23/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.12.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 28. November 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0224-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 125/J betreffend „Auszahlung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe“, welche die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen am 7. November 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Es wurde Arbeitslosengeld in Höhe von € 1.266,7 Mio. (ohne anteilige Sozialver-sicherungen) im Jahr 2006 und € 1.193,1 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) im Jahr 2007 ausbezahlt.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

An österreichische Staatsbürger/innen wurde im Jahr 2006 Arbeitslosengeld in Höhe von € 1.048,6 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) und im Jahr 2007 in Höhe von € 985,9 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) ausbezahlt, an ausländische Staatsbürger/innen in Höhe von € 218,1 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) im Jahr 2006 und in Höhe von € 207,2 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) im Jahr 2007.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Arbeitslosengeldbezieher/innen

2006

2007

(ehem.) Jugoslawien

3.882

3.007

Bosnien-Herzegowina

3.476

3.117

Türkei

3.297

3.189

Kroatien

2.215

2.032

Deutschland

1.767

1.922

Polen

792

708

Serbien und Montenegro

638

612

Mazedonien

580

550

Rumänien

535

554

Ungarn

512

510

Slowakei

378

392

Slowenien

339

305

Tschechische Republik

278

263

Italien

228

221

Niederlande

104

98

Nigeria

103

99

Rest

1.714

2.301

 

In den Jahren 2006 und 2007 waren alle Bezieher/innen von Arbeitslosengeld      arbeitslos, da Arbeitslosigkeit die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Ausgaben in % der Gesamtausgaben Arbeitslosengeld (ohne anteilige Sozialversicherungen)

2006

2007

(ehem.) Jugoslawien

3,2

2,6

Bosnien-Herzegowina

2,9

2,7

Türkei

2,7

2,8

Kroatien

1,8

1,8

Deutschland

1,5

1,7

Polen

0,6

0,6

Serbien und Montenegro

0,5

0,5

Mazedonien

0,5

0,5

Rumänien

0,4

0,5

Ungarn

0,4

0,4

Slowakei

0,3

0,3

Slowenien

0,3

0,3

Tschechische Republik

0,2

0,2

Italien

0,2

0,2

Niederlande

0,1

0,1

Nigeria

0,1

0,1

Rest

1,4

2,0

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 10 der Anfrage:

 

Grenzgänger/innen nach Art. 71 (1) lit. a sublit. II der VO (EG) 1408/71 können bei Arbeitslosigkeit nur Leistungen des Staates, in dem der Wohnsitz liegt, beziehen. Zwar sehen vereinzelt in Geltung stehende zwischenstaatliche Abkommen (etwa mit Deutschland) noch das Wahlrecht vor, die Leistung auch im Beschäftigungsstaat beziehen zu können, diese Leistungsbezieher/innen sind jedoch in der EDV nicht eigens gekennzeichnet, weshalb dazu keine expliziten Angaben gemacht werden können.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Es wurde Notstandshilfe in Höhe von € 812,7 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) im Jahr 2006 und € 761,1 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) im Jahr 2007 ausbezahlt.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

An österreichische Staatsbürger wurde im Jahr 2006 Notstandshilfe in Höhe von € 697,7 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) und im Jahr 2007 in Höhe von € 653,4 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) ausbezahlt, an ausländische Staatsbürger in der Höhe von € 115 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) im Jahr 2006 und in der Höhe von € 107,7 Mio. (ohne anteilige Sozialversicherungen) im Jahr 2007.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Notstandshilfenbezieher/innen

2006

2007

(ehem.) Jugoslawien

3.526

2.907

Türkei

3.216

2.923

Bosnien-Herzegowina

1.211

1.121

Deutschland

929

896

Kroatien

737

654

Polen

409

392

Rumänien

344

321

Serbien und Montenegro

305

322

Mazedonien

256

244

Ungarn

173

173

Slowakei

153

142

Italien

131

131

Slowenien

115

112

Rest

1.495

1.712

 

In den Jahren 2006 und 2007 waren alle Bezieher/innen von Notstandshilfe arbeitslos, da Arbeitslosigkeit die Voraussetzung für den Bezug von Notstandshilfe ist.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

 

Ausgaben in % der Gesamtausgaben Notstandshilfe (ohne anteilige Sozialversicherungen)

2006

2007

(ehem.) Jugoslawien

3,8

3,4

Türkei

3,5

3,4

Bosnien-Herzegowina

1,3

1,3

Deutschland

1,0

1,1

Kroatien

0,8

0,8

Polen

0,4

0,5

Rumänien

0,4

0,4

Serbien und Montenegro

0,3

0,4

Mazedonien

0,3

0,3

Ungarn

0,2

0,2

Slowakei

0,2

0,2

Italien

0,1

0,2

Slowenien

0,1

0,1

Rest

1,6

2,0