2248/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/200-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 24.Juli 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2376/J-NR/2009 betreffend Telefonkosten der Ressorts, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend ist anzumerken, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet wurde. Alle Angaben in der Beantwortung beziehen sich daher auf den Zeitraum ab 1. März 2007. Für die Zeit vom 11. Jänner 2007 bis 28. Februar 2007 wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2373/J-NR/2009 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen.
In diesem Zusammenhang ist außerdem festzuhalten, dass die Telefonie aus verwaltungsökonomischen Gründen im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für beide Ministerie administriert wird.
Zu Frage 1:
Die Gesamtkosten für Telefonie (Festnetz, Handy, Fax) betrugen im Zeitraum vom 1. März 2007 bis 31. Mai 2009 € 314.279,57.
Zu Frage 2:
Im Zeitraum
1. März 2007 bis 31. Mai 2009 wurden in der
Zentralleitung 157 Handys angeschafft. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf
€ 23.350,22. Dieser Betrag beinhaltet auch das Zubehör wie
Ersatzakkus, Reiseladegeräte usw. Außerdem ist zu
berücksichtigen, dass die Beschaffung angesichts der relativ kurzen
Lebensdauer der Handys nicht notwendigerweise
einen Zuwachs an Geräten bedeutet.
Zu Frage 3:
Durch die Nutzung aller Diensthandys entstanden im Zeitraum 1. März 2007 bis 31. Mai 2009 Kosten in Höhe von € 176.095,22.
Zu Frage 4:
In der Zentralleitung sind zum Stichtag 31. Mai 2009 111 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Besitz eines Diensthandys.
Bei den nachgeordneten Dienststellen sind folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Besitz eines von meinem Ressorts zur Verfügung gestellten Handys:
Geologische Bundesanstalt 0
Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik 0
Österreichisches Archäologisches Institut 6
Institut für Österreichische Geschichtsforschung 0
Historisches Institut Rom/Madrid 0
Wissenschaftsrat 0
Fachhochschulrat 0
Studienbeihilfenbehörde 18
Psychologische Studentenberatung 0
Zu Fragen 5 und 6:
Zum Zeitpunkt der Beantwortung waren 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Chauffeure, Chefsekretärin) meines Büros im Besitz eines Diensthandys. Die Kosten hierfür sind in den Allgemeinkosten für Telefonie inkludiert; eine Herausrechnung würde die händische Durchsicht sämtlicher Rechnungen erfordern und einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand bedeuten.
Zu Frage 7:
Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung besteht die Möglichkeit bei den Diensthandys über eine Privatleitung auf eigene Kosten zu telefonieren. Jegliche Privatnutzung der Dienstleitung ist untersagt. Darüber hinaus erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung der Rechnungen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.