2389/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Christian Höbart und weitere Abgeordnete haben am 29. Mai 2009 unter der Zahl 2254/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kindesmissbrauch in Österreich" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Zur Ermittlung von Zahlen und Statistiken zu Missbrauchsfällen an Kindern und Jugendlichen werden die Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik herangezogen.
Zu Frage 5:
Wegen des Verdachtes nach § 206 StGB wurden im Jahr 2008 262 Fälle zur Anzeige gebracht.
Wegen des Verdachtes nach § 207 StGB wurden im Jahr 2008 293 Fälle zur Anzeige gebracht.
Zu Frage 6:
Im Jahr 2008 konnten wegen des Verdachtes nach § 206 StGB 260 Straftaten aufgeklärt werden. Im Jahre 2008 konnten wegen des Verdachtes nach § 207 StGB 271 Straftaten aufgeklärt werden.
Zu Frage 7:
Von den ausgeforschten Beschuldigten nach § 206 StGB waren 39 ausländische Staatsangehörige.
Von den ausgeforschten Beschuldigten nach § 207 StGB waren 25 ausländische Staatsangehörige.
Zu Frage 8:
Unter den ausgeforschten Beschuldigten nach § 206 StGB war ein Asylwerber.
Unter den ausgeforschten Beschuldigten nach § 207 StGB waren 3 Asylwerber.
Zu den Fragen 9, 11 bis 14 und 29:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.
Zu Frage 10:
Generell darf in diesem Zusammenhang auf die geplanten jugendpolitischen Maßnahmen des Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode betreffend Kinderrechte, Jugendschutz und Prävention wie die Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften, den weiteren Ausbau der Gewaltprävention sowie des Gewalt- und Opferschutzes hingewiesen werden.
Zu den Fragen 15 bis 19:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt und sind nicht geplant.
Zu den Fragen 20 bis 25:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 26 bis 28:
Die Kriminalprävention widmet sich der Vorbeugung und Verhütung von Straftaten sowie der möglichsten Geringhaltung von deren Folgen.
Ein Themenschwerpunkt in der Kriminalprävention ist die Sexualdeliktsprävention. Diese wird grundsätzlich von besonders geschulten Präventionsbeamten mit folgender Zielrichtung durchgeführt:
Bundesweit wurden 135 Beamtinnen und Beamte für den Bereich Sexualdelikte ausgebildet. Daneben wurden 270 Jugendpräventionsbeamte ausgebildet. Auch diese speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamte sprechen diesen Themenkreis an.
Ziel der Ausbildung war es, die Präventionsbeamten dahingehend auszubilden, dass sie im Bereich der Sexual(delikts)prävention ausschließlich mit Erwachsenen arbeiten. Durch Präventionsveranstaltungen und Vorträge soll nicht nur die Zivilcourage der Bevölkerung gehoben werden, sondern durch „aktives Hinschauen" auch Missbrauchsfälle frühzeitiger erkannt und zur Anzeige gebracht werden.