2411/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMASK-20001/0046-II/2009

 

Wien,

 

 

 

Betreff:

Parlament

Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. betreffend "Regressforderungen nach dem ASVG (Sozialversicherungsträger)", Nr. 2587/J

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2587/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. wie folgt:

 

Vorausschickend erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich die Anfrage an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger weitergeleitet habe; dieser hat in Beantwortung dieser Anfrage Folgendes mitgeteilt:


Frage 1:

 

SV-Träger

 

GKK Wien

6.062 Fälle

GKK Niederösterreich

4.765 Fälle

GKK Burgenland

787 Fälle;
€ 1.230.950,67

GKK Oberösterreich

Es wurden 10.308 Regressfälle verbucht.

GKK Steiermark

6.219 Fälle

GKK Kärnten

2.503 Fälle

GKK Salzburg

2.084 Fälle

GKK Tirol

3.260 Forderungen

GKK Vorarlberg*)

1.747 Fälle

VA für Eisenbahnen und Bergbau

€ 1.403.415,33

BKK Austria Tabak

Es wurde 1 Regressanspruch gestellt und auch geltend gemacht.

BKK der Wiener Verkehrsbetriebe

Geltend gemachte Regressansprüche: 73

BKK Mondi Business Paper

Keine Angaben

BKK voestalpine Bahnsysteme

Keine Angaben

BKK Zeltweg

9 Fälle

BKK Kapfenberg

Keine Angaben

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Keine Angaben

Pensionsversicherungsanstalt

Es wurden 5.452 Regressansprüche gestellt.

*) Für diese Angaben gelten folgende Kriterien:

Ø     Anknüpfungspunkt ist der verletzungsbedingte Versicherungsfall (auch bei mehreren verletzten Personen). Gesonderte Folgeerkrankungen (also soche, die nicht direkt zusammenhängend in der Zeit nach dem Unfall anfallen) werden als eigener Fall gezählt.

Ø     Dem betreffenden Jahr werden alle jene Fälle zugeordnet, die zum Gegenstand eines Regressverfahrens gemacht werden (beginnend mit Ermittlungen).

Ø     Die Zahlen beinhalten Regressforderungen sowohl nach § 332 ASVG als auch nach § 334 ASVG.

Ø     Bezugspunkt ist der transitorische Zeitrahmen.

 

 

 

Frage 2:

SV-Träger

 

GKK Wien

€ 6.210.007,84

GKK Niederösterreich

€ 6.297.846,--

GKK Burgenland

€ 1.340.651,95

GKK Oberösterreich

€ 9.290.682,31

GKK Steiermark

Einnahmen: € 5.432.527,68

GKK Kärnten

€ 2.740.265,38

GKK Salzburg

Die Summe der regressierten Beträge ist geringfügig höher als die geltend gemachten nach § 332 ASVG (siehe Frage 5). Detaildaten liegen jedoch nicht vor.

GKK Tirol

€ 3.116.659,83 an Forderungen wurden geltend gemacht;
Zahlungseingänge in Höhe von € 2.445.604,27 wurden verzeichnet.

GKK Vorarlberg*)

€ 1.545.507,21

VA für Eisenbahnen und Bergbau

€ 1.397.862,53;
3.425 Fälle

BKK Austria Tabak

Es wurden 2 Beträge in Höhe von insgesamt € 973,73 (davon 1 Regress aus 2007) regressiert.

BKK der Wiener Verkehrsbetriebe

Bisher regressierter Gesamtbetrag: € 35.524,15

BKK Mondi Business Paper

Keine Angaben

BKK voestalpine Bahnsysteme

Keine Angaben

BKK Zeltweg

€ 9.151,21

BKK Kapfenberg

Keine Angaben

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Keine Angaben

Pensionsversicherungsanstalt

Die Regresseinnahmen betrugen € 26.954.263,76.

*) Das sind die entsprechend den Rechnungsvorschriften zu verbuchenden gesicherten Forderungen inkl. der transitorisch erfassten Beträge und ohne Unterscheidung zwischen Fällen nach § 332 ASVG und solchen nach § 334 ASVG.

