2279/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
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GZ: BMASK-431.004/0078-VI/10/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2199/J des Abgeordneten Kickl u.a. wie folgt:
Frage 1:
Das Service Next Job dient der frühzeitigen Meldung der bevorstehenden Arbeits-losigkeit. Aufgrund dieser kann das AMS auch bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in Bezug auf Vermittlungsmöglichkeiten aktiv werden.
Diese vorzeitige elektronische Meldung dient dem Aufzeigen der bevorstehenden Arbeitslosigkeit, erspart jedoch nicht die persönliche Anwesenheit bei der Geltend-machung auf Arbeitslosengeld, wie sie in § 46 AlVG normiert ist. Das AMS hat anlässlich der persönlichen Vorsprache alle Daten zu erheben, die erforderlich sind, um eine Vermittlung zu ermöglichen. Dazu gehören neben den Daten, die Arbeit-suchende selbst wissen (Name, Adresse, etc.) auch das Ergebnis des Beratungs-gespräches sowie das Ergebnis der Betreuungsvereinbarung. Überdies dient sie zur Beurteilung der Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt.
Frage 2:
Nein. Wenn Arbeitsuchende einmal arbeitslos gemeldet sind, ist eine Informations-übermittlung der Grunddaten nicht mehr notwendig, weil sie schon erfasst sind.
Frage 3:
Arbeitsuchenden steht eine Menge von elektronischen Dienstleistungen zur Verfügung, die in erster Linie der Verbesserung der Dienstleistungen insgesamt sowie dem rascheren direkten persönlichen Zugriff zu Informationen dienen, wie etwa der e-Jobroom, Berufsinformationen, Weiterbildungsdatenbank, Qualifikations-barometer, etc. Diese Dienste werden laufend verbessert, weiter entwickelt und die Services auch ausgebaut und – soweit überhaupt noch möglich – auch die Arbeitsabläufe beschleunigt. Das AMS Österreich hat aber bereits seit vielen Jahren einen sehr, sehr hohen Automatisierungsgrad. Verzögerungen in den Abläufen liegen in der Regel in dem von Personen persönlich durchzuführenden Prozess-schritt bzw. an Vorgaben. Das AMS arbeitet aber an einem „Multichannelprojekt“, in dem alle möglichen Kommunikationskanäle (persönlich, via Internet, via Selbst-bedienungsgeräten, via Telefon, via Mail, etc.) zwischen KundInnen (wie Betriebe, Arbeitsuchende, Schulungsträger) und AMS auf einander abstimmen soll.
Frage 4:
Arbeit ist ein sehr wichtiger Faktor für die meisten Menschen und schlägt sich in der Regel stark auf das gesamte Lebensgefühl nieder. Vermittlung bedarf daher auch Zeit, Überlegung und Unterstützung durch Dritte. Das AMS unterstützt diesen Prozess unter anderem durch persönliche Beratung, die nicht durch eine noch so große Fülle von Informationen abgelöst werden kann. Auch ist zu berücksichtigen, dass viele Menschen, die arbeitslos werden oder sich neu am Arbeitsmarkt orientieren müssen oder wollen, elektronische Medien (noch) nicht bedienen können. Daher dient die Ausweitung der e-Services vorerst nur der Verbesserung der Dienste, die in der Regel mehr und eine qualitativ höhere Beratung nach sich ziehen, was tendenziell eher ein Mehr an personellen Ressourcen im AMS erfordert. Aus diesem Grund rechnet man im AMS vorerst nicht damit, dass diese Dienste zeitliches oder personelles Einsparungspotenzial bergen. Das AMS hat die Einsparungs-potenziale, die in der Anfrage angesprochen sind, schon vor vielen Jahren aufgebraucht, als die EDV in die Abwicklung der Administration Einzug gehalten hat und die langwierigen Papierabwicklungen abgelöst wurden (von den Siebzigerjahren bis Ende der Neunzigerjahre).
Mit freundlichen Grüßen