2225/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                                  BMWF-10.000/0192-Pers./Org.e/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 24. Juli 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2191/J-NR/2009 betreffend den Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde am 27. Mai 2009 an mich richteten, wird auf Ggrund der eingeholten Stellung-nahmen der Medizinischen Universität Innsbruck und des Universitätsrates wie folgt be-antwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Universitätsrates betrugen im Jahr 2008 für

 

Univ.-Prof. Dr. Gabriele Fischer                     €   31.000,--

o.Univ.-Prof. Dr. Günther Bonn                      €   26.500,--

Dr. Christiane Druml                                      €   20.000,--

Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Huber                 €   20.000,--

Prof. Dr. Stephan Laske                                 €   22.500,--

Prof. Dr. Freyja-Maria Smolle-Jüttner            €   22.000,--

RA Prof. Dr. Richard Soyer                            €   18.000,--

Dr. Ing. Peter Grassmann                              €     3.000,--

Dr. Helmut Marsoner                                      €     6.000,--

Prof. Dr. Hartmut Wekerle                             €     3.000,--

Gesamt                                                          € 172.000,--


Zu Frage 2:

An Sitzungsgeldern wurden folgende Beträge ausgezahlt:

 

Univ.-Prof. Dr. Gabriele Fischer                     €   6.300,--

o.Univ.-Prof. Dr. Günther Bonn                       €   4.500,--

Dr. Christiane Druml                                       €   4.500,--

Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Huber                  €   4.500,--

Prof. Dr. Stephan Laske                                 €   4.300,--

Prof. Dr. Freyja-Maria Smolle-Jüttner             €   4.800,--

RA Prof. Dr. Richard Soyer                            €   4.500,--

Dr. Ing. Peter Grassmann                              €      300,--

Dr. Helmut Marsoner                                      €      300,--

Prof. Dr. Hartmut Wekerle                              €      300,--

Gesamt                                                           € 34.300,--

 

Zu Frage 3:

An Reisespesen wurden für das Jahr 2008 € 31.864,77 ausbezahlt.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 2008 sind Telefonkosten in Höhe von insgesamt € 1.313,08 und Repräsentations-spesen (Lebensmittel, Verpflegung etc.) in Höhe von € 2.812,17 angefallen.

 

Zu Frage 5:

An Personalkosten (inkl. freier Dienstnehmer und Werkverträge) wurden 2008 € 57.789,79 ausbezahlt, Reisekosten sind in Höhe von € 5.474,83 und Sachaufwand in Höhe von € 5.079,92 angefallen.

 

Zu Frage 6:

Für vom Rektorat im Auftrag des Universitätsrates beauftragte Sonderprüfungen wurden 2008
€ 48.558,-- ausbezahlt, für Rechtsgutachten im Zusammenhang mit der Abberufung von Rektor Sorg € 18.290,--. Diese Sonderprüfungen betrafen die Bereiche Drittmittel, insbesondere § 27, die internen Projekte IFTZ, MFI, Organisation und Ablauf Rechnungswesen, Managementinformation und laufendes Controlling sowie Budgetierung.

 

Die Sonderprüfungen sind im Rahmen der Verantwortung des Universitätsrates für die wirtschaftliche Gebarung der Universität auf Grund von Hinweisen auf Missstände notwendig
gewesen. Tatsächlich sind durch diese Prüfungen teilweise massive Mängel manifestiert und
beschrieben und die Basis für weitreichende organisatorische Verbesserungen gelegt worden. Die Sonderprüfungen und die spätere Abberufung des Rektors waren wichtige Maßnahmen, um
einen schweren wirtschaftlichen Schaden von der Universität abzuwenden. Nach Abberufung des Rektors wurden auf Basis der Ergebnisse der Sonderprüfungen umfassende Ver-änderungen der Rahmenvorgaben, Organisation und Abläufe vorgenommen. Daraus resultieren
einerseits umfangreiche Mehrerträge etwa aus Kostenersätzen, Beschränkungen von bislang nicht kontrollierbaren Ausgaben (etwa im Bereich IFTZ) und eine deutlich besser strukturierte und transparentere Bilanzierung sowie Budgeterstellung. In Summe haben die Maßnahmen zu einer – derzeit auf Grund des kurzen Zeithorizonts noch nicht exakt bezifferbaren – Ver-besserung der finanziellen Gebarung der Medizinischen Universität Innsbruck im 7-stelligen
Bereich geführt.

 

Zu Frage 7:

Die für vier Sitzungen angefallenen Sitzungsgelder betrugen 2008 € 6.400,--, an Reisespesen wurden € 1.085,50 ausbezahlt. Der „Financial Board“ wurde insbesondere mit dem Ziel gebildet, die Umsetzung der sich aus den Sonderprüfungen ergebenden Veränderungsnotwendigkeiten im finanziellen Bereich zu begleiten, einerseits um die Möglichkeit von beabsichtigten Maß-nahmen der Verwaltung zu überprüfen und gegenüber dem Universitätsrat zu vertreten und
andererseits auch das spezifisch universitär vorhandene Fach-Know-how anderer Universitäten

 

und der Professor/inn/enschaft der MUI beratend einzubringen. Sämtliche bislang umgesetzten Erneuerungen und Verbesserungen erfolgten in Absprache bzw. Abstimmung mit dem „Financial Board“.

