2410/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

GZ: BMASK-10001/0256-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 2469/J der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler und Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

Eingangs weise ich den Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern zurück.

Fragen 1 bis 9:

Soweit in den Bundesfinanzgesetzen 2009 und 2010 für diese Aufwendungen explizite Ansätze vorgesehen sind, verweise ich auf diese Bundesgesetze samt den Arbeitsbehelfen.

Die übrigen Ausgaben werden aus Ansätzen für denjenigen Zweck bedeckt, dem diese Ausgaben zugeordnet sind; in diesen Fällen lässt sich daher die Frage, welche finanziellen Mittel vorgesehen sind, nicht konkret beantworten. Alle Ausgaben werden jedoch nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit getätigt.

Fragen 10 und 11:

Wie bisher werden Ausgaben nur getätigt, soweit sie zur Erfüllung meiner Aufgaben notwendig sind.

 

Mit freundlichen Grüßen