2234/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0013-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017 W i e n

 

Wien, am   . Juli 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 28. Mai 2009 unter der Nr. 2216/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Unklarheiten in Bezug auf 2009 und 2010 anfallende Kosten in Zusammenhang mit der Postmarktliberalisierung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie sind die im Vorblatt zum Ministerialentwurf 52/ME betreffend Erlassung eines Postmarktgesetzes und der Änderung des KommAustria-Gesetzes angeführten finanziellen Auswirkungen dieses Entwurfes (200.000,-- pro Jahr als Kosten für die Regulierungsbehörde) mit Ihrer Antwort, dass durch die Vollliberalisierung des Postmarktes mit 1.1.2011 weder 2009 noch 2010 unmittelbare Kosten entstehen, zu sehen?

 

Der Aufwand der RTR-GmbH für den Bereich Post-Regulierung, wird seit dem Übergang der Regulierungsagenden vom BMVIT auf die RTR-GmbH mit 1. Jänner 2008 vom Bund gemäß § 25a Abs. 6 Postgesetz getragen und steht in keinem Zusammenhang mit der Vollliberalisierung des Postmarktes ab 01. Jänner 2011 und des dadurch zu erlassenden Postmarktgesetzes.


Zu Frage 2:

Ø      In welcher Höhe fallen derzeit Kosten im Zusammenhang mit der Regulierungsbehörde an?

 

Der derzeitige Aufwand der RTR-GmbH für die Tätigkeit im Bereich der Post-Regulierung beläuft sich auf rund € 200.000,-- pro Jahr.

 

 

Zu Frage 3:

Ø      Wie hoch werden die Kosten der Regulierungsbehörde nach Beschluss und Inkrafttreten des Postmarktgesetzes und der Änderung des KommAustria-Gesetzes bis zum 1.1.2011 sein und wer kommt für diese Kosten auf?

 

Nach den Bestimmungen des Postgesetzes 1997 idgF kommt der Bund bis 31. Dezember 2010 für die Kosten der Regulierungsbehörde auf.

 

 

Zu Frage 4:

Ø      Wie hoch werden die Kosten der Regulierungsbehörde nach Beschluss und Inkrafttreten des Postmarktgesetzes und der Änderung des KommAustria-Gesetzes nach dem 1.1.2011 sein und wer kommt für diese Kosten auf?

 

Analog dem Finanzierungssystem aus dem Telekomsektor sieht der Begutachtungsentwurf des Postmarktgesetzes vor, dass ab dem Zeitpunkt der Vollliberalisierung die Kosten der Regulierungsbehörde zum Teil vom Bund, in Höhe von € 200.00,-- jährlich und zum Teil von den Anbietern von Postdiensten getragen werden.