2383/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.07.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Dolinschek, Tadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Mai 2009 unter der Zahl 2242/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Quad und ATV“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Die Begriffe „Quad“ und „ATV“ sind im Kraftfahrgesetz nicht definiert und werden als solche weder in der Verkehrsunfallstatistik noch in der Zulassungsstatistik ausgewiesen.