2268/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.07.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 27. Juli 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0220-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2266/J betreffend „der Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen“, welche die Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen am 29. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:
Zum Stichtag 1. Juni 2009 wurden für 42.462 Minderjährige Unterhaltsvorschüsse ausbezahlt. Weiters ist meinem Haus bekannt, dass im Budgetjahr 2008 rund 48 % der ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse von den Unterhaltsschuldner/inne/n hereingebracht wurden. Darüber hinausgehende Daten und Zahlen liegen mir nicht vor.
Unabhängig davon ist darauf zu verweisen, dass für die Vollziehung des Unterhaltsvorschussgesetzes das Bundesministerium für Justiz zuständig ist.