234/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DER BUNDESMINISTER
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0200-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 196/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Zum Stichtag 1. November 2008 haben insgesamt 1.304 Bedienstete des Justizressorts Nebenbeschäftigungen/Nebentätigkeiten gemeldet, davon ein Mitarbeiter des Ministerbüros und 40 (übrige) Bedienstete der Zentralstelle. Auf die nachgeordneten Dienstbehörden entfielen 1.263 Bedienstete.
Zu 2:
Im Zeitraum vom 24. April 2007 bis 31. Oktober 2008 haben insgesamt 1.515 Bedienstete des Justizressorts Nebenbeschäftigungen/Nebentätigkeiten gemeldet, davon ein Mitarbeiter des Ministerbüros und 42 (übrige) Bedienstete der Zentralstelle. Auf die nachgeordneten Dienstbehörden entfielen 1.472 Bedienstete.
Zu 3:
Das Justizressort hat bei der Auslegung der Untersagungsbestimmungen seit jeher einen besonders strengen Maßstab angelegt.
Zu 4:
Die Überprüfung einer gemeldeten Nebenbeschäftigung erfolgt durch die jeweils zuständige Dienstbehörde bzw. Personalstelle.
. Jänner 2009
(Dr. Johannes Hahn)