2239/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0028-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . Juli 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 5. Juni 2009 unter der Nr. 2347/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kontrollen von Schlaf-, Liege, Büffet- und Speisewagen im Jahr 2008 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach Einholung der Auskünfte von den ÖBB wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie viele und welche Speisewagenunternehmen fahren im Jahr 2009 mit nationalen oder internationalen Zügen auf Österreichs Eisenbahnstrecken?

Wie viele und welche fuhren im Jahr 2008 (ersuche jeweils um Bekanntgabe der Namen der Unternehmen)?

 

Da es sich bei den ÖBB um eine Aktiengesellschaft handelt, die in Kürze einem Wettbewerb mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen unterliegen wird, ist dem BMVIT in Fragen der operativen Geschäfte des Unternehmens ein direktes Informationsrecht nicht eingeräumt. Es ist mir daher leider auf Grund des sich ändernden Marktes nicht möglich, diese Übersicht anzuführen.

Davon unberücksichtigt sind jene Bereiche, die durch mein Ressort Zahlungen der öffentlichen Hand erhalten.

 

 

Zu Frage 2:

Ø      Wie erfolgreich verläuft die Bewirtschaftung der „Railjets“ durch Express Restaurant und Catering GmbH gemeinsam mit „Meinl am Graben“?

 

Wie mir die ÖBB mitteilen, läuft die Bewirtschaftung im erwarteten Rahmen. Durch die stufenweise Implementierung des railjet kann noch kein generelles bzw. abschließendes Urteil abgegeben werden.

 

 

Zu Frage 3:

Ø      Hat sich das Bewirtschaftungskonzept bewährt?

 

Nach Auskunft und Einschätzung der ÖBB wurden die Erwartungen bisher übertroffen. Ein  abschließendes Urteil kann aber erst nach dem Volleinsatz des railjet erfolgen.

 

 

Zu Frage 4:

Ø      Wann erfolgen für Speisewagenunternehmen die nächsten Ausschreibungen?

Welche Strecken werden ausgeschrieben?

 

Nach Auslaufen der derzeit abgeschlossenen Bewirtschaftungsverträge werden gemäß Auskunft der ÖBB die in Folge auszuschreibenden Strecken im Zuge des Prüfsystems definiert.

 

 

Zu Frage 5:

Ø      Wie oft wurden 2008 Pönalzahlungen durch die ÖBB geltend gemacht, wenn Speisewagenbetreiber ihre vertraglich festgesetzten Leistungen nicht erfüllt (z.B. unbesetzter Speisewagen im Zug)?

Welche Pönalzahlungen wurden 2008 jeweils verlangt und bezahlt?

 

Dazu teilen die ÖBB mit, dass keine Pönalzahlungen eingehoben wurden, da alle Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden.

 

 

Zu Frage 6:

Ø      Welche Ansprüche können Bahnkunden gegenüber dem Verkehrsunternehmen stellen, wenn im nationalen Bahnverkehr trotz Auslobung ein Speisewagen nicht vorhanden und/oder nicht betrieben werden kann?

Ist in diesem Fall analog die Rechtssprechung zum Reisevertragsrecht (z.B. Ausfall von Verpflegungsmöglichkeiten im Hotel) heranzuziehen?

Wenn nein, warum nicht?

 

Für den nationalen Bahnverkehr sind im Eisenbahnbeförderungsrecht einschließlich der neuen EG-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste bestimmte Rahmenbedingungen für kunden- und bahnseitige Rechte und Pflichten aus Beförderungsverträgen geregelt. Inwieweit Speisewagen eingesetzt werden, ist keine Angelegenheit dieser Rahmenvorgaben auf Gesetzesstufe, sondern fällt in den Entscheidungsbereich der Unternehmen. Im Eisenbahnbeförderungsrecht werden auch keine diesbezüglichen zivilrechtlichen Ansprüche geregelt.

 

 

Zu Frage 7:

Ø      Wie viele Kontrollen wurden 2008 in Betriebsstätten und auf Arbeitsstellen der Schlaf-, Liege-, Büffet- und Speisewagen durch das Verkehrs-Arbeitsinspektorat durchgeführt?

