2281/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.07.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BKA-353.110/0137-I/4/2009

Wien, am 24. Juli 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2009 unter der Nr. 2221/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das "Gender Mainstreaming" in Österreich und deren Auswirkungen auf die Familienfreundlichkeit gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø      Existieren Genderstudien betreffend Ihr Ministerium?

Ø      Wenn ja, welche, und zu welchem Ergebnis haben diese geführt?

Ø      Wenn ja, von wem und aus welchem Grund wurden diese durchgeführt?

Ø      Wenn ja, welche Kosten verursachten diese seit dem Jahre 2005, aufgeschlüsselt nach Jahren?

Ø      Wenn nein, wurde schon einmal in Erwägung gezogen solche durch zu führen bzw. sind solche für die Zukunft geplant?

 

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Bundes-Verfassungsgesetz seit 1. Jänner 2009 Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben. Zudem tritt der Grundsatz der Wirkungsorientierung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, ab 1. Jänner 2013 als einer der neuen Grundsätze der Haushaltsführung des Bundes in Kraft.

Im Bundeskanzleramt wurden im Hinblick auf die Genderaspekte des Budgets für das Jahr 2009 bereits einige Pilotprojekte zur Analyse definiert.

 

Die Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming hat folgende Analysen durchgeführt:

- Geschlechterdifferenzierte Analyse der Ordensverleihungen

            Der Analysezeitraum umfasst die Jahre 1945 bis 1999 und wurde für einige Ehrenzeichen getrennt durchgeführt. Die Analyse ergab, dass Frauen bei der Ordensverleihung deutlich unterrepräsentiert sind.

 

- Geschlechterdifferenzierte Analyse der Leistungsbelohnung (2005 und 2006)

            Bei dieser Analyse wurde nicht nur nach männlich und weiblich differenziert, sondern auch nach Sektionen, Verwendungsgruppen und Entlohnungsgruppen. Dabei wurde sowohl die durchschnittliche Leistungsbelohung als auch der Median ausgewertet.

 

Die Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming gab aufgrund dieser Analyse einige Empfehlungen ab, die von der Personalverwaltung aufgegriffen wurden.

 

Beide Analysen erfolgten ohne Kosten für das Bundeskanzleramt.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 1001/J.

 

Derzeit ist eine Analyse der Teilzeitbeschäftigung im Bundeskanzleramt geplant, ein Thema das durch die vorwiegende Inanspruchnahme von Teilzeit durch Frauen eine bedeutende Genderkomponente aufweist.

 

Zu Frage 6:

Ø      Wie hoch ist der Prozentanteil von Frauen in Ihrem Ministerium?

 

Zum Stichtag 1. Juni 2009 sind im Ressortbereich des Bundeskanzleramts 60,8% Frauen beschäftigt.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Ø      Gibt es Studien über die Familienfreundlichkeit für die Beschäftigten in Ihrem Ressort?

Ø      Wenn ja, wie viele?

Ø      Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachten diese?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

                             

Es wurden seitens meines Ressorts keine Studien über Familienfreundlichkeit und Beschäftigung in Auftrag gegeben.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø      Besitzen Sie Informationen darüber, wie viele Beschäftigte in Ihrem Ressort Kinder haben?

Ø      Wenn ja, wie viele?

 

Die Erfassung der Beschäftigten mit Kindern erfolgt, soweit dies aus dienst- bzw. gehaltsrechtlichen Gründen notwendig ist - etwa zur Auszahlung der Kinderzulage oder für die Inanspruchnahme von Pflegefreistellung. Zum Stichtag 1. Juni 2009 haben nach diesem Gesichtspunkt 360 Bedienstete gemeldet, Kinder zu haben.

 

Zu den Fragen 13 bis 16:

Ø      Welche Fortschritte sind seit der Zusammenarbeit mit dieser Arbeitsgruppe ersichtlich?

Ø      Entstehen Kosten bei dieser Zusammenarbeit?

Ø      Wenn ja, wie hoch sind diese und aus welchem Grund sind sie entstanden?

Ø      Wenn ja, von wem werden diese bezahlt?

 

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 5.

 

Mit freundlichen Grüßen