234/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DER  BUNDESMINISTER
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0200-Pr 1/2008

 

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 196/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Zum Stichtag 1. November 2008 haben insgesamt 1.304 Bedienstete des Justizressorts Nebenbeschäftigungen/Nebentätigkeiten gemeldet, davon ein Mitarbeiter des Ministerbüros und 40 (übrige) Bedienstete der Zentralstelle. Auf die nachgeordneten Dienstbehörden entfielen 1.263 Bedienstete.

Zu 2:

Im Zeitraum vom 24. April 2007 bis 31. Oktober 2008 haben insgesamt 1.515 Bedienstete des Justizressorts Nebenbeschäftigungen/Nebentätigkeiten gemeldet, davon ein Mitarbeiter des Ministerbüros und 42 (übrige) Bedienstete der Zentralstelle. Auf die nachgeordneten Dienstbehörden entfielen 1.472 Bedienstete.

Zu 3:

Das Justizressort hat bei der Auslegung der Untersagungsbestimmungen seit jeher einen besonders strengen Maßstab angelegt.

 

Zu 4:

Die Überprüfung einer gemeldeten Nebenbeschäftigung erfolgt durch die jeweils zuständige Dienstbehörde bzw. Personalstelle.

 

. Jänner 2009

 

(Dr. Johannes Hahn)