2243/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT
DARABOS BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
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S91143/285-PMVD/2009 24. Juli 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Mai 2009 unter der Nr. 2207/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Lufttaxi für Mensdorff-Pouilly" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 5:
In den Unterlagen werden als Passagiere des in der Anfrage genannten 58 Minuten dauernden Lufttransports im Jahr 1993 zwei ungarische Offiziere mit österreichischer Begleitung angegeben. Dieser Besuch erfolgte auf Grund einer offiziellen Einladung durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und diente der Einweisung und Besichtigung der Infrastruktur am Fliegerhorst in Zeltweg. Der aktuelle Kostensatz für Hubschrauber der Type „AB 212“ beträgt pro Flugstunde 4.866,77 Euro.
Zu 6, 10, 11 und 15:
Nein. Der Lufttransport im Jahr 1993 wurde laut den Unterlagen damals als im Einklang mit der gültigen Erlasslage gesehen.
Zu 7 bis 9 und 12 bis 14:
Entfällt.
Zu 16 bis 20:
Diese Frage kann nicht erschöpfend beantwortet werden, da über einen derartig langen Zeitraum keine Aufzeichnungen über transportierte Zivilpersonen mehr verfügbar sind. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass nach den vorliegenden Übersichten jährlich mehrere tausend Zivilpersonen mit Luftfahrzeugen des österreichischen Bundesheeres transportiert werden. Diese Flüge finden u.a. im Rahmen von Unterstützungsleistungen für zivile Bedarfsträger (z.B. BMWAJ, zivile Rettungsorganisationen usw.), in Assistenzeinsätzen (Ausfliegen von geretteten Personen, Transport von Einsatzkräften bei Lawinensituationen, Waldbränden, Hochwassereinsätzen usw.), in Auslandseinsätzen (CIMIC usw.), bei offiziellen Besuchern des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport statt. Kosten, soweit diese auf Grund einer kostenpflichtigen Unterstützungsleistung angefallen sind, werden dem jeweiligen Bedarfsträger in Rechnung gestellt.