproduktion hat hier einen wichtigen Absatzmarkt für Mais geschaffen, was einem Preisverfall bei Mais entgegenwirken kann. Aber auch die Bio­energieschiene ist in Jahren, in denen aufgrund guter Wachstumsbedingungen eine überdurchschnittliche Getreideernte eingefahren werden kann, ein wichtiger Absatzmarkt. Dieser Markt ist aufnahmefähig und es kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Frage nach allfälligen Überschüssen nicht seriös beantwortet werden.

 

Die Getreidepreise unterliegen jeweils den Bedingungen und Vereinbarungen des freien Marktes und ein regulatives Eingreifen in diesem Bereich, auch mit Hinblick auf die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmun­gen, ist nicht vorgesehen.

 

Im September 2009 wird bereits zum vierten Mal die Internationale Donaubörse in Wien unter maßgeblicher Mitarbeit und Unterstützung der Agrarmarkt Austria und des BMLFUW abgehalten. Diese Veranstaltung hat sich in den letzten Jahren als ein sehr positiver Beitrag zur Lösung für Probleme, die alle Länder in der zentraleuropäischen Kornkammer gleichsam betreffen, etabliert. Sie ist aber auch ein Forum, das es ermöglicht, neue Absatzmärkte für Getreide zu finden bzw. bestehende Handelsbeziehungen zu verstärken. Somit stellt diese  Veranstaltung - neben vielen anderen Aktivitäten - auch einen bedeutenden Beitrag zur erfolgreichen Vermarktung und Preisstabilisierung der österreichischen Getreideernte dar.


Zu Frage 6:

 

Generell unterliegt die Beschaffung landwirtschaftlicher Rohstoffe den Bedingungen des freien Marktes. Aus diesem Grund sind Preisanreize, die den Wettbewerb verzerren, gemäß den gemeinschafts­rechtlichen Bestimmungen nicht zulässig. 

 

Zu Frage 7:

 

Grundsätzlich können alle landwirtschaftlichen Betriebe, die die allgemeinen Bedingungen erfüllen, Förderungen, insbesondere im investiven Bereich, beanspruchen. Die Förderung des spezifischen Einsatzes von Mais in der Veredlung im Sinne einer Stützung der Ankaufspreise für Futter ist nicht vorgesehen und würde als Subvention des laufenden Betriebs auch den nationalen sowie gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsbestimmungen widersprechen.

 

Der Bundesminister: