2225/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.07.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0192-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 24. Juli 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2191/J-NR/2009 betreffend den Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde am 27. Mai 2009 an mich richteten, wird auf Ggrund der eingeholten Stellung-nahmen der Medizinischen Universität Innsbruck und des Universitätsrates wie folgt be-antwortet:
Zu Frage 1:
Die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Universitätsrates betrugen im Jahr 2008 für
Univ.-Prof. Dr. Gabriele Fischer € 31.000,--
o.Univ.-Prof. Dr. Günther Bonn € 26.500,--
Dr. Christiane Druml € 20.000,--
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Huber € 20.000,--
Prof. Dr. Stephan Laske € 22.500,--
Prof. Dr. Freyja-Maria Smolle-Jüttner € 22.000,--
RA Prof. Dr. Richard Soyer € 18.000,--
Dr. Ing. Peter Grassmann € 3.000,--
Dr. Helmut Marsoner € 6.000,--
Prof. Dr. Hartmut Wekerle € 3.000,--
Gesamt € 172.000,--
Zu Frage 2:
An Sitzungsgeldern wurden folgende Beträge ausgezahlt:
Univ.-Prof. Dr. Gabriele Fischer € 6.300,--
o.Univ.-Prof. Dr. Günther Bonn € 4.500,--
Dr. Christiane Druml € 4.500,--
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Huber € 4.500,--
Prof. Dr. Stephan Laske € 4.300,--
Prof. Dr. Freyja-Maria Smolle-Jüttner € 4.800,--
RA Prof. Dr. Richard Soyer € 4.500,--
Dr. Ing. Peter Grassmann € 300,--
Dr. Helmut Marsoner € 300,--
Prof. Dr. Hartmut Wekerle € 300,--
Gesamt € 34.300,--
Zu Frage 3:
An Reisespesen wurden für das Jahr 2008 € 31.864,77 ausbezahlt.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2008 sind Telefonkosten in Höhe von insgesamt € 1.313,08 und Repräsentations-spesen (Lebensmittel, Verpflegung etc.) in Höhe von € 2.812,17 angefallen.
Zu Frage 5:
An Personalkosten (inkl. freier Dienstnehmer und Werkverträge) wurden 2008 € 57.789,79 ausbezahlt, Reisekosten sind in Höhe von € 5.474,83 und Sachaufwand in Höhe von € 5.079,92 angefallen.
Zu Frage 6:
Für vom Rektorat im Auftrag des
Universitätsrates beauftragte Sonderprüfungen wurden 2008
€ 48.558,-- ausbezahlt, für Rechtsgutachten im Zusammenhang mit der
Abberufung von Rektor Sorg € 18.290,--. Diese Sonderprüfungen
betrafen die Bereiche Drittmittel, insbesondere § 27, die internen
Projekte IFTZ, MFI, Organisation und Ablauf Rechnungswesen, Managementinformation
und laufendes Controlling sowie Budgetierung.
Die Sonderprüfungen sind im Rahmen der
Verantwortung des Universitätsrates für die wirtschaftliche Gebarung
der Universität auf Grund von Hinweisen auf Missstände notwendig
gewesen. Tatsächlich sind durch diese Prüfungen teilweise massive
Mängel manifestiert und
beschrieben und die Basis für weitreichende organisatorische
Verbesserungen gelegt worden. Die Sonderprüfungen und die spätere
Abberufung des Rektors waren wichtige Maßnahmen, um
einen schweren wirtschaftlichen Schaden von der Universität abzuwenden.
Nach Abberufung des Rektors wurden auf Basis der Ergebnisse der
Sonderprüfungen umfassende Ver-änderungen der Rahmenvorgaben,
Organisation und Abläufe vorgenommen. Daraus resultieren
einerseits umfangreiche Mehrerträge etwa aus Kostenersätzen,
Beschränkungen von bislang nicht kontrollierbaren Ausgaben (etwa im
Bereich IFTZ) und eine deutlich besser strukturierte und transparentere
Bilanzierung sowie Budgeterstellung. In Summe haben die Maßnahmen zu
einer – derzeit auf Grund des kurzen Zeithorizonts noch nicht exakt
bezifferbaren – Ver-besserung der finanziellen Gebarung der Medizinischen
Universität Innsbruck im 7-stelligen
Bereich geführt.
Zu Frage 7:
Die für vier Sitzungen angefallenen Sitzungsgelder betrugen 2008
€ 6.400,--, an Reisespesen wurden € 1.085,50 ausbezahlt. Der
„Financial Board“ wurde insbesondere mit dem Ziel gebildet, die
Umsetzung der sich aus den Sonderprüfungen ergebenden Veränderungsnotwendigkeiten
im finanziellen Bereich zu begleiten, einerseits um die Möglichkeit von
beabsichtigten Maß-nahmen der Verwaltung zu überprüfen und
gegenüber dem Universitätsrat zu vertreten und
andererseits auch das spezifisch universitär vorhandene Fach-Know-how
anderer Universitäten
und der Professor/inn/enschaft der MUI beratend einzubringen. Sämtliche bislang umgesetzten Erneuerungen und Verbesserungen erfolgten in Absprache bzw. Abstimmung mit dem „Financial Board“.
