239/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.01.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0239-III/4a/2008 |
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Wien, 16. Jänner 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 189/J-NR/2008 betreffend Bewegungserziehung an Schulen, die die Abg. Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen am 19. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Bedeutung der Bewegung für die Entwicklung junger Menschen in körperlicher, kognitiver, emotionaler und sozialer Hinsicht wird durch die Führung des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ in allen Schularten (außer in der Berufsschule im dualen Ausbildungssystem) und auch im ergänzenden Angebot (Unverbindliche Übungen, Freigegenstände, Schulveranstaltungen mit sportlichem Akzent) Rechnung getragen.
Das österreichische Schulsystem bietet weiters Talenten und herausragenden Begabungen im Sport die Möglichkeit, entweder eine umfassende sportliche Ausbildung in der Schule zu erhalten (Sporthauptschulen, Sportgymnasien), im Rennskilauf eine bestmögliche Ausbildung zu absolvieren (Skihauptschulen, Skihandelsschulen und Skigymnasien) oder unter besonderer Berücksichtigung eines Hochleistungstrainings neben der Leistungssportkarriere einen Schulabschluss zu erhalten (Schulversuche Handelsschulen bzw. Oberstufenrealgymnasien für Leistungssportlerinnen und -sportler).
Jährlich schließen an den Bundesanstalten für Leibeserziehung Graz, Innsbruck, Linz und Wien („Die Sportakademie.“ – Ausbildungen für den außerschulischen Sport) an die 2.200 Lehrwarte, Instruktorinnen und Instruktoren, Lehrerinnen und Lehrer, Trainerinnen und Trainer sowie Diplomtrainerinnen und -trainer ihre Ausbildung ab.
Zu Frage 2:
Das Ausmaß des Gegenstandes „Bewegung und Sport“ in der Volksschule beträgt für die 1. und 2. Klasse je 3 Wochenstunden, für die 3. und 4. Klasse je 2 Wochenstunden. Die grundschuldidaktische Konzeption des Unterrichts ermöglicht es, die tägliche Bewegungszeit für die Kinder zu realisieren.
Das Stundenausmaß in der Sekundarstufe (Hauptschule: 4 – 3 – 3 – 3, AHS: 4 – 4 – 3 – 3) ist auch aus europäischer Sicht umfangreich, kann autonom um eine Stunde verringert aber auch bis auf 18 bzw. 19 Wochenstunden erhöht werden.
Für die Oberstufenformen (AHS und BMHS) sind in der Anzahl durchaus unterschiedliche Wochenstunden (zwischen 1 und 3) vorgesehen. In Schulstufen mit nur 1 Wochenstunde Unterricht ist die Verknüpfung mit Unverbindlichen Übungen empfohlen.
Um die Zielsetzung, möglichst viel Bewegung und Sport für Schülerinnen und Schülern abzubieten, zu erreichen, wurde die Information über den Wert der Bewegung an Schulverwaltung, Schuldirektionen, Schulaufsicht und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte wesentlich verstärkt.
Zu Frage 3:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat seit langem Feedback-Programme wie „Klug & Fit“ (Sekundarstufe I) eingerichtet, damit sich Lehrerinnen und Lehrer über die motorischen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ein Bild machen können. Der Stellenwert von Bewegung und Sport als Teil eines gesunden Lebensstiles (Prävention mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen) wird deutlich gemacht.
Weitere unterschiedliche Ansätze betreffen die Gesundheitsförderung. Die Aktion „Bewegte Schule“ setzt eine Maßnahme mit „Gesund & Munter“, die darauf abzielt, den auffallenden Haltungsschwächen und -fehlern, die durch zu langes und falsches Sitzen erworben werden, entgegenzuwirken.
Bewegung und Sport haben auch im Zusammenhang mit Persönlichkeitsbildung, sozialer Integration sowie im Hinblick auf eine umfassende Kompetenzentwicklung einen hohen Stellenwert.
Zu Fragen 4 und 5:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur setzt seit geraumer Zeit auf die Entwicklung und Förderung der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligter. Die entscheidenden Parameter dafür sind neben dem psychosozialen Wohlbefinden sowie der Prävention vor Gewalt und Sucht vor allem die Ernährung sowie Bewegung und Sport.
Umfassende Konzepte, wie sie das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfolgt, umfassen alle Formen der Bewegung in der Schule. Dazu zählen sowohl der Unterricht selbst als auch die Gestaltung eines „Bewegten Lernens“, die Einführung von „Bewegten Pausen“ und das Aufzeigen von Möglichkeiten gesundheitsfördernder Freizeitgestaltung.
Es ist Anliegen der Schule, in allen ganztägigen Formen die Freizeit den Schülerinnen und Schülern so zu gestalten, dass diese erkennen, dass Bewegung und Sport wichtiger Bestandteil einer ausgewogenen Lebensführung sind. Im Rahmen von Kooperationen mit autorisierten Partnern (Sportvereinen etc.) können in diesem Zusammenhang mehr Übungszeit und vor allem mehr Vielfalt gewonnen werden.
