2406/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.08.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Der Abgeordnete zum Nationalrat Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen haben am 4. Juni 2009 unter der Zahl 2337/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “FPÖ Wahlkampfveranstaltung in Graz - Wiederbetätigung mittels des Hitlergrußes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
360
Zu Frage 2:
118
Zu Frage 3:
Seitens des SPK Graz waren 17 Personen in Uniform vor Ort.
Seitens des LPK Steiermark wurden insgesamt 93 Exekutivbeamte, welche bis auf zwei Personen ihren Dienst in Uniform versahen, entsandt. Vom LVT Steiermark waren acht Beamte in Zivil zur Dienstversehung vor Ort.
Zu den Fragen 4, 5 und 7:
Laut Einsatzprotokoll wurden keine entsprechenden Handlungen wahrgenommen.
Zu den Fragen 6 und 9:
Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark wurde von der Staatsanwaltschaft Graz aufgrund einer Anzeige gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts nach § 3g Verbotsgesetz mit Erhebungen beauftragt.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Frage 10:
Vom LVT Steiermark konnten im Zuge der eingeleiteten Erhebungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft zwei Personen ausgeforscht und der Staatsanwaltschaft Graz wegen des Verdachts nach § 3g Verbotsgesetz angezeigt werden.