2268/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 27. Juli 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0220-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2266/J betreffend „der Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen“, welche die Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen am 29. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:

 

Zum Stichtag 1. Juni 2009 wurden für 42.462 Minderjährige Unterhaltsvorschüsse ausbezahlt. Weiters ist meinem Haus bekannt, dass im Budgetjahr 2008 rund 48 % der ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse von den Unterhaltsschuldner/inne/n hereingebracht wurden. Darüber hinausgehende Daten und Zahlen liegen mir nicht vor.

 

Unabhängig davon ist darauf zu verweisen, dass für die Vollziehung des Unterhaltsvorschussgesetzes das Bundesministerium für Justiz zuständig ist.