2262/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.07.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0120-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2225/J vom 28. Mai 2009 der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Eingangs wird angemerkt, dass sämtliche Gender Mainstreaming-Projekte seit dem ersten Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 auf der Homepage der Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (IMAG GM) unter der Adresse www.imag-gendermainstreaming.at ausführlich dargelegt sind. Ergänzend dazu wird zu den einzelnen Fragestellungen ausgeführt:
Zu 1. bis 5.:
Die Wirkung von Steuern auf die soziale Lage von Frauen und Männern, und der Effekt von Steuersystemen auf die Beschäftigungs- und Einkommenschancen von Männern und Frauen, sind Gegenstand besonderer Analysen, die in der Umsetzung von Gender Budgeting an Bedeutung zunehmen. Geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede, Anreize bezüglich des individuellen Arbeitsangebotes und die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern sind im Wege der öffentlichen Haushalte nur subsidiär ausgleichbar. Bereits 2006 hat das WIFO dem Bundesministerium für Finanzen mit der Studie „Gender Prüfung im Finanzressort“ Grundlagen für die Umsetzung von Gender Budgeting geliefert, hinsichtlich der Kosten und der Details dazu wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2243/J vom 21. November 2007 verwiesen.
Zudem wird auf die als Working Paper 2/2006 publizierte Studie „Ist die Einkommensbesteuerung geschlechtsneutral?“ des Bundesministeriums für Finanzen verwiesen (veröffentlicht auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at). Diese Studie war mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Im Rahmen einer Veranstaltung am 9. Februar 2009 wurden Möglichkeiten und Analysen zu Gender-Prüfungen im Steuerbereich und der Gender-Aspekt in der Steuerreform 2009 vorgestellt. In dieser Veranstaltung wurde auf arbeitsrechtliche und arbeitsmarkt- sowie beschäftigungspolitische Aspekte eingegangen, auf Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie, und darauf, wie lohnsteuerrechtliche Maßnahmen die Beschäftigungspolitik, die Berufstätigkeit von Frauen und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie unterstützen können. An Personen außerhalb des Bundesministeriums für Finanzen haben Frau Univ.-Prof.in Mag.a Dr. Gudrun Biffl, Leiterin des Zentrums für Migration, Integration und Sicherheit, Donau-Universität Krems und Herr Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal, Institut für Arbeits- und Sozialrecht und Institut für Familienforschung, Universität Wien mitgewirkt. Die genannten mitwirkenden Vortragenden außerhalb des Bundesministeriums für Finanzen haben kein Entgelt für ihre Tätigkeit verlangt, weshalb hiefür auch keine Kosten angefallen sind.
Im Rahmen von Forum Finanz Veranstaltungen im Februar und März 2009 wurden weiters die Gender Aspekte der Steuerreform 2009 und lohnsteuerrechtliche Aspekte zu Erwerbstätigkeit und Familie analysiert. Im Familienpaket ab 2009 sind mit dem Kinderabsetzbetrag, dem höheren Kinderfreibetrag bei Beidverdienenden, der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und den Zuschüssen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin zu den Kinderbetreuungskosten Maßnahmen getroffen, die sich positiv auf das Erwerbsleben von Frauen auswirken. Auch im Unternehmenspaket wird sich der neue Grundfreibetrag positiv auf Frauen auswirken. Die Gender-Analyse wurde mit umfangreichem Datenmaterial untermauert, das wie sämtliche übrige Studien zu diesem Themengebiet unter „www.bmf.gv.at/Finanzministerium/GenderMainstreaming“ abrufbar ist.
Zu 6.:
Mit Stichtag 1. Juni 2009 beträgt der Frauenanteil im gesamten Finanzressort 47%. Der Datenauswertung zur Ermittlung dieses Prozentsatzes wurden die für den Bundesgleichbehandlungsbericht gültigen Maßstäbe zu Grunde gelegt.
Zu 7. bis 10.:
Es wurden zwar, außer den zu den Fragen 1. bis 5. genannten, in welchen dieser Aspekt zum Teil mit berücksichtigt wird, keine Studien in Auftrag gegeben beziehungsweise erstellt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zählt dennoch zu den personalpolitischen Schwerpunkten im Finanzressort. Es wurden deshalb auf diesem Gebiet schon zahlreiche fördernde Maßnahmen gesetzt. Beispielsweise wird hier auf das „KarriereKompassModell“ hingewiesen, ein Projekt zur besseren Vorbereitung und Begleitung des Wiedereintritts nach einem familien- oder fortbildungsbedingten Karenzurlaub, für welches Anfang April 2008 sogar der „Leading Ladies Award 2008“ verliehen wurde.
Zu 11. und 12.:
Kinderdaten stehen nur zur Verfügung, soweit diese für dienst- und besoldungsrechtliche Zwecke relevant sind. Dies lässt keine zwingenden Rückschlüsse darauf zu, wieviele Bedienstete tatsächlich Kinder haben.
Zu 13. bis 16.:
Da nicht ersichtlich ist, welche Arbeitsgruppe hier angesprochen wird, kann zu diesen Fragen keine Beantwortung vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen