237/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am
25. November 2008 unter der Zl. 238/J-NR/2008 an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche
Anfrage betreffend „Lynchjustiz in der Türkei“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten liegen hiezu
keine abschließenden Informationen vor. Nach gegenwärtigem Informationsstand meines
Ressorts sind diese Vorfälle samt den dazugehörenden Hintergründen betreffend Tat, Täter
und juristische Qualifikation derzeit Gegenstand von Ermittlungen der zuständigen türkischen
Behörden.

Zu den Fragen 6 und 7:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten führt keine
einschlägigen Statistiken, die eine Beantwortung dieser Fragen ermöglichen würden.


Zu Frage 8:

Der Fortschritt der Erweiterungsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei ist
abhängig von der Erfüllung einer Vielzahl von Kriterien durch die Türkei. Dazu gehört auch
der Entwicklungsstand rechtsstaatlicher Strukturen, wobei dieser nicht nur an einem
individuellen Fall zu messen ist. Das entsprechende Verhandlungskapitel im Beitrittsprozess,
„Judikative und Grundrechte", ist jedoch noch nicht eröffnet worden, da die türkische Seite
die Voraussetzungen dafür noch nicht erfüllt hat.