2400/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.07.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0161-I/4/2009

Wien, am 31. Juli 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Juni 2009 unter der Nr. 2422/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø      Existieren in Ihrem Ressort Studien zur geschlechterspezifischen Aufschlüsselung des Budgets?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, in welchen Jahren wurden diese durchgeführt?

Ø      Wenn ja, von wem wurden diese durchgeführt und wie hoch waren die Kosten dieser Studien in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø      Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese?

Ø      Wenn ja, welche Aspekte wurden dabei berücksichtigt?

Ø      Wenn nein, warum nicht und wurde schon einmal in Erwägung gezogen solche durchzuführen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1001/J.


 

Zu den Fragen 8 bis 13 sowie 19 bis 23:

Ø      Welche Kosten werden in Ihrem Ministerium durch Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen von Frauen in den Jahren 2005/2006/2007/2008 verursacht?

Ø      Gibt es Statistiken zu diesem Thema?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, von wem wurden diese durchgeführt und wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø      Wie, von wem und nach welchen Kriterien werden solche Maßnahmen beschlossen?

Ø      Welche Instanz trägt die letzte Entscheidung über solche Geldvergaben?

Ø      Existieren spezielle Frauenförderungsmaßnahmen in Ihrem Ministerium?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, und wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø      Wenn nein, warum nicht und wurde schon einmal in Erwägung gezogen solche durchzuführen?

Ø      Welche Frauenförderungsmaßnahmen sind zukünftig in Ihrem Ministerium geplant?

 

Die Verordnungen betreffend Frauenförderung in den Ressorts des Bundes und in den Obersten Organen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Grundlage für die Förderungsmaßnahmen für Frauen im Bundeskanzleramt ist die Verordnung des Bundeskanzlers BGBl. II Nr. 190/2005. Die Maßnahmen und Ziele der Frauenförderung im Bundeskanzleramt sind diesem Frauenförderungsplan zu entnehmen, der auf der Website www.frauen.bka.gv.at ersichtlich ist. Die genauen Kosten sind nicht feststellbar.

 

Zu den Fragen 14 bis 18:

Ø      Welche Kosten werden in Ihrem Ministerium durch „Frauenverträglichkeitsprüfungen“ verursacht?

Ø      Gibt es Statistiken zu diesem Thema?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, von wem wurden diese durchgeführt und wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø      Sind sogenannte „Frauenverträglichkeitsprüfungen“ zukünftig in Ihrem Ministerium geplant?

 

Nach den legistischen Richtlinien sind im Vorblatt (zu den Erläuterungen) von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesministerien Aussagen über bestimmte Auswirkungen des entsprechenden Regelungsvorhabens zu treffen. Seit einem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 sind auch die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen darzustellen. Seit Juni 2007 steht diesbezüglich ein anschaulicher und praxisnaher Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik zur Verfügung. Die Kosten dieser Prüfungen im Rahmen der Erstellung von Rechtssetzungsvorhaben sind nicht feststellbar.

 

Mit freundlichen Grüßen