2399/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

Die Abgeordneten zu Nationalrat Korun, Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 2. Juni 2009 an mich unter der Zahl 2333/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zwangsverheiratung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Keine.

 

Zu den Fragen 2 und 4 bis 10:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 3:

„Zwangsverheiratung“ ist kein Delikt im Sinne des Strafgesetzbuches oder des Nebenstrafrechts und daher einer Erfassung in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht zugänglich. Anzeigen werden wegen des Verdachts der Nötigung und/oder der Freiheitsentziehung erstattet.

 

Zu Frage 11:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den alleinigen Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Die Nennung eines konkreten Zeitpunktes ist derzeit nicht möglich.

 

Zu Frage 12:

Drittstaatsangehörigen kann bereits im Rahmen der derzeit geltenden Rechtslage in einem Verlängerungs- und/oder Zweckänderungsverfahren, bei Vorliegen der in § 43 Abs. 3 NAG genannten Voraussetzungen, nämlich dass der  Drittstaatsangehörige u.a. seit mindestens 12 Monate über eine Aufenthaltsbewilligung für besonderen Schutz gemäß § 69a NAG verfügte, eine quotenfreie „Niederlassungsbewilligung-unbeschränkt“ erteilt werden. Diese beinhaltet gemäß § 17 AuslBG den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Diesbezüglich sind im Entwurf des sich derzeit in Begutachtung befindlichen Bundesgesetzes daher keine Änderungen geplant.

Die Regelung des Zuganges zum Arbeitsmarkt fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 13:

Die interkulturelle Kompetenz von Exekutivbediensteten wird von der Sicherheitsakademie auf vielfältige Weise gefördert.

 

Eckpfeiler ist die Seminarreihe „A World Of Difference“, die seit 2002 in Zusammenarbeit mit der Anti-Defamation League durchgeführt wird. Diese Seminare sind sowohl in der Grundausbildung als auch in der Fortbildung verpflichtend. Das Training soll sensibilisieren und die interkulturelle und soziale Kompetenz stärken.

 

Im Jahr 2003 wurden 35 Bedienstete zum/zur Interkulturlotsen/-lotsin ausgebildet, um bei interkulturellen Konflikten zu vermitteln.

 

Seit 1998 findet jährlich ein Lehrgang „Polizeiliches Handeln in einer multikulturellen Gesellschaft“ statt.

 

In Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Integrationsfond wird seit 2007 jährlich ein Lehrgang „Interkulturelles Konfliktmanagement“ veranstaltet.

Darüber hinaus wird dieser Themenbereich auch schwerpunktmäßig in Seminaren und anderen Veranstaltungen der Sicherheitsakademie und der Landespolizeikommanden abgedeckt.

 

Zu Frage 14:

Ohne nähere Bezeichnung der Studien, auf die Bezug genommen wird, kann diese Frage nicht beantwortet werden.