2251/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0119-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2196/J vom 27. Mai 2009 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 6.:
Die im Februar 2009 eingesetzte Arbeitsgruppe hat dem Bundesministerium für Finanzen mehrere Vorschläge unterbreitet, die das Pensionskassensystem in Zukunft einerseits attraktiver machen und andererseits auch eine bessere Absicherung der Erwartungen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten bewirken sollen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auch auf die Belebung des Wettbewerbes, einerseits zwischen den Pensionskassen, andererseits auch gegenüber anderen Vorsorgeprodukten, gelegt. Dadurch sollen bessere Entscheidungsmöglichkeiten für die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten mit unterschiedlichen Ertrags- und Sicherheitserwartungen geschaffen werden. Weiters sollen für Leistungsberechtigte, die bereits von Kürzungen der Zusatzpension betroffen waren, Gewinne vorrangig für die Pensionszahlung verwendet werden.
Diese und andere Zwischenergebnisse werden aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen als wichtige Fortschritte zur Systemverbesserung angesehen. Es sind aber noch weitere Gespräche notwendig, um in einigen noch offenen Fragen Lösungen zu finden. Die Maßnahmen können aber letztendlich nur im Gesamtpaket beurteilt werden, daher können auch keine Einzelmaßnahmen vorweggenommen werden.
Zu 2.:
Der meinem Amtsvorgänger beigegebene Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter hat im Sommer 2007 die Sozialpartner eingeladen, Vorschläge zur Verbesserung des Pensionskassensystems auszuarbeiten, wobei folgende Bereiche hervorgehoben wurden:
Zu 3.:
Durch die vorzeitige Beendigung der XXIII. Gesetzgebungsperiode haben die Sozialpartner dem Staatssekretär kein Endergebnis der Verhandlungen übermittelt.
Zu 4.:
In die Gespräche waren neben dem Bundesministerium für Finanzen Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer sowie des Schutzverbandes der Pensionskassenberechtigten eingebunden.
Zu 5.:
Die Basis für die Arbeitsgruppe zur Optimierung des Pensionskassensystems findet sich im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode:
„Die Krise an den Finanzmärkten geht an den österreichischen privaten Altersvorsorgesystemen nicht vorüber. Zur Absicherung des Systems sowie der PensionistInnen und Anwartschaftsberechtigten wird die Bundesregierung zweckdienliche Maßnahmen prüfen, insbesondere im Bereich der Mindestertragsrücklage, Schwankungsrückstellung, Transparenz und Wahlmöglichkeiten. Weiters wird die Überbindung des Deckungskapitals unter Erhaltung der solidarischen Risikogemeinschaft geprüft.“
Im Sinne dieses Auftrages war es Ziel der Arbeitsgruppe, nachstehende Bereiche zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten:
Zu 7.:
In die Gespräche waren das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und des Österreichischen Seniorenrates eingebunden.
Zu 8. bis 12.:
Wie bereits zu Frage 1. dargelegt, sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen in denen die in der Fragestellung enthaltenen Überlegungen bzw. Vorschläge noch Gegenstand sind.
Zu 13.:
Keine, da entsprechende rechtliche Grundlagen nicht bestehen.
Mit freundlichen Grüßen