2275/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.07.2009
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0116 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen
und Kollegen vom 17. Juni 2009, Nr. 2464/J, betreffend Förderung
von „Energiewirten“ in der Landwirtschaft
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juni 2009, Nr. 2464/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Investitionen in erneuerbare Energie werden auch von der Umweltförderung im Inland unterstützt. Allerdings ist der Beruf des jeweiligen Förderungswerbers hiefür irrelevant und wird auch nicht erhoben.
Für die Förderung von Bioenergieanlagen wurden im Jahr 2008 insgesamt rund 70 Mio € Mittel der EU, des Bundes und der Länder ausbezahlt, vor allem Investitionszuschüsse für Heizanlagen, Fernwärme- und Kraftwärmekopplungsanlagen sowie untergeordnet auch für Biogasanlagen. Derartige Investitionen kommen verschiedensten Bereichen zu Gute wie beispielsweise dem Umwelt- und Klimaschutz, der Anlagen erstellenden und betreibenden Wirtschaft, den Betreibern und Rohstofflieferanten aus der holzbe- und verarbeitenden Industrie, dem Gewerbe und der Land- und Forstwirtschaft.
Im Rahmen der Förderungsrichtlinien des BMLFUW werden auch künftig Anlageninvestitionen in erneuerbare Energie im Allgemeinen und in Biomasse im Besonderen auf breiter Basis unterstützt, was auch positive Auswirkungen auf die heimische Land- und Forstwirtschaft hat.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Preise für die Abnahme von elektrischer Energie aus Ökostromanlagen vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet werden.
Hinsichtlich des Ausmaßes der Unterstützung von Ökostromanlagen sieht die 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008, deren Genehmigung durch die europäische Kommission noch aussteht, eine Neubewertung der Tarife für sämtliche Ökostromtechnologien ab dem Jahr 2009 vor, womit gewährleistet werden soll, dass das zur Verfügung stehende Unterstützungsvolumen tatsächlich ausgeschöpft wird.
Das BMLFUW tritt im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine ausreichende Unterstützung des Ökostromsektors ein. Derzeit ist es prioritär, auf die Genehmigung der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 hinzuarbeiten.
Zu Frage 3:
Sämtliche Maßnahmen, Hilfen bzw. Förderungen gelten ganz allgemein und stehen selbstverständlich auch den Nebenerwerbslandwirten zur Verfügung.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ja, es gibt je nach Fachrichtung und Schwerpunkt der Fachschule ein eigenes Unterrichtsfach: z. B. an der Fachschule Schlierbach den Gegenstand „Erneuerbare Energie“. Außerdem wird Erneuerbare Energie in Form von Projekten, Tagungen und Vorträgen sowie überall wo Landtechnik im Lehrplan vorgesehen ist, thematisiert. Es gibt auch Standorte – wie beispielsweise Tulln – mit Schwerpunkt Erneuerbare Energie oder Freistadt mit Wahlschwerpunkt Erneuerbare Energie.
Verstärkt wird das Thema Erneuerbare Energie auch an den hlfs (St. Florian, Wieselburg) in der 5-jährigen Ausbildung angeboten.
Zu den Fragen 6 und 7:
Das BMLFUW hat im Jahr 2006 eine Vorstudie für einen nationalen Biomasseaktionsplan für Österreich bei der Österreichischen Energieagentur in Auftrag gegeben. Diese Untersuchung hat folgende Ergebnisse geliefert: Bei einer nachhaltigen Nutzung des Biomassepotenzials könnte Österreich den Biomasseeinsatz bis 2010 auf 193 PJ erhöhen und damit beinahe verdoppeln. Bis 2020 ist theoretisch eine Steigerung auf 256 PJ möglich. Das entspricht einem Zuwachs um das 2,5-fache gegenüber 2004.
Der Bundesminister: