2386/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietmar Keck, Walter Schopf und Hermann Krist haben am 29. Mai 2009 unter der Zahl 2248/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Mitwirkung und Teilnahme der Polizei an Veranstaltungen mit offensichtlich parteipolitischem und/oder kommerziellem Hintergrund“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Veranstaltung ist der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres bekannt.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Der Herr Landeshauptmann von Oberösterreich hat im Herbst 2007 eine Vortragsreihe mit dem Titel „Sicher zuhause – Sicher in Oberösterreich“ initiiert. Diese wurde basierend auf dem gesetzlichen Auftrag des § 25 Sicherheitspolizeigesetz (hier darf auch auf die Ausführungen in der Beantwortung der Fragen 30 bis 33 verwiesen werden), durch die fachliche Mitwirkung der Sicherheitsdirektion Oberösterreich sowie Beamten des Landeskriminalamtes Oberösterreich (Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst) unterstützt. Die Vorträge, bei denen sowohl Beamte der Sicherheitsdirektion, des Landeskriminalamtes und der einzelnen Stadt- und Bezirkspolizeikommanden als Vortragende mitwirkten, wurden in sämtlichen 440 Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich ohne Rücksicht auf die politische Zugehörigkeit des jeweiligen Bürgermeisters oder die politische Gewichtung im Gemeinderat angeboten. Aufgrund des großen Erfolges und der großen Akzeptanz, wurde
die erwähnte Vortragsreihe mit Jahreswechsel 2008/2009 fortgesetzt und es werden nach Adaptierung der aufgelegten Informationsbroschüren diese Vorträge neben anderen Präventionsveranstaltungen in den oberösterreichischen Gemeinden auch heuer wieder durchgeführt.
Zu Frage 5:
Dem Bundesministerium für Inneres und den nachgeordneten Organisationseinheiten sind keine Kosten entstanden.
Zu den Fragen 6 bis 10, 24 bis 29, 34, 35, 54 bis 59 und 71 bis 74:
Nein.
Zu den Fragen 11 und 12:
Der Herr Sicherheitsdirektor nimmt durchschnittlich wöchentlich an einer Sicherheitsdiskussion/Präventionsveranstaltung im Bundesland Oberösterreich teil, wobei aber keine eigenen Aufzeichnungen für Linz geführt werden.
Zu Frage 13:
Es ist keine Vorausplanung bis zum Jahresende vorhanden.
Zu den Fragen 14 bis 23:
Wie bereits zu den Fragen 2 bis 4 ausgeführt, ist allein aufgrund des gesetzlichen Auftrages des § 25 Sicherheitspolizeigesetz die Teilnahme an sicherheitsrelevanten Veranstaltungen geboten. Über die Veranstalter werden keine diesbezüglichen Aufzeichnungen geführt.
Zu den Fragen 30 bis 33:
Ein Veranstalter muss für die Teilnahme des Kriminalpolizeilichen Dienstes bzw. eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin weder ein Honorar noch eine Gebühr entrichten.
Die Teilnahme und Beratungen sind kostenlos. In diesem Zusammenhang wird auch auf den gesetzlichen Auftrag des § 25 des Sicherheitspolizeigesetzes („Kriminalpolizeiliche Beratung“) hingewiesen. Diesem zufolge obliegt es den Sicherheitsbehörden, zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit und Vermögen von Menschen, die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen zu fördern, sich über eine Bedrohung seiner Rechtsgüter Kenntnis zu verschaffen und Angriffen entsprechend vorzubeugen.
Zu Frage 36:
Seit 1.1.2008 erfolgte bis dato die Teilnahme an 37 Veranstaltungen.
Zu den Fragen 37 und 38:
Dazu können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen getroffen werden, weil viele Termine sich spontan ergeben bzw. noch nicht fixiert sind.
Zu den Fragen 39 bis 48:
Es wird auf die Ausführungen in der Beantwortung der Fragen 14 bis 23 verwiesen.
Zu den Fragen 49 bis 53:
Polizeiliche Präventionsvorträge werden immer mit dem Logo der Polizei angekündigt, wobei eine generelle Genehmigung seitens des Bundesministeriums für Inneres gegeben ist.
Zu den Fragen 60 bis 69:
Zu einzelnen Stadtteilen werden keine Statistiken geführt.
Zu Frage 70:
Präventionstätigkeit, wie sie bei dieser Veranstaltung im Vordergrund stand, bietet eine Hilfestellung für die Bevölkerung, wobei nochmals auf die Bestimmungen des § 25 Sicherheitspolizeigesetz hingewiesen wird.