2392/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.07.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0123-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2246/J vom 29. Mai 2009 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Oesterreichische Nationalbank weisungsfrei ist und der Bundesminister für Finanzen daher keine rechtliche Möglichkeit hat, in die Geschäftspolitik der OeNB einzugreifen. Soweit die vorliegenden Fragen daher von der Oesterreichischen Nationalbank und ihren Organen zu verantwortende Entscheidungen ansprechen, werden somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Angelegenheiten im Sinne des § 90 GOG angesprochen.
Zu 1. bis 4.:
Nach den dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen sollen die Risikovorsorgen der OeNB nach Maßgabe der eingeschätzten finanziellen Möglichkeiten über einen Zeitraum von 10 Jahren pro Jahr um etwa 200 Millionen Euro erhöht werden. Der diesbezüglichen Empfehlung der Rechnungsprüfer der OeNB, zu welcher von den Organen der OeNB eine Umsetzung geplant ist, liegen Überlegungen vor allem im Hinblick auf das kontinuierliche Wachstum der monetären Basis, nämlich des Banknotenumlaufs und der Einlagen von Kreditinstituten, zugrunde.
Zu 5. bis 7.:
Mit Stichtag 1. Juni 2009 beziehen 1.299 Personen eine Pension der OeNB. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor dem 1. April 1993 eingetreten sind, beläuft sich der Pensionsbezug auf maximal 85% des Letztbezuges, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen dem 1. April 1993 und dem 30. April 1998 eingetreten sind, auf maximal 80% des Letztbezuges. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche ab 1. Mai 1998 in die OeNB eingetreten sind, fallen keine Pensionszahlungen durch die OeNB an, da sie der ASVG-Pensionsregelung mit einem Pensionskassenmodell unterliegen.
Die Entwicklung der Pensionsreserve stellte sich im Jahr 2008 wie folgt dar: Neben der Zuführung gemäß NBG wurden die aus der Veranlagung der Pensionsreserve stammenden Erträge der Pensionsreserve zugeführt. Für die Ermittlung des Barwertes der Pensionsreserve wurde als Rechnungszinsfuß ein Realzinssatz von 3,25% p.a. (31. Dezember 2007: 3,85% p.a.) angewandt. Weiters wurden die für den Jahresabschluss 2008 maßgeblichen neuen Sterbetafeln berücksichtigt. Die Reduktion des Rechnungszinsfußes und die Anwendung der aktuellen Sterbetafeln haben sich im Deckungskapital mit einer Zunahme um rund 196 Millionen Euro ausgewirkt. Das zum 31. Dezember 2008 ermittelte Deckungskapital beträgt rund 2,136 Milliarden Euro. An Deckungsaktiva stehen zum selben Stichtag 1,843 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Differenz zwischen dem Deckungskapital und den Deckungsaktiva spiegelt die gesetzlich vorgesehene Schwankungsbreite wider, womit auch keine Mittel in der Pensionsreserve zur Erfüllung der bestehenden Verpflichtungen fehlen.
Zu 8.:
Nein.
Zu 9.:
Das Ergebnis der OeNB nimmt um jenen Betrag ab, der zur Dotierung der Risikorückstellung genutzt wird. Der an den Bund abzuführende Gewinnanteil ermittelt sich sodann gemäß der Gewinnverteilung gemäß § 69 Abs. 3 NBG.
Mit freundlichen Grüßen