 

 

Frage 3:

SV-Träger

 

GKK Wien

Es wurden in sämtlichen nach juristischer Beurteilung nicht als aussichtslos einzustufenden Fällen Regressansprüche geltend gemacht.

GKK Niederösterreich

Es wurden sämtliche Ansprüche, welche gestellt werden konnten, regressiert.

GKK Burgenland

Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

GKK Oberösterreich

Bei unserer Kasse wird ein Regressfall erst dann als solcher gezählt, wenn eine Forderung erstellt und verbucht wird. Das geschieht immer dann, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt ein Regressanspruch objektiv zu Recht besteht und in der Regel der Leistungsfall abgeschlossen ist. Bei lang andauernden Leistungsfällen rechnen wir auch zwischenzeitlich ab. Abgesehen von hin und wieder auftretenden Rückständen werden die Regresse topaktuell geltend gemacht.

GKK Steiermark

Die Frage ist für uns nicht plausibel, weil wir in der Regel alle Forderungen, die gestellt werden können, auch stellen.

GKK Kärnten

Alle Regressforderungen, von denen die KGKK Kenntnis erlangt hat, wurden und werden nach wie vor bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen betrieben, sofern die Einbringlichkeit nicht von Vornherein ausgeschlossen scheint.

GKK Salzburg

Dies kann nicht beziffert werden.

GKK Tirol

Forderungen in Höhe von € 5.183.280,53 hätten gestellt werden können.

GKK Vorarlberg

Diese Frage ist nicht klar. Es werden alle rechtlich vertretbar erscheinenden Forderungen geltend gemacht.

VA für Eisenbahnen und Bergbau

Zusätzlich noch € 5.552,80.

BKK Austria Tabak

Siehe Frage 1

BKK der Wiener Verkehrsbetriebe

Theoretisch 135;
davon ist jedoch in 28 Fällen, ein Regress aufgrund unbekannter Täterschaft bzw. Verursacher ausgeschlossen.
Von den verbleibenden 107 Fällen wurden bisher 73 geltend gemacht;
in 34 Fällen laufen noch die Vorerhebungen (bspw. zur Täter- bzw. Verursacherfeststellung).

BKK Mondi Business Paper

Keine Angaben

BKK voestalpine Bahnsysteme

Keine Angaben

BKK Zeltweg

9 Fälle

BKK Kapfenberg

Keine Angaben

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Keine Angaben

Pensionsversicherungsanstalt

Pensionsversicherungsträger sind verpflichtet, Regressansprüche geltend und einbringlich zu machen. In Erfüllung dieser Verpflichtung wird auf die Geltendmachung durchsetzbarer Regressansprüche nicht verzichtet.

 


Frage 4:

SV-Träger

 

GKK Wien

Diesbezüglich existiert keine gesonderte Statistik.

GKK Niederösterreich

Diesbezüglich liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor.

GKK Burgenland

Eine Ermittlung dieser Fälle wäre nur mit einem nicht vertretbar hohen personellen und EDV-technischen Aufwand verbunden.

GKK Oberösterreich

Es wurden bei 11 Arbeitsunfällen Regressansprüche geltend gemacht. Allerdings handelt es sich bei diesen Fällen nur um solche, die sich nicht im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen ereignen. Arbeitsunfälle mit Kraftfahrzeugen werden als Verkehrsunfälle gezählt.

GKK Steiermark

Keine Zahlen vorhanden

GKK Kärnten

Es liegen keine Aufzeichnungen vor.

GKK Salzburg

Es liegen keine statistischen Auswertungen vor.

GKK Tirol

Es sind keine Aufzeichnungen vorhanden bzw. werden keine Auswertungen durchgeführt.

GKK Vorarlberg

Derartige Fälle werden laufend regressiert. Eine Unterscheidung nach Regressfällen gemäß § 332 Abs. 5 ASVG und nach anderen Regressfällen erfolgt allerdings nicht und ist weder nach der Erfolgsrechnung noch nach den Rechnungsvorschriften vorgesehen. Sie würde außerdem unvertretbaren Verwaltungsaufwand bedeuten. Deshalb gibt es darüber auch keine konkreten Zahlen.

