2257/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 27. Mai 2009 unter der Zahl 2194/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Strafregister: Austausch von Informationen 2007 und 2008“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf die Tätigkeit des Strafregisteramtes der Bundespolizeidirektion Wien, das von Österreich als Zentralbehörde gemäß Artikel 1 des im Amtsblatt L 322 veröffentlichten Ratsbeschlusses benannt wurde.

Aussagen zu den im direkten Verkehr zwischen den Justizbehörden gestellten Ersuchen und erteilten Auskünften fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Jahr 2007 wurden aus dem Ausland 1.518 Anfragen und im Jahr 2008 1.715 Anfragen um Übermittlung einer Strafregisterauskunft an das Strafregisteramt herangetragen. Eine Aufschlüsselung nach EU-Mitgliedstaaten und anderen Staaten ist nicht möglich, da keine entsprechenden Statistiken geführt werden.

 


Zu den Fragen 3 und 5:

Das Strafregisteramt hat im Jahr 2007 120 und im Jahr 2008 480 Ersuchen um Übermittlung einer Strafregisterauskunft an Zentralstellen anderer Mitgliedstaaten der EU gerichtet. Eine Aufschlüsselung nach den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ist nicht möglich, da keine entsprechenden Statistiken geführt werden.

 

Zu Frage 4:

Nein.

 

Zu Frage 6:

Überlegungen, ob ein derartiges Antragsrecht geschaffen werden soll, werden im Zuge der zur Umsetzung der weiteren zum Strafregisteraustausch zwischen den Mitgliedstaaten ergangenen Ratsbeschlüsse (2009/315/JI und 2009/316/JI) notwendigen legistischen Vorarbeiten angestellt werden.