 

Zu Frage 8:

An sonstigen Kosten sind 2008 angefallen: für den Scientific Integrity Board € 14.773,91, für gemeinsame Sitzungen Universitätsrat und Senat € 2.458,30.

 

Zu Frage 9:

Die bloßen Lohnkosten der Mitglieder des Rektorates betrugen 2008:

a)  Rektor Sorg (bis 31.8.2008):

     Grundbezug inkl. Krankenentgelt:                          € 155.936,82

     Dienstgeberbeiträge:                                                         €     9.502,19

     Summe                                                                              € 165.439,01

 

b)  Rektor-Stellvertreter Dierich:                                             € 0,--

      Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten:           € 54.407,52

      Dienstgeberbeiträge:                                                         € 10.729,17

      Summe                                                                              € 65.136,69

 

c)  Vizerektorin Hochleitner:

      Vizerektorin für Klinische Angelegenheiten:                      € 0,--

      Vizerektorin für Personal, Personalentwicklung

      und Gleichstellung:                                                            €   81.006,80

      Dienstgeberbeiträge:                                                         €   19.619,85

      Summe                                                                              € 100.626,65

 

Die Beträge enthalten jedoch nicht Kommunikationsberatung, sonstige Beratungen und
Gutachten, Repräsentationsspesen und Wissenschaftsberatung und auch nicht die Ver-waltungskosten für das Büro des Rektors.

 

Zu Frage 10:

Die Gesamtsumme für die Abdeckung der Kosten des Universitätsrates (1 bis 8) betrug im Jahr 2008 € 402.200,27.

 

Die Gesamtkosten für den Senat betrugen € 24.934,86, welche sich aus Personalkosten (Servicierung) in Höhe von € 22.966,06 und Sachmitteln in Höhe von € 1.033,40 zusammensetzen.

 

Zu Frage 11:

Die Gesamtsumme für die Abdeckung der Kosten des Universitätsrates (1 bis 8) betrug im Jahr 2008 € 402.200,27.

 

Die Curricular-Kommission erfüllt ihre Tätigkeit im Rahmen des regulären Dienstbetriebes, eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen. An Sachkosten sind lediglich Kosten für eine
gemeinsame Sitzung mit dem Senat angefallen, welche zur Hälfte € 935,40 betragen haben.

 

Zu Frage 12:

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3665/J-NR/2008 (3714/AB XXIII. GP) betreffend das Einkommen von Universitätsräten mitgeteilt wurde, wurden für die
Medizinischen Universitäten Wien und Graz folgende Vergütungen festgelegt:

 

Medizinische Universität Wien:

Beschluss des Universitätsrates, dass die gesamte Vergütung für den fünfköpfigen Universitätsrat jene Summe betragen soll, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Rektor als Fixbezug (exklusive Prämien) erhält.

 

Medizinische Universität Graz:

Die Vergütung orientiert sich an der Vergütung der vom Land Steiermark beschickten Aufsichtsräte:

Vorsitzender: € 610,-- monatlich

weiteres Mitglied: € 410,-- monatlich

 

Zu Frage 13:

Anzahl Sitzungen Universitätsrat 2008: 10

Anzahl Sitzungen Senat 2008: 11

Anzahl Sitzungen Curricular-Kommission 2008: 10

 

Zu Frage 14:

Laut Stellungnahme des Universitätsrates zu dieser Frage hat jedes Mitglied des Universitäts-rates eine Conflict of Interest-Erklärung abgegeben, die im Büro des Universitätsrates aufliegt. Nach der Geschäftsordnung des Universitätsrates wirken Universitätsratsmitglieder bei
Beratungen und Abstimmungen, bei denen ein möglicher Conflict of Interest besteht, nicht mit.

 

Zu Frage 15:

Laut Stellungnahme des Universitätsrates bestehen keine Naheverhältnisse zur TILAK und
ihren Tochterunternehmen und zur privaten Universität UMIT. Das Universitätsratsmitglied Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Huber wurde zuletzt im Juni 2009 von der TILAK als Aufsichtsrat nominiert. Prof. Dr. Huber ist zwischenzeitig von seiner Funktion als Universitätsrat zurückgetreten.


