24/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgm. Gerhard P. Köfer, Kollegen und Kolleginnen haben am 28. Oktober 2008 unter der Zahl 7/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend radioaktiver Verseuchung von aus Indien kommenden Aufzugsknöpfen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Bundeswarnzentrale wurde am 28. Oktober 2008 um 13.40 Uhr in Kenntnis gesetzt.

 

Zu Frage 2:

Unverzüglich nach Eingang der Meldung wurde mit der Strahlenschutzabteilung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Verbindung aufgenommen. Nach Bewertung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurden bereits um 13.57 Uhr alle in Betracht kommenden Behörden und Dienststellen durch die Bundeswarnzentrale dahingehend informiert, dass sich durch diese festgestellte Kontamination keine Bedrohung für Österreich ergibt.

 


Zu den Fragen 3 und 4:

Auf Europäischer Ebene ist die Generaldirektion Energie und Transport der Europäischen Kommission als zentrale Meldestelle zuständig, die ihrerseits nach Erhalt derartiger Informationen über das System für den beschleunigten Informationsaustausch bei einer radiologischen Notstandssituation (ECURIE) unverzüglich die Mitgliedstaaten benachrichtigt.

Der Bereitschaftsdienst der Abteilung Strahlenschutz der Generaldirektion Energie und Transport der EK hat im vorliegenden Fall die Erstinformation der Mitgliedstaaten über das ECURIE System durchgeführt.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 9:

Ja.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

Soweit Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres bzw. der Bundespolizei tätig werden ist festzustellen, dass im Falle des Verdachtes von radioaktiver Strahlung speziell ausgebildete Polizisten (Polizei - Strahlenspürer) zum Einsatz gelangen.

Die Angehörigen des Sonderdienstes Strahlenschutz in der Polizei sind gemäß der ÖNORM S5207 (Ausbildung von Interventionspersonal bei radiologischen Notstandssituationen) und gemäß der Interventionsverordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 26.6.2007, BGBl. II Nr. 145/2007, ausgebildet und werden auch regelmäßig (2x jährlich) nachgeschult. Die Messgeräte sowie die persönliche Schutzausrüstung der Beamten entsprechen dem letzten Stand der Technik.

 

Zu den Fragen 16 bis 19:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.