 

In Betriebsstätten und auf Arbeitsstellen der Schlaf-, Liege-, Buffet- und Speisewagen hat das Verkehrs-Arbeitsinspektorat im Jahr 2008 insgesamt achtzehn Inspektionen durchgeführt.

 

 

Zu Frage 8:

Ø      Welche Beanstandungen und Probleme gab es in diesem Jahr?

 

Bei den durchgeführten Inspektionen wurden folgende Beanstandungen festgestellt:

·         Eine Beanstandung eines Bildschirmarbeitsplatzes.

·         Fehlende Mittel der „Ersten Hilfe“ in einer Arbeitsstätte.

·         Sechs Beanstandungen über das Fehlen von Aufenthaltsräumen und Toilettenanlagen für Mitarbeiter/innen des fahrenden Personals.

·         Eine Beanstandung durch einen Stecken gelassenen Startschlüssel bei einem selbstfahrenden Arbeitsmittel (E-Karren), ohne dass im Nahbereich des Gerätes der Bediener anwesend war.

·         Zwei Beanstandungen über die fehlende wiederkehrende Prüfung von Batterieladegeräten.

·         Drei Beanstandungen über die fehlende wiederkehrende Prüfung von Feuerlöschern.

·         Zwei Beanstandungen über defekte Schließmechanismen von Brandschutztüren.

·         Eine Beanstandung über eine gebrochene Frontscheibe eines selbstfahrenden Arbeitsmittels (E-Karren).

·         Fünf Beanstandungen über die fehlende Kennzeichnung gemäß Kennzeichnungsverordnung (Einzelstufen, Löschdecke, Feuerlöscher).

·         Zwei Beanstandungen über selbsttätig öffnende Schubladen bzw. Kühlzellen im Küchenbereich des Speisewagens.

·         Eine Beanstandung über eine nicht in der Endstellung feststellbare Zutrittstür zum Küchenbereich des Speisewagens.

·         Zwei Beanstandungen über deformierte Regalböden bzw. über das Fehlen einer deutlich erkennbaren und dauerhaften Anschrift der Traglast von Regalen.

·         Eine Beanstandung über eine defekte Küchenbelüftung im Speisewagen.

·         Eine Beanstandung über eine gebrochene Schutzklappe einer 230 Volt-Steckdose im Küchenbereich eines Speisewagens.

·         Eine Beanstandung über eine undichte Wasserzuleitung zur Kaffeemaschine eines Speisewagens.

·         Eine Beanstandung über die fehlende wiederkehrende Prüfung einer Klimaanlage in einem Lager.

·         Eine Beanstandung über eine defekte Schiebetür eines Speisewagens.

·         Eine Beanstandung über einen nicht ordnungsgemäß montierten Feuerlöscher.

·         Eine Beanstandung über nicht ordnungsgemäße Lagerung von Reinigungsmitteln in einem Lager.

 

 

Zu Frage 9:

Ø      Welche Maßnahmen mussten durch die zuständigen Behörden bzw. die Bahnunternehmen ergriffen werden?

 

Die festgestellten Mängel mussten durch die betroffenen Unternehmen unverzüglich behoben werden.

 

 

Zu Frage 10:

Ø      Wie viele Speisewagen wurden 2008 modernisiert?

Welche Kosten sind für den Umbau der Speisewagen angefallen?

Wie viele sollen 2009 noch modernisiert werden?

 

Nach Auskunft der ÖBB erhielten zwei Speisewagen ein komplettes Upgrade bzw. vier Speisewagen ein neues Interieur. Im Laufe des Jahres 2009 wird ein weiterer Speisewagen ein komplettes Upgrade bekommen, und vier Speisewagen ein neues Interieur. Fünf weitere Speisewagen werden Ende 2009 oder Anfang 2010 ein komplettes Upgrade erhalten.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø      Wie viele Beschwerden von BahnkundenInnen sind dem Ressort bzw. dem Regulator über Schlaf-, Liege-, Büffet- und Speisewagen bekannt geworden (ersuche um Aufschlüsselung)?

