2387/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietmar Keck, Walter Schopf, Hermann Krist haben am 29. Mai 2009 unter der Zahl 2249/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „neue Zuständigkeiten für beendende Maßnahmen gemäß FPG“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 18:

Im Regierungsprogramm wird Folgendes ausgeführt: „Die Effizienz fremdenpolizeilicher Maßnahmen ist weiter zu erhöhen. Dazu werden die Fremdenpolizeibehörden personell aufgestockt und der Vollzug effizienter gestaltet. Die Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen wird auf die Sicherheitsdirektionen in den Ländern verlagert.“

Es trifft zu, dass die Arbeiten für die Umsetzung dieses Zieles begonnen haben. Allerdings sind diese Arbeiten, die sich noch in der Konzeptionsphase befinden, noch nicht so weit gediehen, dass unter anderem zu den Abläufen, zu den Kosten und zu einem allfälligen Personalbedarf schon konkrete Aussagen getroffen werden können.