237/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard
Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am
25. November 2008 unter der Zl.
238/J-NR/2008 an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche
Anfrage betreffend „Lynchjustiz in der Türkei“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Dem Bundesministerium
für europäische und internationale Angelegenheiten liegen hiezu
keine abschließenden Informationen vor. Nach gegenwärtigem
Informationsstand meines
Ressorts sind diese Vorfälle samt den dazugehörenden
Hintergründen betreffend Tat, Täter
und juristische Qualifikation derzeit
Gegenstand von Ermittlungen der zuständigen türkischen
Behörden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
führt keine
einschlägigen
Statistiken, die eine Beantwortung dieser Fragen ermöglichen würden.
Zu Frage 8:
Der Fortschritt der
Erweiterungsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei ist
abhängig von der Erfüllung einer
Vielzahl von Kriterien durch die Türkei. Dazu gehört auch
der Entwicklungsstand rechtsstaatlicher Strukturen, wobei dieser nicht
nur an einem
individuellen Fall zu messen ist. Das
entsprechende Verhandlungskapitel im Beitrittsprozess,
„Judikative und Grundrechte", ist jedoch noch nicht
eröffnet worden, da die türkische Seite
die Voraussetzungen dafür noch nicht
erfüllt hat.