2247/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0194-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 24. Juli 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2235/J-NR/2009 betreffend das Department für Gerichtliche Medizin der MUW (Medizinischen Universität Wien), die der Abgeordnete Dr. Martin Graf und weitere Abgeordnete am 28. Mai 2009 an mich richteten, wird auf Grund der eingeholten Stellungnahmen der Medizinischen Universitäten wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien ist der praktische Unterricht für Medizin-studierende „an der Leiche“ weiterhin möglich. Praktischer Unterricht „an der Leiche“ in der Gerichtsmedizin ist im Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin nicht verpflichtend vorgesehen.
Zu Fragen 4 bis 6:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien findet derzeit keine praktische Ausbildung für Fachärzt/innen für Gerichtsmedizin am Wiener DGM statt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Fachärzt/innen-Ausbildung nicht um eine Kernaufgabe einer Universität handelt.
Zu Frage 7:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Graz findet der praktische Unterricht „an der Leiche“ regelmäßig im Rahmen verschiedener Module statt.
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Innsbruck findet ein umfangreicher praktischer Unterricht „an der Leiche“ statt. Dies erfolgt im Rahmen von Vorlesungen, Pflichtpraktikum und vertiefender Ausbildung.
Die universitären Einrichtungen für Gerichtsmedizin an den Universitäten Salzburg und Linz erbringen eine Lehrtätigkeit für andere Fakultäten. Im Rahmen dieser Lehrtätigkeit findet kein Unterricht direkt an der Leiche statt.
Zu Frage 8:
Die Einstellung des Obduktionsbetriebs bedeutet laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien den Wegfall des im Gebührenanspruchsgesetz geregelten pauschalen Kostenersatzes für die Nutzung der universitären Infrastruktur im Zuge der gutachterlichen Tätigkeit für die Justiz. Laut Auskunft der Medizinischen Universität war dieser pauschale, seit der letzten Novelle des Gebührenanspruchgesetzes gedeckelte Kostenersatz, nie kostendeckend.
Ein allfälliger Neubau oder eine Generalsanierung der bestehenden Räumlichkeiten kann zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die Universität führen. Über ein Konzept zur Gerichtsmedizin an der Medizinischen Universität Wien wird in den laufenden Leistungs-vereinbarungsgesprächen beraten. Ein abschließendes Ergebnis liegt zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht vor. Daher kann zum derzeitigen Stand keine Prognose über zukünftige Kosten gestellt werden.
Zu anderen mittel- oder langfristigen wirtschaftlichen Konsequenzen auf Grund der Einstellung des Obduktionsbetriebs kann zum derzeitigen Stand keine Stellung genommen werden.
Zu Frage 9:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien haben die Verdiensteinbußen im Rahmen der Mühewaltung für die als Sachverständige tätigen Gerichtsmediziner/innen keinen Einfluss auf die Existenz des DGM.
Das Ausmaß der Mehreinnahmen des DGM durch die StPO-Novelle 2009 ist derzeit noch nicht absehbar.
Zu Fragen 10 bis 14:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien ist die Existenz sämtlicher anderer genannter Bereiche gesichert. Die Medizinische Universität Wien präzisiert, dass es an der Medizinischen Universität Wien keine eigene Abteilung für „Medizinrecht“ bzw. „Arztrecht“ gibt – Expertise darüber liegt allerdings vor.
Zu Frage 15:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien werden die Räumlichkeiten im DGM für die Forensische Pathologie und Histologie, Forensische Chemie und Toxikologie und Forensische DNA-Analytik und Spurenkunde genützt. Die Leichen- und Obduktionsräume können auf Grund des derzeit sanierungsbedürftigen Zustands nicht genützt werden. Der Zustand dieser Räumlichkeiten war einer von mehreren maßgeblichen Gründen für die Einstellung des Obduktions-betriebs.
Zu Frage 16:
Zu dieser Frage erklärt die Medizinische Universität Wien, dass es keine eigenen wirtschaftlichen Parameter gibt, die den Bestand einer Organisationseinheit (Universitätsklinik oder Universitätsinstitut) definieren. Der Bestand von universitären Organisationseinheiten ist ausschließlich durch die Leistungen und Notwendigkeiten in Forschung und Lehre definiert. An Kliniken müssen zusätzlich die Erfordernisse einer Zentralkrankenanstalt (gem. § 2a Abs. 1 lit.c KAKuG) berück-sichtigt werden.
Zu Fragen 17 und 18:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien gelten für alle Organisationseinheiten vergleichbare Kennzahlen aus Forschung und Lehre, die für eine leistungsorientierte Mittelzuteilung herangezogen werden.
Zu Frage 19:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien sind die Gesamtkosten (Globalbudget) in den Rechnungsabschlüssen publiziert. Ohne Klinischen Mehraufwand und verausgabte Drittmittel betrug das Globalbudget für 2005: € 225,848.715,--, 2006: € 217,520.000,-- und für 2007: € 232,173.000,--.
Zu Frage 20:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Graz betrugen die Kosten bezogen auf das Globalbudget für 2005: € 147.285.637,43, 2006: € 156,754.409,29 und 2007: € 164,505.367,57.
Zu Frage 21:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Innsbruck betrugen die Gesamtkosten:
2005: € 154,957.499,--, 2006: € 165,478.523,40 und 2007: € 174,179.499,02.
Zu Frage 22:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien betrugen die Gesamtkosten für das DGM (inklusive verausgabter Drittmittel): 2005: € 1,879.383,-- 2006: € 1,853.000,-- und 2007: € 2,093.000,--.
Zu Frage 23:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Graz betrugen die Gesamtkosten für das Institut für Gerichtliche Medizin:
2005: € 1,088.271,66, 2006: € 1,161.808,24 und 2007: 1,212.935,13.
Zu Frage 24:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Innsbruck betrugen die Gesamtkosten (inklusive Drittmittel): 2005: € 3,456.122,32, 2006: € 3,845.456,32 und 2007: € 4,159.659,99.
Zu Frage 25:
Laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien betrugen die Einnahmen des DGM für Obduktionen und sonstige Leistungen: 2005: € 496.099,--, 2006: € 482.163,-- und 2007: € 315.915,--. Der Rückgang ist durch den Wegfall (ab 1. August 2007) der ohnehin nie kostendeckenden sanitätsbehördlichen Obduktionen zu begründen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.