Zu Frage 8:
An sonstigen Kosten sind 2008 angefallen: für den Scientific Integrity Board € 14.773,91, für gemeinsame Sitzungen Universitätsrat und Senat € 2.458,30.
Zu Frage 9:
Die bloßen Lohnkosten der Mitglieder des Rektorates betrugen 2008:
a) Rektor Sorg (bis 31.8.2008):
Grundbezug inkl. Krankenentgelt: € 155.936,82
Dienstgeberbeiträge: € 9.502,19
Summe € 165.439,01
b) Rektor-Stellvertreter Dierich: € 0,--
Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten: € 54.407,52
Dienstgeberbeiträge: € 10.729,17
Summe € 65.136,69
c) Vizerektorin Hochleitner:
Vizerektorin für Klinische Angelegenheiten: € 0,--
Vizerektorin für Personal, Personalentwicklung
und Gleichstellung: € 81.006,80
Dienstgeberbeiträge: € 19.619,85
Summe € 100.626,65
Die Beträge enthalten jedoch nicht Kommunikationsberatung, sonstige
Beratungen und
Gutachten, Repräsentationsspesen und Wissenschaftsberatung und auch nicht
die Ver-waltungskosten für das Büro des Rektors.
Zu Frage 10:
Die Gesamtsumme für die Abdeckung der Kosten des Universitätsrates (1 bis 8) betrug im Jahr 2008 € 402.200,27.
Die Gesamtkosten für den Senat betrugen € 24.934,86, welche sich aus Personalkosten (Servicierung) in Höhe von € 22.966,06 und Sachmitteln in Höhe von € 1.033,40 zusammensetzen.
Zu Frage 11:
Die Gesamtsumme für die Abdeckung der Kosten des Universitätsrates (1 bis 8) betrug im Jahr 2008 € 402.200,27.
Die Curricular-Kommission erfüllt ihre Tätigkeit im Rahmen des
regulären Dienstbetriebes, eine gesonderte Vergütung ist nicht
vorgesehen. An Sachkosten sind lediglich Kosten für eine
gemeinsame Sitzung mit dem Senat angefallen, welche zur Hälfte €
935,40 betragen haben.
Zu Frage 12:
Wie bereits in
der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3665/J-NR/2008 (3714/AB
XXIII. GP) betreffend das Einkommen von Universitätsräten mitgeteilt
wurde, wurden für die
Medizinischen Universitäten Wien und Graz folgende Vergütungen
festgelegt:
Medizinische Universität Wien:
Beschluss des Universitätsrates, dass die gesamte Vergütung für den fünfköpfigen Universitätsrat jene Summe betragen soll, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Rektor als Fixbezug (exklusive Prämien) erhält.
Medizinische Universität Graz:
Die Vergütung orientiert sich an der Vergütung der vom Land Steiermark beschickten Aufsichtsräte:
Vorsitzender: € 610,-- monatlich
weiteres Mitglied: € 410,-- monatlich
Zu Frage 13:
Anzahl Sitzungen Universitätsrat 2008: 10
Anzahl Sitzungen Senat 2008: 11
Anzahl Sitzungen Curricular-Kommission 2008: 10
Zu Frage 14:
Laut Stellungnahme des Universitätsrates zu dieser Frage hat jedes
Mitglied des Universitäts-rates eine Conflict of Interest-Erklärung
abgegeben, die im Büro des Universitätsrates aufliegt. Nach der
Geschäftsordnung des Universitätsrates wirken
Universitätsratsmitglieder bei
Beratungen und Abstimmungen, bei denen ein möglicher Conflict of Interest besteht,
nicht mit.
Zu Frage 15:
Laut Stellungnahme des Universitätsrates bestehen
keine Naheverhältnisse zur TILAK und
ihren Tochterunternehmen und zur privaten Universität UMIT. Das Universitätsratsmitglied
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Huber wurde zuletzt im Juni 2009 von der TILAK als
Aufsichtsrat nominiert. Prof. Dr. Huber ist zwischenzeitig von seiner Funktion
als Universitätsrat zurückgetreten.
Zu Frage 16:
Hiezu hält der Universitätsrat Folgendes fest:
„Der Klinische Mehraufwand bestimmt sich aus dem
Universitätsgesetz 2002 und wäre auf Vollkostenbasis zu berechnen.
Hierzu ist eine einvernehmliche Vorgangsweise mit dem Krankenanstaltenträger
und das Vorhandensein einer beidseitigen umfassenden Kostenrechnung Voraussetzung.