VA für Eisenbahnen und Bergbau

Derzeit nicht eruierbar.

BKK Austria Tabak

2009 keine Fälle

BKK der Wiener Verkehrsbetriebe

Bisher kein Fall nach § 332 Abs. 5 ASVG.

BKK Mondi Business Paper

Keine Angaben

BKK voestalpine Bahnsysteme

Keine Angaben

BKK Zeltweg

8 Fälle

BKK Kapfenberg

Keine Angaben

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Keine Angaben

Pensionsversicherungsanstalt

Es werden keine gesonderten Statistiken dahingehend geführt, ob ein Sachverhalt im Sinne dieser Bestimmung verwirklicht wird.




Frage 5:

 

SV-Träger

 

GKK Wien

Es wurde ein Gesamtbetrag von € 9.927.557,29 an Regressforderungen geltend gemacht. Zum Regressergebnis wird auf Punkt 2 verwiesen. Es gibt keine gesonderte Statistik, in wie vielen der insgesamt 6.062 Fälle die Ansprüche zur Gänze oder teilweise durchgesetzt werden konnten.

GKK Niederösterreich

Diesbezüglich liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor.

GKK Burgenland

Eine Ermittlung dieser Fälle wäre nur mit einem nicht vertretbar hohen personellen und EDV-technischen Aufwand verbunden.

GKK Oberösterreich

Es wurden € 9.290.682,31 geltend gemacht; € 9.575.009,96 wurden bezahlt.

GKK Steiermark

Keine Zahlen vorhanden

GKK Kärnten

Einnahmen: € 2.648.670,29

GKK Salzburg

Gestellte Regressansprüche: € 2.852.716,78;
erzielte Einnahmen: € 1.828.394,00 (inkl. Landesfonds und Verwaltungskostenersätze).

GKK Tirol

Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.

GKK Vorarlberg

Hinsichtlich der insgesamt nach den §§ 332 und 334 ASVG durchgesetzten Ansprüche wird auf Punkt 2 verwiesen.

VA für Eisenbahnen und Bergbau

siehe Punkt 1

BKK Austria Tabak

Siehe Frage 4

BKK der Wiener Verkehrsbetriebe

Bisher geltend gemachter Gesamtbetrag: € 35.524,15;
bisher durchgesetzte Fälle: 66;
bisher erzielte Einnahmen: € 31.244,41

BKK Mondi Business Paper

Keine Angaben

BKK voestalpine Bahnsysteme

Keine Angaben

BKK Zeltweg

€ 9.151,21

BKK Kapfenberg

Keine Angaben

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Keine Angaben

Pensionsversicherungsanstalt

Die diesen Rechtsfällen zugrunde liegenden Einnahmen werden im Einzelnen statistisch nicht erfasst. Diesbezüglich darf auf die Beantwortung zu Punkt 4 verwiesen werden.




Frage 6:

SV- Träger

 

GKK Wien

Ein Anteil von ca. 70 % der Forderungen ist auf Verletzungen zurückzuführen, die durch Straßenverkehrsunfälle verursacht wurden.

GKK Niederösterreich

Ca. 79,4 % (inkl. Unfälle mit ausländischen Lenkern bzw. Fahrzeughaltern)

GKK Burgenland

684 Fälle:
€ 1.042.427,98

GKK Oberösterreich

8.600 Fälle

GKK Steiermark

4.354 Fälle

GKK Kärnten

1.395 Verkehrsunfälle

GKK Salzburg

Es liegen keine statistischen Auswertungen vor.

GKK Tirol

Von den 3.260 Forderungen betrafen 2.406 Unfälle jeglicher Art (z.B. Verkehrsunfälle, Schiunfälle, Arbeitsunfälle und sonstige), wobei der Großteil der Unfälle auf Verkehrsunfälle zurückgeht. Über die genaue Art der Unfälle wird keine Statisitik geführt.