Zu Frage 16:

Hiezu hält der Universitätsrat Folgendes fest:

„Der Klinische Mehraufwand bestimmt sich aus dem Universitätsgesetz 2002 und wäre auf Vollkostenbasis zu berechnen. Hierzu ist eine einvernehmliche Vorgangsweise mit dem Krankenanstaltenträger und das Vorhandensein einer beidseitigen umfassenden Kostenrechnung Voraussetzung. Weder liegt derzeit die Bereitschaft zur gemeinsamen Rechnung seitens der TILAK vor, noch ist die genaue Basis der vom Bund der Medizinischen Universität für Zwecke des
Klinischen Mehraufwandes zur Verfügung gestellte Betrag ausreichend definiert bzw. ist unklar, inwieweit durch diese Gelder über das Ausmaß des tatsächlich für die Mehrbelastung errechenbaren Ausmaßes hinaus auch eine Zusatzfinanzierung der Krankenhäuser direkt beabsichtigt ist.“

 

Zu Frage 17:

Hiezu hält der Universitätsrat Folgendes fest:

„Aus Sicht des Universitätsrates gilt es im ersten Schritt mit dem Bundesministerium abzuklären, welche Arten an Aufwandsersatz in den dafür überwiesenen Geldern enthalten sein sollen und in einem zweiten Schritt die Basis mit dem Land Tirol bzw. der TILAK zu schaffen, einvernehmlich unter den obigen Vorgaben Leistungen und Gegenleistungen auf Basis einer korrekten Voll-kostenrechnung zu ermitteln. Dafür muss allerdings noch die rechnungstechnische Basis ge-schaffen werden, um Vollkosten bei der Medizinischen Universität überhaupt berechnen zu können, was eine grundsätzliche Umstrukturierung von Budgetierung und Rechnungswesen, ebenso wie eine weitgehende Adaptierung des Rechnungswesensystems SAP erfordert.

 

Angesichts der unklaren Zweckwidmung der vom Bund in der Leistungsvereinbarung 2007-2009 zugesagten Gelder steht derzeit nicht fest, inwieweit in diesen Geldern auch eine indirekte
Finanzierung der Krankenanstalten via Lohnkosten der Medizinischen Universität beabsichtigt ist. Dies gilt es prioritär bei den Anfang Juli beginnenden Leistungsvereinbarungen festzustellen und zu fixieren. Wenn diese „Subventionierung“ ausgeschlossen wird, fordert der Universitätsrat eine rigorose Verrechnung der für andere erbrachten und durch die Medizinische Universität vorfinanzierten Leistungen, um den finanziellen Spielraum für Lehre und Forschung nicht zu
reduzieren. Im Falle einer beabsichtigten Querfinanzierung fordert der Universitätsrat das
Rektorat dahingehend auf, diese „Cofinanzierung“ einerseits vom Leistungsumfang in den
Leistungsvereinbarungsverhandlungen klar zu definieren und mittels Berechnungen die Höhe der dafür erhaltenen Gelder genau einzugrenzen. Übersteigende Leistungen für Dritte sind in der Folge ausnahmslos zu verrechnen.“

 

Zu Frage 18:

Hiezu hält der Universitätsrat Folgendes fest:

„Das Erstellen und Genehmigen des Budgets zählt nicht zu den enumerativ in § 21 UG 2002 angeführten Aufgaben des Universitätsrates und ist dem Rektorat vorbehalten. Der Universitätsrat kann lediglich eine Empfehlung zum vom Rektorat abgesegneten Budget abgeben. Der Universitätsrat sieht sich allerdings in der Verantwortung, berechtigte fachliche Wünsche mit den vorhandenen Mitteln in Einklang zu bringen und weder Budgets durch das dafür allein zu-ständige Gremium zu empfehlen, welches eine Einschränkung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben der Universität beinhalten, noch ein solches, welches die wirtschaftliche Leistungs-fähigkeit der Universität gefährden. In diesem Interessenkonflikt kann der Universitätsrat nur
einen Ausgleich zwischen erforderlichen Ausgaben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln empfehlen.“

 

Zu Frage  19:

Hiezu hält der Universitätsrat Folgendes fest:

„Der Universitätsrat ist hinsichtlich Entwicklungsplan und Organisationsplan lediglich für die
Genehmigung des vom Senat auf Vorschlag des Rektorates erstellten Entwurfes zuständig und grundsätzlich kein Organ, welches eigene Entwicklungen vorzunehmen hat.“

 

Zu Fragen 20 und 21:

Laut Stellungnahme des Universitätsrates gab es in Bezug auf die Rektor/inn/enwahl beim Universitätsrat weder eine Intervention seitens LH Platter noch anderer Politiker/innen.

 

Zu Frage 22:

Hiezu hält der Universitätsrat Folgendes fest:

„Der Universitätsrat ist ein ausschließliches Aufsichtsorgan der Universität und steht in keiner Interessenbeziehung oder Verpflichtung gegenüber dem Land Tirol. Der Universitätsrat wird hier im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und im Interesse einer zukünftig weiterhin möglichen Zusammenarbeit die Interessen der Universität mit aller Deutlichkeit vertreten, dies in einer möglichst offenen und transparenten Vorgangsweise.“

 

Zu Frage 23:

Die Ausgaben der Universitätsräte der Medizinischen Universitäten waren in den vergangenen Jahren recht unterschiedlich. Die Differenzen lassen sich teilweise mit unterschiedlichen
Situationen und zu bearbeitenden Herausforderungen argumentieren. In Zukunft wird gemäß der jüngsten Novelle des Universitätsgesetzes die Veröffentlichung der Vergütung für die Universitätsratsmitglieder für mehr Transparenz sorgen.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.