2231/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0007-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 

 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am     . Juli 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben am 27. Mai 2009 unter der Nr. 2205/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosten der Verlängerung der S 31 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie weit sind die Vorbereitungsarbeiten der S 31 in Richtung Norden gediehen?

 

Das Projekt wurde am 18.3.2009 beim BMVIT mit einem Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 iVm § 24h Abs. 1 UVP-G 2000, § 4 Abs. 1 BStG 1971 und § 17 ForstG 1975 eingebracht.

Die eingereichten Unterlagen (Technisches Straßenprojekt, Umweltverträglichkeitserklärung und forstrechtliches Einreichoperat) wurden von den für dieses Verfahren vom BMVIT ausgewählten Sachverständigen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass Verbesserungen der Unterlagen erforderlich sind, weshalb der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag zur Behebung dieser Mängel unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einbringung der verlangten Nachforderungen erteilt wird.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Einreichunterlagen werden erst nach der Verbesserung an die Standortgemeinden zur öffentlichen Auflage und Stellungnahme übermittelt. Das Vorhaben muss im Zuge dessen gemäß § 9 Abs. 3 UVP-G 2000 iVm § 44a Abs. 3 AVG kundgemacht werden. Jedermann kann dann innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die Behörde abgeben.

 

 

Zu Frage 2:

Ø      Wer hat die Entscheidung für das nunmehrige Projekt – Verlängerung der

      S 31 – getroffen?

 

Die grundsätzliche Entscheidung für dieses Projekt erfolgte durch den Nationalrat mit der Aufnahme in das Verzeichnis 2 des Bundesstraßengesetzes, in dem die S 31 folgendermaßen beschrieben ist: Schützen (B 50) – Eisenstadt/Ost – Knoten Eisenstadt (A 3) – Knoten Mattersburg (S 4) – Oberpullendorf – Staatsgrenze bei Rattersdorf.

 

 

Zu Frage 3:

Ø      Warum hat man sich für dieses Projekt entschieden?

 

Die Entscheidung für das konkrete Projekt – mit einem Verlauf südlich des Eisbaches und anschließender Umfahrung von Schützen im Norden – erfolgte aufgrund der im Vorprojekt durchgeführten Variantenuntersuchung unter Berücksichtigung der verkehrlichen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, die zu dieser Variante das gesamtheitlich beste Ergebnis ermöglichen.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5

Ø      In welcher Weise wurden die Gemeinden in den Entscheidungsprozess eingebunden?

Ø      In welcher Weise wurden die Bürger in den Entscheidungsprozess eingebunden?

 

Die Gemeinden und Bürger/innen wurden im Laufe der Projektsentwicklung informiert und in Form von Arbeitsgruppen eingebunden, und zwar in nachstehender Form:


Datum

Thema

Ort

Öffentl. Teilnehmer/Vertreter

30.09.2003

1. Arbeitsgruppe West bzw. Ost (Projekthistorie)

Gemeinde Eisenstadt

bzw.

Gemeinde Schützen/Gebirge

Mitglieder AG West

bzw.

Mitglieder AG Ost

21.10.2003

2. Arbeitsgruppe Ost

(Vorstellung Ablauf NKU)

Gemeinde Schützen/Gebirge

Mitglieder AG Ost

27.10.2003

2. Arbeitsgruppe West

(Vorstellung Ablauf NKU)

Rathaus Eisenstadt

Mitglieder AG West

02.12.2003

3. Arbeitsgruppe West

(Erläutern und Zusammenführung Zielsystem NKU)

Gemeinde Eisenstadt

Mitglieder AG West

09.12.2003

3. Arbeitsgruppe Ost

(Erläutern und Zusammenführung Zielsystem NKU)

Gemeinde Oslip

Mitglieder AG Ost

28.01.2004

Trasseninfo Trassengebiet S 31

Gemeinde Eisenstadt

Magistrat Eisenstadt

13.04.2004

4. Arbeitsgruppe

(Präsentation Gewichtungen, Verkehrs­untersuchung, Trassenvarianten)

GH Eder, Eisenstadt

Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Oslip, Gemeinde Schützen

18.05.2004

Bereisung Trassengebiet S 31

Projektsgebiet

Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Oslip, Gemeinde Schützen, Gemeinde Trausdorf

09.11.2004

5. Arbeitsgruppe

(Trassenvarianten Nord und Süd)

Gemeinde Schützen/Gebirge

BMVIT, Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Schützen/Gebirge, Gemeinde Oslip

10.02.2005

6. Arbeitsgruppe

(Trassenvarianten Nord, Süd, Verbindungsvariante)

Gemeinde Oslip

Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Schützen/Gebirge, Gemeinde Oslip

25.02.2005

Planungsausstellung S 31

Rathaus Eisenstadt

 

14.06.2005

7. Arbeitsgruppe

 

 

30.06.2005

Bürgerinfo

 

 

21.06.2007

Aktueller Planungsstand, Vorstellung optimierter Trassen (8. Arbeitsgruppe)

Gemeinde Schützen/Gebirge

Gemeinde Schützen, Gemeinde Oslip, Magistrat Eisenstadt, BIS, IG Schützen

21.09.2007

Planungsausstellung

Gemeinde Schützen/Gebirge

Öffentliche Veranstaltung, Anrainergemeinden

30.11.2007

Information Dienststellen Land Burgenland

Landesregierung Burgenland

Bgld. LR-Abt. 9, 8, 5, 4b, Umweltanwalt Bgld., Bgld. LR, Ref. Raumordnung, Landeswasserbaubezirksamt Schützen, Biologische Station, BH Eisenstadt Umgeb., Magistrat Eisenstadt

19.12.2007

Gemeindeninformation – Abschluss Vorprojekt

Gemeinde Schützen/Gebirge

BMVIT, Gemeinde Schützen, Gemeinde Schützen (uBf), BI Schützen, IG S31

10.01.2008-
28.02.2008

Öffentliche Auflage des Vorprojekts

 

 

06.05.2008

Abstimmung landwirtschaftliches Wegenetz

Gemeinde  Trausdorf

BGM und Amtsleiter von Trausdorf, Schützen, Oslip

 

 

Zu Frage 6:

Ø      Wie hoch ist die Akzeptanz der Betroffenen für dieses Projekt?

 

Die Einwohnerzahl der betroffenen Gemeinden (Eisenstadt 11.332, Trausdorf 1.723, Oslip 1.323, Schützen 1.360) beträgt gemäß Volkszählung 2001 15.738. Im Rahmen des § 14-Verfahrens wurden ca. 2000 ablehnende Einwendungen eingereicht.

 

 

Zu Frage 7:

Ø      Können Sie definitiv ausschließen, dass die S 31 in Zukunft bis zur A 4 verlängert wird?

 

Eine Verlängerung der S 31 ist im Bundesstraßengesetz und im Verkehrskonzept des Burgenlandes nicht vorgesehen.

 


 

Zu Frage 8:

Ø      Mit welchen Kosten ist die Verlängerung der S 31 in Richtung Norden als Umfahrung der Gemeinde Schützen am Gebirge verbunden?

 

Die Vorhabenskosten werden ca. 53 Mio. € betragen.

 

 

Zu Frage 9:

Ø      Wer kommt für diese Kosten auf?

 

Für die Kosten hat die ASFINAG aufzukommen. Gemäß Absichtserklärung vom 2. Mai 2008 (Bund, ASFINAG, Burgenland) wird das Burgenland einen Vorfinanzierungsbetrag von 2,4 Mio. € leisten.