2252/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0155-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2208/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Lufttaxi für Mensdorff-Pouilly“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 5:

Nach den mir vorliegenden Informationen gab bzw. gibt es im Zusammenhang mit dem von der Anfrage angesprochenen Flug keine strafrechtlichen Ermittlungen, weil weder Strafanzeige erstattet wurde noch Informationen vorlagen, die eine amtswegige Einleitung eines Strafverfahrens begründet hätten. Zudem würde einer Verfolgung des im Jahr 1993 gesetzten Verhaltens voraussichtlich der Straf­aufhebungsgrund der Verjährung entgegenstehen.


Zu 2 bis 4:

Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung zu Punkt 1.

Zu 6:

Ich ersuche um Verständnis, wenn ich aus hypothetischen Sachverhalten keine Schlussfolgerungen ziehe.

. Juli 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)