2245/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/287-PMVD/2009                                                                                             24. Juli 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Mai 2009 unter der Nr. 2212/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "politisch motivierte Entscheidungen im Zentralausschuss BMLVS" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 4:

Insgesamt wurden auf Antrag des Zentralausschusses des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport 49 Dienstfreistellungen genehmigt (neun ab 1. April 2009, 16 ab 1. Juni 2009 und 24 ab 1. September 2009).


Zu 2, 3 und 5 bis 7:

In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach § 25 Abs. 4 PVG auf Antrag des Zentralausschusses von der zuständigen Zentralstelle im Bereich eines jeden Zentralausschusses Personalvertreter unter Fortzahlung der laufenden Bezüge, mit Ausnahme der in Pauschbeträgen festgesetzten Reisegebühren, vom Dienst freizustellen sind. Dabei ist auf das Stärkeverhältnis der Wählergruppen und auf die auszuübenden Funktionen seitens des Zentralausschusses Bedacht zu nehmen. Da Personalvertreter – und somit auch Personalvertretungsorgane – nach § 25 Abs. 1 erster Satz PVG in Ausübung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen unterliegen, sind Einflussnahmen des Dienstgebers folglich nicht möglich. Die Aufteilung auf die im Zentralausschuss vertretenen Fraktionen bzw. die Zuordnung der freigestellten Bediensteten zu einzelnen Fraktionen entzieht sich somit der Kenntnis des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.