2245/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/287-PMVD/2009 24. Juli 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Mai 2009 unter der Nr. 2212/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "politisch motivierte Entscheidungen im Zentralausschuss BMLVS" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 4:
Insgesamt wurden auf Antrag des Zentralausschusses des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport 49 Dienstfreistellungen genehmigt (neun ab 1. April 2009, 16 ab 1. Juni 2009 und 24 ab 1. September 2009).
Zu 2, 3 und 5 bis 7:
In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach § 25 Abs. 4 PVG auf Antrag des Zentralausschusses von der zuständigen Zentralstelle im Bereich eines jeden Zentralausschusses Personalvertreter unter Fortzahlung der laufenden Bezüge, mit Ausnahme der in Pauschbeträgen festgesetzten Reisegebühren, vom Dienst freizustellen sind. Dabei ist auf das Stärkeverhältnis der Wählergruppen und auf die auszuübenden Funktionen seitens des Zentralausschusses Bedacht zu nehmen. Da Personalvertreter – und somit auch Personalvertretungsorgane – nach § 25 Abs. 1 erster Satz PVG in Ausübung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen unterliegen, sind Einflussnahmen des Dienstgebers folglich nicht möglich. Die Aufteilung auf die im Zentralausschuss vertretenen Fraktionen bzw. die Zuordnung der freigestellten Bediensteten zu einzelnen Fraktionen entzieht sich somit der Kenntnis des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.