2407/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
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GZ: BMASK-10001/0248-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2406/J des Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 6:
Die Fragen beziehen sich auf alle internationalen Abkommen und Projekte, die einen Bezug zu meinem Ressort aufweisen. Mangels zeitlicher Abgrenzung sind auch mehrere Jahrzehnte zurückliegende Abkommen von der Anfrage umfasst.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist von einer Vielzahl von bilateralen und multilateralen Abkommen und Projekten betroffen. Zudem berührt der innerstaatliche Vollzug vieler dieser Verträge nicht nur das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, sondern auch andere Ressorts. Eine Bewertung der einem einzelnen Staatsvertrag zurechenbaren Kosten einschließlich einer Evaluierung des Nutzens für die Republik Österreich wäre dem BMASK daher auch aus diesem Grund objektiv kaum möglich.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass die Beantwortung der vorliegenden Fragen wegen des mit der Erhebung aller nachgefragten Informationen verbunden außerordentlichen Verwaltungsaufwandes aus organisatorischen und verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2405/J des Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend die Evaluierung internationaler Abkommen durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Mit freundlichen Grüßen