241/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.01.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. November 2008 unter der Zahl 195/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Unter Berücksichtigung der Beantwortung einer am 25. Oktober 2007 unter der Zahl 1690/J (XXIII.GP) an meinen Amtsvorgänger gerichteten Voranfrage betreffend „Nebenbeschäftigungen“ erlaube ich mir die Anfragepunkte 1 und 2 zusammenzufassen und auf die im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Oktober 2008 erfolgten „Neumeldungen“ von Nebenbeschäftigungen zu beschränken.
Nebenbeschäftigungen gemäß § 56 BDG:
01.01.2007 bis 31.10.2008 |
gemeldet |
untersagt |
eingeschränkt |
BM.I-Zentralstelle |
90 |
1 |
0 |
BM.I-Ministerbüro |
1 |
0 |
0 |
BM.I-nachgeordnete Dienststellen |
697 |
14 |
8 |
Ein Mitarbeiter meines Büros übt eine Nebenbeschäftigung im landwirtschaftlichen Bereich aus.
Zu Frage 3:
Die Untersagungen resultieren aus festgestellten Behinderungen an der Erfüllung dienstlicher Aufgaben.
Bei den unter „eingeschränkt“ angeführten Meldungen wurden für die Ausübung der Nebenbeschäftigung konkrete Auflagen erteilt (z.B.: grundsätzliche Bewilligung, jedoch Untersagung für einen bestimmte Überwachungsrayon).
Zu Frage 4:
Die zuständigen Personalabteilungen überprüfen in ihren Funktionen als Dienstbehörden die Zulässigkeit der Nebenbeschäftigungen.