2401/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.07.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0146-I/4/2009

Wien, am 27. Juli 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Juni 2009 unter der Nr. 2519/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Evaluierung internationaler Abkommen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø      Welche internationale Abkommen und Projekte betreffen das Bundeskanzleramt?

Ø      Wie oft werden diese Abkommen und Projekte in Ihrem Hause einer Evaluierung unterzogen?

Ø      Wie hoch sind die dem jeweiligen Abkommen bzw. Projekt zurechenbaren jährli­chen Kosten im Einzelnen?

Ø      Welchen Nutzen (monetär, arbeitsplatzwirksam, Vorteil für österreichische Staats­bürger bzw. Unternehmen) konnte die Republik Österreich bisher aus den Ab­kommen und Projekten im Einzelnen erzielen?

Ø      Wann wurden im Einzelnen die Abkommen und Projekte vereinbart?

Ø      Auf welche Dauer wurden im Einzelnen diese Abkommen und Projekte abge­schlossen und unter welchen Umständen sind sie kündbar?

 

Gemäß Abschnitt A, Teil 2 der Anlage zu § 2 BMG ist das Bundeskanzleramt unter anderem etwa für Angelegenheiten der Allgemeinen Regierungspolitik, grundsätzli­che Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union, Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte, verfassungsrechtliche Angelegen­heiten der immerwährenden Neutralität Österreichs, Angelegenheiten der OECD, Datenschutz- und Gleichstellungsangelegenheiten zuständig. Bereits aus diesen wenigen Beispielen wird deutlich, dass damit mein Ressort von einer großen Anzahl internationaler Abkommen betroffen ist.

 

Diese Abkommen stammen aus der Zeit von 1918 bis heute.  Eine Übersicht, die in ihrer Qualität über die etwa im RIS ohnedies verfügbare Auflistung hinausginge, kann aus technischen Gründen und wegen des dazu notwendigen Verwaltungsaufwands nicht erstellt werden.

 

Zudem berührt der innerstaatliche Vollzug vieler dieser Verträge nicht nur das Bun­deskanzleramt, sondern alle Ressorts, vielfach sogar die gesamte staatliche Voll­ziehung (so etwa die EMRK und andere grundrechtlich relevante völkerrechtliche Verträge). Eine Bewertung der einem einzelnen Staatsvertrag zurechenbaren Kosten einschließlich einer Evaluierung des Nutzens für die Republik Österreich wäre daher dem BKA auch aus diesem Grund objektiv kaum möglich.

 

Aus organisatorischen und verwaltungsökonomischen Gründen können diese Fragen daher nicht beantwortet werden.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2405/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angele­genheiten.

 

Mit freundlichen Grüßen