Ø      Was war Inhalt dieser Beschwerden?

Wie wurden sie erledigt?

 

Beschwerden, die an das BMVIT herangetragen werden, gibt es beispielsweise über den Betrieb, die Organisation, die Ausstattung, über  besondere Vorfälle oder auch über die generelle Performance der ÖBB. Diese Eingaben sind jedoch in den meisten Fällen sehr unspezifisch  gehalten, sodass diese meist schwer kategorisierbar sind.

Sofern eine Anfrage jedoch in den Aufgabenbereich meines Ressorts fällt, werden diese detailliert beantwortet oder umgehend an die dafür zuständigen Stellen wie beispielsweise die ÖBB, an deren Beschwerdemanagement bzw. bei grundsätzlichen Anliegen an den Schienenregulator (SCG) zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.

Die ÖBB haben mir dazu mitgeteilt, dass es im Jahr 2008 zum gegenständlichen Themenbereich rund 1000 Beschwerden gab, davon weit über 100 über Speisewagen. Die meisten Beschwerden zum Thema Schlafwagen/Liegewagen betrafen mangelnde Sauberkeit, veraltetes Wagenmaterial, Raumgröße/Platzmangel, Preis-Leistungsverhältnis und technische Defekte (Heizung, Klimaanlage und Waschanlage). Die Beanstandungen bei Speisewagen betrafen vor allem das Fehlen desselben, sowie Defekte bei Klimaanlage und Heizung.

Folgende drei Beschwerden wurden seitens des Regulators direkt behandelt:

Eine Beschwerde betraf die Bezahlung von Rechnungen in Kronen im tschechischen Speisewagen. Der Beschwerdeführer wurde darüber aufgeklärt, dass es in Tschechien keine Verpflichtung gibt, Preise in Euro und in Kronen anzugeben. Allerdings wird die Rechnung in jener Währung (Euro oder Kronen) angegeben, in welcher bezahlt werden möchte.

Eine weitere Beschwerde betraf das Fehlen warmer Speisen, da es keine Stromversorgung im Speisewagen bei der Hinfahrt gab bzw. das gänzliche Fehlen des angekündigten Speisewagens bei der Rückfahrt aus Italien. Der Beschwerdeführer wurde darüber aufgeklärt, dass es Stromausfälle in Italien gab bzw. eine Streckensperre durch die Trenitalia erst zu spät gemeldet wurde. Die Einsetzung des vorgesehenen Wagenmaterials durch die ÖBB war daher nicht mehr möglich. Da der Beschwerdeführer noch weitere Missstände reklamierte, bekam er insgesamt 100 € rückerstattet.

Schließlich betraf eine Beschwerde den Ausfall des Speisewagens. Der Beschwerdeführer wurde darüber aufgeklärt, dass technisches Gebrechen die Ursache war, zudem waren die beiden normalerweise zur Verfügung stehenden Ersatz-Speisewagen ebenfalls nicht einsatzfähig. Der Beschwerdeführer bekam € 8 in Form von ÖBB-Gutscheinen als Entschädigung.

 

 

Zu Frage 13:

Ø      Welche Maßnahmen wurden bzw. werden durch Bahnunternehmen ergriffen, dass funktionierende Toiletten in den Zügen (z.B. Wien-Salzburg) vorhanden sind?

 

Dazu teilen mir die ÖBB mit, dass sie im März 2009 das Konzernprojekt „Qualität im Personenverkehr“ gestartet haben, wobei in einem eigenen Arbeitspaket der Themenbereich „Vakuum-WCs“ bearbeitet wurde. In umfangreichen Ist-Analysen wurden bereits wesentliche Störfaktoren eruiert, die in weiteren Schritten durch organisatorische bzw. erweiterte präventive Instandhaltungstätigkeiten sowie Neubetrachtung der Entsorgungszyklen in Abhängigkeit von den umlaufbedingten Laufleistungen – vor allem hinsichtlich Fassungsvermögen der Fäkalientanks – beseitigt werden sollen.