Zu Fragen 6 und 7:
Die Entscheidung über eine Vermehrung oder Reduktion des verbindlichen und unverbindlichen Bewegungsangebotes liegt bei der Schulpartnerschaft (Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss), also den Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler, den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerinnen und Lehrer sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat die Empfehlung des Rechungshofes sowohl in die Besprechungen mit der Schulaufsicht, in die Koordinationsgespräche mit den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien als auch in die Überlegungen zur Schulentwicklung zu diesem Bereich aufgenommen.
Durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde der damals gültige sog. „Randstundenerlass“ aufgehoben und im Hinblick auf eine verstärkte Unterrichtsgarantie neu gefasst. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat die Schulaufsicht mehrfach darauf hingewiesen, dass Schulleitungen darauf achten sollten, dass in Bewegung und Sport so wenige Stunden wie möglich entfallen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat mit den Fachinspektorinnen und Fachinspektoren für Bewegungserziehung und Sport bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Dienstbesprechungen entsprechende Arbeitsschwerpunkte einvernehmlich festgelegt (zB. Fortbildungsschwerpunkte, Sicherheitsüberlegungen, Maßnahmen für sportfreundliche Schulen). Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 wurde das Thema „Qualitätssicherung“ als Arbeitsschwerpunkt festgelegt, womit den Anregungen des Rechnungshofes verstärkt entsprochen wird.
Zu Fragen 8 bis 10:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bereits in der Vergangenheit mehrfach in Arbeitsgruppen (zB. des BKA-Sport, des BMGFJ) vertreten gewesen und hat durch Erstellung von Konzepten wesentlichen Anteil an der Fachexpertise gehabt. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat in jenen Bereichen, in denen es federführend ist, die inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, wie zB. durch die Veranstaltung der „Enquete 2008 zur Bewegungserziehung im Kindergarten“ oder durch den Start der „Bewegungsinitiative Volksschule“.
Die von mir unterzeichnete Fit-für-Österreich-Charta unterstreicht das Anliegen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur hinsichtlich einer Zusammenarbeit im Sinne der Zielgruppen.
Zu Fragen 11 bis 13:
In den Formen schulischer Tagesbetreuung wird erprobt, die Anzahl der Bewegungsangebote zu erhöhen und qualifiziert anzubieten, wobei eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen im (künftigen) Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bzw. bei der BSO erfolgt.
Für den Bereich der Volksschule sind die Erarbeitung der Grundlagen (Bewegungsstandards, praktisch-methodische Beispiele zur Vermittlung grundlegender Kompetenzen, DVD zum besseren Verständnis und als Bewegungsdatenbank) bis Ende Februar 2009 und die Produktion der Informationsmaterialien vorgesehen.
Für die Sekundarstufe I werden die Ergebnisse der aktuellen Erhebung zur motorischen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler als Referenzwerte (motorische Bewegungsstandards) zur Verfügung gestellt, um gezielt an einer Verbesserung des Bewegungskönnens arbeiten zu können.
Für die Sekundarstufe II wird die Zahl der Standorte, die zeitgemäße Unterrichtsformen (zB. Kurssystem, Schwerpunktbildung, Kooperation) erproben, ausgeweitet.
Zu Fragen 14 und 15:
Eine Lehrplanverordnungsänderung für „Bewegung und Sport“ erscheint derzeit nur für die Volksschule erforderlich. Alle anderen Schulformen haben die Grundsätze des Lehrplans 1999 bereits berücksichtigt und es bedarf nur der planenden und methodenbewussten Umsetzung der Lehrziele. Die Formulierung von „Basisqualifikationen“ im Sinne von kompetenzorientierten Bewegungsstandards wird berücksichtigt.
Zu Frage 16:
Die Empfehlung des Rechnungshofes muss sich an die autonomen Lehrerbildungseinrichtungen (Pädagogische Hochschulen) und deren Konzeption der Studiengänge richten. Die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien wurden aufgefordert, ihre Mitwirkung beim Revisionsverfahren vorzusehen und zumindest die Schulaufsicht für Bewegung und Sport in die Diskussion der Lehrgänge einzubinden.
Zu Fragen 17 bis 19:
Die Überlegungen zu den Bildungsstandards zur 4. bzw. 8. Schulstufe (objektivierbare Bildungsziele, Testaufgaben etc. – vgl. www.gemeinsamlernen.at bzw. www.bifie.at) gehen von anderen Grundsätzen aus, als sie für musisch-kreative-körperbezogene Gegenstände gelten.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat Experten (Schulaufsicht, Schulentwickler, Bewegungs- und Sportpädagogen, Bewegungs- und Sportdidaktikern) den Auftrag erteilt, zu erarbeiten, ob und wie für den Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ überprüfbare Bildungsstandards definiert und evaluiert werden können.
Insbesondere mit der Abteilung für Pädagogik und Didaktik am Zentrum für Sport und Sportwissenschaften der Universität Salzburg wurden Begleitmaßnahmen zur Erarbeitung solcher „Bewegungsstandards“ vereinbart. Noch in diesem Schuljahr werden „Bewegungsstandards“ im Rahmen eines Versuchs an die Volksschulen übermittelt, um aus den Rückmeldungen den praktischen Einsatz verbessern zu können.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.