Weder liegt derzeit die Bereitschaft zur gemeinsamen Rechnung seitens der TILAK
vor, noch ist die genaue Basis der vom Bund der Medizinischen Universität
für Zwecke des
Klinischen Mehraufwandes zur Verfügung gestellte Betrag ausreichend
definiert bzw. ist unklar, inwieweit durch diese Gelder über das
Ausmaß des tatsächlich für die Mehrbelastung errechenbaren
Ausmaßes hinaus auch eine Zusatzfinanzierung der Krankenhäuser direkt
beabsichtigt ist.“
Zu Frage 17:
Hiezu hält der Universitätsrat Folgendes fest:
„Aus Sicht des Universitätsrates gilt es im ersten Schritt mit dem Bundesministerium abzuklären, welche Arten an Aufwandsersatz in den dafür überwiesenen Geldern enthalten sein sollen und in einem zweiten Schritt die Basis mit dem Land Tirol bzw. der TILAK zu schaffen, einvernehmlich unter den obigen Vorgaben Leistungen und Gegenleistungen auf Basis einer korrekten Voll-kostenrechnung zu ermitteln. Dafür muss allerdings noch die rechnungstechnische Basis ge-schaffen werden, um Vollkosten bei der Medizinischen Universität überhaupt berechnen zu können, was eine grundsätzliche Umstrukturierung von Budgetierung und Rechnungswesen, ebenso wie eine weitgehende Adaptierung des Rechnungswesensystems SAP erfordert.
Angesichts der unklaren Zweckwidmung der vom Bund in
der Leistungsvereinbarung 2007-2009 zugesagten Gelder steht derzeit nicht fest,
inwieweit in diesen Geldern auch eine indirekte
Finanzierung der Krankenanstalten via Lohnkosten der Medizinischen
Universität beabsichtigt ist. Dies gilt es prioritär bei den Anfang
Juli beginnenden Leistungsvereinbarungen festzustellen und zu fixieren. Wenn
diese „Subventionierung“ ausgeschlossen wird, fordert der
Universitätsrat eine rigorose Verrechnung der für andere erbrachten
und durch die Medizinische Universität vorfinanzierten Leistungen, um den
finanziellen Spielraum für Lehre und Forschung nicht zu
reduzieren. Im Falle einer beabsichtigten Querfinanzierung fordert der Universitätsrat
das
Rektorat dahingehend auf, diese „Cofinanzierung“ einerseits vom
Leistungsumfang in den
Leistungsvereinbarungsverhandlungen klar zu definieren und mittels Berechnungen
die Höhe der dafür erhaltenen Gelder genau einzugrenzen.
Übersteigende Leistungen für Dritte sind in der Folge ausnahmslos zu
verrechnen.“
Zu Frage 18:
Hiezu hält der Universitätsrat Folgendes fest:
„Das Erstellen und Genehmigen des Budgets
zählt nicht zu den enumerativ in § 21 UG 2002 angeführten
Aufgaben des Universitätsrates und ist dem Rektorat vorbehalten. Der
Universitätsrat kann lediglich eine Empfehlung zum vom Rektorat
abgesegneten Budget abgeben. Der Universitätsrat sieht sich allerdings in
der Verantwortung, berechtigte fachliche Wünsche mit den vorhandenen
Mitteln in Einklang zu bringen und weder Budgets durch das dafür allein zu-ständige
Gremium zu empfehlen, welches eine Einschränkung der gesetzlich
vorgegebenen Aufgaben der Universität beinhalten, noch ein solches,
welches die wirtschaftliche Leistungs-fähigkeit der Universität
gefährden. In diesem Interessenkonflikt kann der Universitätsrat nur
einen Ausgleich zwischen erforderlichen Ausgaben mit den zur Verfügung
stehenden Mitteln empfehlen.“
Zu Frage 19:
Hiezu hält der Universitätsrat Folgendes fest:
„Der Universitätsrat ist hinsichtlich
Entwicklungsplan und Organisationsplan lediglich für die
Genehmigung des vom Senat auf Vorschlag des Rektorates erstellten Entwurfes
zuständig und grundsätzlich kein Organ, welches eigene Entwicklungen
vorzunehmen hat.“
Zu Fragen 20 und 21:
Laut Stellungnahme des Universitätsrates gab es in Bezug auf die Rektor/inn/enwahl beim Universitätsrat weder eine Intervention seitens LH Platter noch anderer Politiker/innen.
Zu Frage 22:
Hiezu hält der Universitätsrat Folgendes fest:
„Der Universitätsrat ist ein ausschließliches Aufsichtsorgan der Universität und steht in keiner Interessenbeziehung oder Verpflichtung gegenüber dem Land Tirol. Der Universitätsrat wird hier im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und im Interesse einer zukünftig weiterhin möglichen Zusammenarbeit die Interessen der Universität mit aller Deutlichkeit vertreten, dies in einer möglichst offenen und transparenten Vorgangsweise.“
Zu Frage 23:
Die Ausgaben
der Universitätsräte der Medizinischen Universitäten waren in
den vergangenen Jahren recht unterschiedlich. Die Differenzen lassen sich
teilweise mit unterschiedlichen
Situationen und zu bearbeitenden Herausforderungen argumentieren. In Zukunft
wird gemäß der jüngsten Novelle des Universitätsgesetzes
die Veröffentlichung der Vergütung für die Universitätsratsmitglieder
für mehr Transparenz sorgen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.