GKK Vorarlberg*)

Verkehrsunfälle: 1.480;
Arbeitswegunfälle: 588

VA für Eisenbahnen und Bergbau

Ca. 80 %

BKK Austria Tabak

Siehe Frage 4

BKK der Wiener Verkehrsbetriebe

80 Fälle

BKK Mondi Business Paper

Keine Angaben

BKK voestalpine Bahnsysteme

Keine Angaben

BKK Zeltweg

8 Fälle

BKK Kapfenberg

Keine Angaben

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Keine Angaben

Pensionsversicherungsanstalt

Mangels Relevanz werden statistische Erhebungen zur konkreten Anzahl von Regressfällen, die auf Straßenverkehrsunfälle zurückzuführen sind, nicht geführt. Den Erfahrungswerten entsprechend, liegt ca. 85 % aller Regressfälle ein Unfall im Straßenverkehr zugrunde.

*) Die Zahlen ergeben sich aufgrund folgender Zählungsweise:

Ø     Bei der konkreten Betreibung von Regressansprüchen wird nicht danach unterschieden, ob diese auf einen Straßenverkehrsunfall oder auf eine andere Art des Unfallereignisses zurückzuführen sind. Somit kann diese Frage in dieser Form nicht beantwortet werden.

Ø     Bekannt sind lediglich die Zahl der gemeldeten Verkehrsunfälle (ohne Arbeitswegunfälle), und die Zahl der gemeldeten Arbeitswegunfälle (einschließlich solcher, die nicht im Straßenverkehr passiert sind).


Frage 7:

 

 

SV-Träger

 

GKK Wien

Diesbezüglich existiert keine gesonderte Statistik.

GKK Niederösterreich

Diesbezüglich liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor.

GKK Burgenland

Eine Ermittlung dieser Fälle wäre nur mit einem nicht vertretbar hohen personellen und EDV-technischen Aufwand verbunden.

GKK Oberösterreich

Es wurden 322 „internationale“ Verkehrsunfälle statistisch erfasst. Dazu gehören alle jene, bei denen ein ausländisches Kraftfahrzeug beteiligt ist und das Teilungsabkommen nicht zur Anwendung kommt, unabhängig davon, wo sich der Verkehrsunfall ereignet hat.

GKK Steiermark

Keine Zahlen vorhanden

GKK Kärnten

Es liegen keine Aufzeichnungen vor, da für den Regress irrelevant.

GKK Salzburg

Es liegen keine statistischen Auswertungen vor.

GKK Tirol

Darüber wird keine Statistik geführt.

GKK Vorarlberg

Es erfolgt keine getrennte Zählung.

VA für Eisenbahnen und Bergbau

Dzt. nicht eruierbar

BKK Austria Tabak

Siehe Frage 4

BKK der Wiener Verkehrsbetriebe

Es ist keine Aufschlüsselung vorhanden.

BKK Mondi Business Paper

Keine Angaben

BKK voestalpine Bahnsysteme

Keine Angaben

BKK Zeltweg

Keine Angaben

BKK Kapfenberg

Keine Angaben

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Keine Angaben

Pensionsversicherungsanstalt

Anknüpfend an Punkt 6 wird ausgeführt, dass diesbezüglich keine statistischen Werte bestehen.


Frage 8:

SV-Träger

 

GKK Wien

Darüber existiert keine gesonderte Statistik. Tatsächlich gab es aber nur Einzelfälle, die auf fehlerhafte Produkte zurückzuführen waren.

GKK Niederösterreich

Diesbezüglich liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor.

GKK Burgenland

Es ist kein Fall bekannt.

GKK Oberösterreich

Keine Regressansprüche nach dem PHG.

GKK Steiermark

Keine Zahlen vorhanden

GKK Kärnten

Keine Regressforderungen nach dem PHG.

GKK Salzburg

Es liegen keine statistischen Auswertungen vor.

GKK Tirol

Es ist 1 Fall bekannt, bei dem eine Person aufgrund eines fehlerhaften Produktes im Sinne des PHG zu Tode kam.

