2229/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 24. Juli 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0210-IK/1a/2009
Die Formulierung von Punkt 3 der parlamentarischen Anfrage Nr. 946/J war nicht eindeutig. Eine mit vertretbarem Aufwand herstellbare sinnvolle Beantwortung war daher nur mittels teleologischer Interpretation möglich. Den geäußerten Verdacht, dass dies in der Absicht erfolgt wäre, etwas zu verbergen oder zu verschleiern, weise ich mit Nachdruck zurück. Das Gegenteil ist der Fall. Sowohl ich als zuständiger Ressortminister, als auch die Geschäftsführung der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) waren und sind stets um Transparenz aller ergebnisrelevanten Sachverhalte der BIG bemüht; daher wurden derartige Anfragen
auch dann beantwortet, wenn diese nicht dem Interpellationsrecht unterlagen. Dieser Auskunftsbereitschaft sind jedoch insbesondere dort Grenzen gesetzt, wo die Beantwortung den Datenschutz verletzen, die Wettbewerbsfähigkeit bzw. die Geschäftsinteressen der BIG schädigen oder die Beantwortung einen unvertretbar hohen Bearbeitungsaufwand erfordern würde. Letzteres ist beim nunmehr präzisierten Punkt 3 der Anfrage der Fall. Auch und gerade ausgegliederte Rechtsträger wie die BIG sind der Wirtschaftlichkeit und Effizienz ihres Handelns verpflichtet. Primäres Ziel der BIG-Ausgliederung war es, die Bewirtschaftung der ehemaligen Bundesimmobilien nach den Grundsätzen der Privatwirtschaft zu etablieren, was naturgemäß auch ein adäquates Humanressourcenmanagement voraussetzt. Eine Weiterführung des Bundesbedienstetenschemas - soweit nicht zwingend erforderlich -wäre hierzu nicht der richtige Ansatz.
Weiters ist festzuhalten, dass Kollektivverträge Vereinbarungen sind, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits schriftlich abgeschlossen werden. Jeder ausverhandelte Kollektivvertrag wird gem. § 14 ArbVG beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hinterlegt.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat innerhalb einer Woche nach Hinterlegung die Kundmachung des Abschlusses durch Einschaltung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ zu veranlassen und einen Kollektivvertragskataster zu führen.
Die BIG hat den auf ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anwendbaren Kollektivvertrag im Jahr 2006 von der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes m.b.H. übernommen und dadurch erfolgreich eine einheitliche arbeitsrechtliche Grundlage für alle Privatangestellten des Unternehmens implementiert.
Der Kollektivvertrag für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BIG mit seinen Regelungen, seinen Verwendungsgruppen und seiner Gehaltstafel ist öffentlich zugänglich und von jedermann einsehbar.
Weiters teilt die BIG Folgendes mit:
Die Gehaltstafel des Kollektivvertrages für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. sieht für 2009 in der niedrigsten Verwendungsstufe I/ Grundstufe ein Gehalt von € 1.273,35 brutto und in der höchsten Verwendungsgruppe V/Fachstufe 3 ein Gehalt von € 4.153,99 brutto vor.
Der branchenbedingt vergleichbare Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie sieht in der niedrigsten Beschäftigungsgruppe ein Gehalt von € 1.370 brutto und in der höchsten Beschäftigungsgruppe von € 4.849 brutto vor.
Zu den einzelnen Punkten stelle ich auf Basis entsprechender Informationen der BIG fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die Entwicklung der Personalkosten der BIG wurde bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 946/J dargestellt. In der nachstehenden Tabelle erfolgt nunmehr zusätzlich eine Aufgliederung der Mitarbeiter/innen des BIG-Konzerns nach „BIG-KV“ und „ehemalige Vertragsbedienstete des Bundes“. Anzumerken ist, dass die ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundes vor allem Mitarbeiter/innen im handwerklichen Bereich des Facility Services und Assistenzkräfte umfassen und daher die durchschnittlichen Personalkosten entsprechend geringer sind.

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Eine Beantwortung dieser Fragen würde die Erstellung einer „fiktiven Laufbahnermittlung“ für alle in Betracht kommenden Mitarbeiter/innen voraussetzen. Hiebei stellen sich jedoch insbesondere folgende Zuordnungs- bzw. Bewertungsprobleme:
Eine fiktive Einstufung der Privatangestellten in die Verwendungsgruppen des öffentlichen Dienstes - insbesondere im Hinblick auf die Bewertungssystematik des Beamtendienstrechtsgesetzes – ist so gut wie unmöglich. So decken sich insbesondere die Besetzungserfordernisse eines privatwirtschaftlichen Unternehmens nicht mit Ernennungserfordernisse des öffentlichen Dienstes. Im öffentlichen Dienst ist bei einer Neuaufnahme ein Kernkriterium für die ausgeschriebene und bewertete Stelle die Basisausbildung (Matura, Hochschulstudium etc.). Bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen kann mitunter die Basisausbildung weniger Bedeutung als die Branchenerfahrung, Vertriebserfahrung und die Mitarbeiter/innenführungskompetenz haben.
Ein weiteres Zuordnungs- und Bewertungsproblem bei einer derartigen „fiktiven Parallelrechnung“ ergäbe sich durch die privatwirtschaftlich übliche Fluktuation der Mitarbeiter/innen.
Eine derartige „fiktive Parallelrechnung“ würde jedenfalls eine Prüfung von mehr als 300 Einzelfällen unter Heranziehung der personenbezogenen Daten und der Erstellung „fiktiver Laufbahnentwicklungen“ für jede/n einzelne/n Mitarbeiter/in erfordern. Das Ergebnis wäre dennoch auf Grund sehr unterschiedlich möglicher Interpretationen der für die „fiktiven Laufbahnen“ erforderlichen Zuordnungen mit sehr großen Unschärfen behaftet. Der hiefür erforderliche Verwaltungsaufwand ist zudem unverhältnismäßig hoch.
Es kann jedoch folgende vergleichsweise Aussage getroffen werden:
Unter der fiktiven Annahme der Beibehaltung und Fortschreibung des Personalstandes der Bundesgebäudeverwaltung Österreich des Jahres 2001 hätten die Gesamtpersonalkosten für die BIG € 50,4 Mio. für das Jahr 2008 betragen. Tatsächlich betrugen die Gesamtpersonalkosten der BIG für dieses Jahr € 48,526 Mio.
Neben der Absenkung des Mitarbeiter/innenstandes resultiert dies aus der Tatsache, dass der Kollektivvertrag für Mitarbeiter/innen der BIG neben moderaten Gehaltsabschlüssen auch keine automatischen Biennalsprünge kennt.