2231/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Mag.a Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
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Wien, am . Juli 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben am 27. Mai 2009 unter der Nr. 2205/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosten der Verlängerung der S 31 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie weit sind die Vorbereitungsarbeiten der S 31 in Richtung Norden gediehen?
Das Projekt wurde am 18.3.2009 beim BMVIT mit einem Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 iVm § 24h Abs. 1 UVP-G 2000, § 4 Abs. 1 BStG 1971 und § 17 ForstG 1975 eingebracht.
Die eingereichten Unterlagen (Technisches Straßenprojekt, Umweltverträglichkeitserklärung und forstrechtliches Einreichoperat) wurden von den für dieses Verfahren vom BMVIT ausgewählten Sachverständigen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass Verbesserungen der Unterlagen erforderlich sind, weshalb der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag zur Behebung dieser Mängel unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einbringung der verlangten Nachforderungen erteilt wird.
Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Einreichunterlagen werden erst nach der Verbesserung an die Standortgemeinden zur öffentlichen Auflage und Stellungnahme übermittelt. Das Vorhaben muss im Zuge dessen gemäß § 9 Abs. 3 UVP-G 2000 iVm § 44a Abs. 3 AVG kundgemacht werden. Jedermann kann dann innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die Behörde abgeben.
Zu Frage 2:
Ø Wer hat die Entscheidung für das nunmehrige Projekt – Verlängerung der
S 31 – getroffen?
Die grundsätzliche Entscheidung für dieses Projekt erfolgte durch den Nationalrat mit der Aufnahme in das Verzeichnis 2 des Bundesstraßengesetzes, in dem die S 31 folgendermaßen beschrieben ist: Schützen (B 50) – Eisenstadt/Ost – Knoten Eisenstadt (A 3) – Knoten Mattersburg (S 4) – Oberpullendorf – Staatsgrenze bei Rattersdorf.
Zu Frage 3:
Ø Warum hat man sich für dieses Projekt entschieden?
Die Entscheidung für das konkrete Projekt – mit einem Verlauf südlich des Eisbaches und anschließender Umfahrung von Schützen im Norden – erfolgte aufgrund der im Vorprojekt durchgeführten Variantenuntersuchung unter Berücksichtigung der verkehrlichen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, die zu dieser Variante das gesamtheitlich beste Ergebnis ermöglichen.
Zu den Fragen 4 und 5
Ø In welcher Weise wurden die Gemeinden in den Entscheidungsprozess eingebunden?
Ø In welcher Weise wurden die Bürger in den Entscheidungsprozess eingebunden?
Die Gemeinden und Bürger/innen wurden im Laufe der Projektsentwicklung informiert und in Form von Arbeitsgruppen eingebunden, und zwar in nachstehender Form:
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Datum |
Thema |
Ort |
Öffentl. Teilnehmer/Vertreter |
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30.09.2003 |
1. Arbeitsgruppe West bzw. Ost (Projekthistorie) |
Gemeinde Eisenstadt bzw. Gemeinde Schützen/Gebirge |
Mitglieder AG West bzw. Mitglieder AG Ost |
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21.10.2003 |
2. Arbeitsgruppe Ost (Vorstellung Ablauf NKU) |
Gemeinde Schützen/Gebirge |
Mitglieder AG Ost |
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27.10.2003 |
2. Arbeitsgruppe West (Vorstellung Ablauf NKU) |
Rathaus Eisenstadt |
Mitglieder AG West |
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02.12.2003 |
3. Arbeitsgruppe West (Erläutern und Zusammenführung Zielsystem NKU) |
Gemeinde Eisenstadt |
Mitglieder AG West |
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09.12.2003 |
3. Arbeitsgruppe Ost (Erläutern und Zusammenführung Zielsystem NKU) |
Gemeinde Oslip |
Mitglieder AG Ost |
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28.01.2004 |
Trasseninfo Trassengebiet S 31 |
Gemeinde Eisenstadt |
Magistrat Eisenstadt |
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13.04.2004 |
4. Arbeitsgruppe (Präsentation Gewichtungen, Verkehrsuntersuchung, Trassenvarianten) |
GH Eder, Eisenstadt |
Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Oslip, Gemeinde Schützen |
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18.05.2004 |
Bereisung Trassengebiet S 31 |
Projektsgebiet |
Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Oslip, Gemeinde Schützen, Gemeinde Trausdorf |
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09.11.2004 |
5. Arbeitsgruppe (Trassenvarianten Nord und Süd) |
Gemeinde Schützen/Gebirge |
BMVIT, Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Schützen/Gebirge, Gemeinde Oslip |
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10.02.2005 |
6. Arbeitsgruppe (Trassenvarianten Nord, Süd, Verbindungsvariante) |
Gemeinde Oslip |
Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Schützen/Gebirge, Gemeinde Oslip |
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25.02.2005 |
Planungsausstellung S 31 |
Rathaus Eisenstadt |
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14.06.2005 |
7. Arbeitsgruppe |
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30.06.2005 |
Bürgerinfo |
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21.06.2007 |
Aktueller Planungsstand, Vorstellung optimierter Trassen (8. Arbeitsgruppe) |
Gemeinde Schützen/Gebirge |
Gemeinde Schützen, Gemeinde Oslip, Magistrat Eisenstadt, BIS, IG Schützen |
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21.09.2007 |
Planungsausstellung |
Gemeinde Schützen/Gebirge |
Öffentliche Veranstaltung, Anrainergemeinden |
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30.11.2007 |
Information Dienststellen Land Burgenland |
Landesregierung Burgenland |
Bgld. LR-Abt. 9, 8, 5, 4b, Umweltanwalt Bgld., Bgld. LR, Ref. Raumordnung, Landeswasserbaubezirksamt Schützen, Biologische Station, BH Eisenstadt Umgeb., Magistrat Eisenstadt |
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19.12.2007 |
Gemeindeninformation – Abschluss Vorprojekt |
Gemeinde Schützen/Gebirge |
BMVIT, Gemeinde Schützen, Gemeinde Schützen (uBf), BI Schützen, IG S31 |
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10.01.2008- |
Öffentliche Auflage des Vorprojekts |
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06.05.2008 |
Abstimmung landwirtschaftliches Wegenetz |
Gemeinde Trausdorf |
BGM und Amtsleiter von Trausdorf, Schützen, Oslip |
Zu Frage 6:
Ø Wie hoch ist die Akzeptanz der Betroffenen für dieses Projekt?
Die Einwohnerzahl der betroffenen Gemeinden (Eisenstadt 11.332, Trausdorf 1.723, Oslip 1.323, Schützen 1.360) beträgt gemäß Volkszählung 2001 15.738. Im Rahmen des § 14-Verfahrens wurden ca. 2000 ablehnende Einwendungen eingereicht.
Zu Frage 7:
Ø Können Sie definitiv ausschließen, dass die S 31 in Zukunft bis zur A 4 verlängert wird?
Eine Verlängerung der S 31 ist im Bundesstraßengesetz und im Verkehrskonzept des Burgenlandes nicht vorgesehen.
Zu Frage 8:
Ø Mit welchen Kosten ist die Verlängerung der S 31 in Richtung Norden als Umfahrung der Gemeinde Schützen am Gebirge verbunden?
Die Vorhabenskosten werden ca. 53 Mio. € betragen.
Zu Frage 9:
Ø Wer kommt für diese Kosten auf?
Für die Kosten hat die ASFINAG aufzukommen. Gemäß Absichtserklärung vom 2. Mai 2008 (Bund, ASFINAG, Burgenland) wird das Burgenland einen Vorfinanzierungsbetrag von 2,4 Mio. € leisten.