2249/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0204-Pers./Org.e/2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 24. Juli 2009
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2435/J-NR/2009 betreffend
„Gender Budgeting“ in Österreich, die die Abgeordnete
Anneliese Kitzmüller und weitere Abgeordnete am
16. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 7:
Diesbezüglich verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 1014/J-NR/2009 (1002/AB).
Zu Fragen 8 bis 13 und 19 bis 22:
In den Jahren 2005 bis 2008 wurde im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die ministerienübergreifende Initiative fFORTE-Frauen in Forschung und Technologie umgesetzt. Darin sind neun Einzelmaßnahmen zur Qualifizierung von Frauen in Wissenschaft und Forschung (Doktoratsprogramme, Fellowships, Coachingprogramme, Summer School, Anreizprogramm für Professorinnen, Forschungsvorhaben) erfasst. Das Finanzvolumen betrug ca. 12 Mio. €.
Im Zeitraum 2000 bis 2006 wurde die ESF-Maßnahme „Frauen und Wissenschaft“ im Bundes-ministerium für Wissenschaft und Forschung durchgeführt. In den Jahren 2005 und 2006 gab es diesbezüglich insgesamt 18 Projekte mit einem Finanzvolumen von ca. 2,3 Mio. €.
Im Rahmen der Ausschreibung „Finanzierungsanreize Profilentwicklung“ im Jahr 2005/06 wurden 4,7 Mio. € – das sind ein Viertel der gesamten Ausschreibungssumme – für frauen-fördernde Maßnahmen vergeben.
Weitere € 100.000,-- gelangten 2005/06 im Rahmen der Ausschreibung „Umsetzung erfolgreicher Strategien zur Einbindung von Gender in das Hochschulmanagement“ zur Ausschreibung. Dabei wurden drei Projekte an den Universitäten Graz, Salzburg und der Medizinischen Universität Wien gefördert.
Zu Fragen 14 bis 18:
Im Vorblatt (zu den Erläuterungen) zu Rechtssetzungsvorhaben ist der Gesetzgeber verpflichtet, Aussagen über bestimmte Auswirkungen des Regelungsvorhabens zu treffen. Seit einem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 werden auch die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen geprüft.
Seit Juni 2007 steht diesbezüglich ein anschaulicher und praxisnaher Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik zur Verfügung.
Zu Frage 23:
Frauenförderung ist Teil der Hochschulsteuerung. Daher wird weiterhin darauf hingewirkt werden, dass die relevanten Steuerungsinstrumente (Leistungsvereinbarung, Wissensbilanz und Formelbudget) auch zweckmäßige Genderaspekte beinhalten. Darüber hinaus wird durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Gleichstellung und Frauenförderung an den Universitäten mit dem Instrument Gender Monitoring überprüft. Dieses Instrument wird laufend weiterentwickelt.
In den kommenden Jahren wird auch Gender Budgeting an den Universitäten erprobt werden; ein geeignetes Evaluierungs- und Berichtswesen ist geplant.
Spezielle Programme zur Frauenförderung stärken erwünschte Entwicklungen an den Universitäten (Doktoratsprogramme, Post-Doc-Programme, Professorinnenprogramm) und werden weitergeführt. Parallel ist das Ressort bestrebt, verstärkt Gleichstellungsaspekte in die Forschungsförderung einzubinden.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.