2391/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am       Juli 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0121-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2260/J vom 29. Mai 2009 der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

Die genannten Bewerbungen für die Funktionen Vorständin der Finanzämter Wien 09 und 07 wurden seitens der Begutachtungskommissionen in die gegenständlichen Verfahren aufgenommen.

 

Für beide Funktionen wurde das Besetzungsverfahren, welches sich streng nach den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes richtet, durchgeführt.

 

Sämtliche Informationen aus diesen Verfahren unterliegen der Amtsverschwiegenheit und den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz ist geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der im Gutachten der Begutachtungskommission für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet angesehenen Bewerber/innen gegliedert nach Ausmaß ihrer Eignung auf der Internet-Homepage der Zentralstelle zu veröffentlichen. Da somit nur geeignete Bewerber/innen aufzulisten sind, scheinen nicht geeignete Bewerber/innen nicht auf.

 

Zu 5. und 6.:

Die Vorgangsweise des Bundesministeriums für Finanzen richtet sich streng nach den gesetzlichen Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes, weshalb keine Gründe vorliegen, die eine Wiederholung des Ausschreibungsverfahrens notwendig bzw. zulässig machen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen