2276/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                   28. Mai 2009 unter der Zahl 2217/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Versagen des Einsatzleiters Dr. Lecker bei gewalttätigen Ausschreitungen einer Gegendemonstration im Rahmen einer FPÖ-Veranstaltung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die eingesetzten Beamten des Ordnungsdienstes hatten den Auftrag, im Sinne der "3D -Philosophie" (Dialog - Deeskalation - Durchgriff) einzuschreiten und hatten mit den Gegen­demonstranten den Dialog aufgenommen. Die in Reserve befindlichen Kräfte der Einsatz-einheiten sollten erst dann in Aktion treten, wenn es zu tatsächlichen gewalttätigen Zwischenfällen kommt.

 

Zu Frage 2:

Im Sinne der Gefährdungseinschätzung und der "3D - Philosophie" - bei den Wurfgeschossen handelte es sich um rohe Eier und mit Wasser gefüllte Luftballons - wurden die Kräfte der Einsatzeinheit bereits aktiviert.


Zu Frage 3:

Dr. Lecker ist in Absprache mit der Einsatzleitung und dem Kommandanten der Sonderein-satzkräfte im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips tätig geworden und hat dabei sicherheits­behördliche Weisungen erteilt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Der Sicherheitsreferent von Bundesparteiobmann Strache war Dr. Lecker völlig unbekannt und Dr. Lecker erkannte diese Person auch nicht in seiner Funktion als Sicherheitsreferent. Ohne sich vorzustellen, intervenierte dieser lt. Auskunft der BPD Graz subjektiv betrachtet äußerst lautstark und ag­gressiv. Es wurden daher rechtliche Schritte in Richtung § 35 VStG. i.V. mit §§ 81, 82 SPG angekündigt, weil diese Maßnahme vorerst am verhält­nismäßigsten erschien. Daraufhin beruhigte sich das Gespräch und es waren keine weiteren Maßnahmen mehr notwendig.

 

Zu Frage 6:

Beim Auflösen einer Versammlung ist vor allem auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren. Es ist hier unter Abwägung aller Gegebenheiten und Risiken eine Entscheidung zu treffen, ob die Auflösung verhältnismäßig zum gesetzten Verhalten der Versammlungsteil­nehmer ist.

 

Zu Frage 7:

Das Verhalten von Dr. Lecker war aus Sicht der zuständigen Dienstbehörde von Verhältnis-mäßigkeitsüberlegungen getragen und der Situation angepasst.

 

Zu Frage 8:

Es wurde eine Evaluierung des Gesamteinsatzes durchgeführt. Erkenntnisse daraus werden in zu­künftige Einsätze einfließen.

 

Zu Frage 9:

Disziplinäre Maßnahmen gegen Dr. Lecker sind seitens der zuständigen Dienstbehörde nach Prüfung der Sachlage nicht geplant.