2383/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Dolinschek, Tadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Mai 2009 unter der Zahl 2242/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Quad und ATV“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Die Begriffe „Quad“ und „ATV“ sind im Kraftfahrgesetz nicht definiert und werden als solche weder in der Verkehrsunfallstatistik noch in der Zulassungsstatistik ausgewiesen.