GKK Vorarlberg

Es liegen keine konkreten Zahlen vor. Erfahrungsgemäß werden jährlich einige wenige derartige Fälle regressiert.

VA für Eisenbahnen und Bergbau

Nicht eruierbar

BKK Austria Tabak

Siehe Frage 4

BKK der Wiener Verkehrsbetriebe

Keine Fälle.

BKK Mondi Business Paper

Keine Angaben

BKK voestalpine Bahnsysteme

Keine Angaben

BKK Zeltweg

Keine Angaben

BKK Kapfenberg

Keine Angaben

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Keine Angaben

Pensionsversicherungsanstalt

Mangels Relevanz wird die konkrete Anzahl dieser Regressfälle statistisch nicht erfasst.



Frage 9:

SV-Träger

 

GKK Wien

Erinnerlich sind je ein Fall einer elektrischen Schiebetüre, eines Fahrradergometerpedals und einer explodierenden Sektflasche.

GKK Niederösterreich

Diesbezüglich liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor.

GKK Burgenland

Es ist kein Fall bekannt.

GKK Oberösterreich

Keine Regressansprüche nach dem PHG.

GKK Steiermark

Keine Zahlen vorhanden

GKK Kärnten

Keine Regressforderungen nach dem PHG.

GKK Salzburg

Es liegen keine statistischen Auswertungen vor.

GKK Tirol

Der Todesfall wurde durch einen fehlerhaften Spalthammer ausgelöst, der in China hergestellt und in Deutschland gekauft wurde.

GKK Vorarlberg

Es sind keine Einzelfälle abrufbar.

VA für Eisenbahnen und Bergbau

Nicht eruierbar

BKK Austria Tabak

Siehe Frage 4

BKK der Wiener Verkehrsbetriebe

Keine Fälle.

BKK Mondi Business Paper

Keine Angaben

BKK voestalpine Bahnsysteme

Keine Angaben

BKK Zeltweg

Keine Angaben

BKK Kapfenberg

Keine Angaben

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Keine Angaben

Pensionsversicherungsanstalt

Auf Punkt 8 wird verwiesen.

 

Frage 10:

 

SV-Träger

 

GKK Wien

Es gab keine entsprechenden Regresse. Die im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum Jugendlicher in Anspruch genommenen Transporte und Anstaltspflegen dienten jeweils nur der Ausnüchterung. Seitens der WGKK wurden daher keine Kosten übernommen bzw. erstattet.

GKK Niederösterreich

Es wird nach der aktuellen OGH-Entscheidung vorgegangen.

GKK Burgenland

Nein

GKK Oberösterreich

Es wurden in fünf Fällen bei Gastwirten die Behandlungskosten regressiert. Die gestellten Forderungen wurden zur Gänze bezahlt.

GKK Steiermark

Nein

GKK Kärnten

1 Fall

GKK Salzburg

Es liegen keine statistischen Auswertungen vor

GKK Tirol

Es wurde in 3 Fällen versucht, bei Eltern bzw. Gastwirten im Falle jugendlicher Komatrinker zu regressieren.

GKK Vorarlberg

Der Begriff „Komatrinker“ ist nicht definiert und bleibt die Fragestellung insofern unklar. Wegen rechtswidrigem Ausschank von Alkohol an Minderjährige wurden zwar zahlreiche Fälle geprüft. Mangels konkreter Beweise kam es aber zu keinem Regress.

VA für Eisenbahnen und Bergbau

Nein, da diesbezüglich keine Verständigung der Gerichte erfolgt ist

BKK Austria Tabak

Siehe Frage 4

BKK der Wiener Verkehrsbetriebe

Keine Fälle

BKK Mondi Business Paper

Keine Angaben

BKK voestalpine Bahnsysteme

Keine Angaben

BKK Zeltweg

Keine Angaben

BKK Kapfenberg

Keine Angaben

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Keine Angaben

Pensionsversicherungsanstalt

Mangels Zuständigkeit wird auf die Ausführungen der Krankenversicherungsträger verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen