2242/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 

 

 

 

 

 

 


S91143/284-PMVD/2009                                                                                             24. Juli 2009

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Mai 2009 unter der Nr. 2189/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Maßnahmen zur Bekämpfung des Doping III" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport wird bei der Ausbildung der Bundesheer-Sportausbilder, die gemeinsam mit den Bundes-Sportakademien durchgeführt wird, im Rahmen der Unterrichte der Sportmedizin aber auch der Trainingslehre zum Thema Leistungssteigerung der Bereich „Doping“ behandelt. Desgleichen wird bei Kaderfort­bildungen verpflichtend für alle Bundesheer-Leistungssportlerinnen und -sportler aber auch des „Sportfach­personals“ dieses Thema verstärkt angesprochen und mit Informationsveranstaltungen durch die Nationale Antidoping Agentur (NADA) ergänzt. Im Zusammenhang mit den Heeres-Leistungssportlerinnen und –sportlern ist festzuhalten, dass nachweisliches Doping die sofortige Entlassung bzw. den Verlust des Status Heeres-Leistungssportlerinnen und -sportler mit sich bringt.

Zusätzlich ist anzuführen, dass viele unserer Bundesheer-Sportlerinnen und -sportler ihr Trainingsumfeld außerhalb des Bundesheeres haben. Sie sind zwar in einem Heeressportzentrum stationiert und müssen sich dort einmal pro Tag melden, trainieren aber außerhalb – das ist in vielen Fällen anders gar nicht möglich. Z.B. trainieren Schwimmer in ihren Schwimmhallen und nicht in einer Bundesheer-Kaserne.

Zu 2:

In den letzten zehn Jahren wurden im Rahmen von höchstrangigen internationalen militäri­schen Wettkämpfen, z.B. WM im Militärischen Fünfkampf in Wr. Neustadt im Jahr 2006 oder CISM-Schiweltmeisterschaft der Alpinen 2008 in Hochfilzen zwei Kontrollen auf Kosten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport durchgeführt. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass Kontrollen ausschließlich über die Bundes-Fachverbände, die NADA selbst oder durch internationale Kontrolleinrichtungen initiiert werden. Durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport werden daher in der Regel keine Dopingkontrollen über die NADA beantragt.

Zu 3:

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Frage mangels Aufzeichnungen nicht möglich ist.

Zu 4:

Ja.

Zu 5:

Nein.


Zu 6:

Die Beurteilung der Aussagen von Bernhard Kohl nimmt die NADA vor.

Zu 6 a:

Eine Novellierung des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 ist derzeit in Ausarbeitung.

Zu 6 b:

Nein.

Zu 6 c:

Entfällt.

Zu 7:

Aus internationalen Gründen (keine Vorgabe der NADA Austria) wird im Radsport mehr kontrolliert als im Schwimmsport. Weltweit wendet der internationale Fachverband, die Union Cycliste Internationale (UCI), jährlich fast 4 Millionen Euro für Dopingkontrollen auf. Die UCI nimmt nicht nur Wettkampfkontrollen bei internationalen Veranstaltungen vor, sondern führt auch Kontrollen während des Trainings durch. Die NADA Austria kontrolliert im Schwimmen annähernd gleich viel, wie im Radsport. Auf nationaler Ebene gibt es noch den Unterschied, dass der Radsportverband im Gegensatz zum Schwimmverband Kontrollen bei der NADA bestellt und bezahlt.

Zu 8:

Vom Schwimmverband selbst ist kein derartiger internationaler Wert festgelegt worden; von der UCI jedoch schon. Zu bedenken ist, dass davon keine besonderen Konsequenzen für andere Sportverbände abzuleiten sind, da es sich hiebei um eine Selbstbeschränkung des Radsportverbandes handelt.

Zu 9:

Die Analysemöglichkeiten müssen stets mit besonderem Engagement weiterentwickelt werden, um u.a. auch sogenannte Microdosierungen nachweisen zu können, die nur fünf bis acht Stunden nachweisbar sind, und dann aus dem Körper ausgeschieden werden oder aus anderen Gründen nicht mehr nachweisbar sind. Kohl ist auch international mindestens genauso oft, wie in Österreich getestet worden. Weltweit sind nur 2 % aller genommenen Proben positiv. Österreich bewegt sich exakt bei diesem Prozentsatz. Weiters wäre auch denkbar, Proben länger aufzubewahren, um sie mit verbesserten Analysemethoden später nochmals zu prüfen.

Zu 10:

Kontrolle ist notwendig, Aufklärung über die Auswirkung von Doping aber bei jungen Sportlerinnen und Sportlern noch viel wichtiger. Aufklärung über Doping sollte auch bei Sportärztinnen und -ärzten, Trainerinnen und Trainern, Masseurinnen und Masseure und sonstigem Betreuungspersonal betrieben werden, vor allem zur Prävention von Krebserkrankungen, Depressionen und anderen durch Doping verursachten Erkrankungen.