2411/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien
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GZ: BMASK-20001/0046-II/2009 |
Wien, |
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Betreff: |
Parlament Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. betreffend "Regressforderungen nach dem ASVG (Sozialversicherungsträger)", Nr. 2587/J |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2587/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. wie folgt:
Vorausschickend erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich die Anfrage an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger weitergeleitet habe; dieser hat in Beantwortung dieser Anfrage Folgendes mitgeteilt:
Frage 1:
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SV-Träger |
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GKK Wien |
6.062 Fälle |
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GKK Niederösterreich |
4.765 Fälle |
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GKK Burgenland |
787 Fälle; |
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GKK Oberösterreich |
Es wurden 10.308 Regressfälle verbucht. |
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GKK Steiermark |
6.219 Fälle |
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GKK Kärnten |
2.503 Fälle |
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GKK Salzburg |
2.084 Fälle |
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GKK Tirol |
3.260 Forderungen |
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GKK Vorarlberg*) |
1.747 Fälle |
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VA für Eisenbahnen und Bergbau |
€ 1.403.415,33 |
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BKK Austria Tabak |
Es wurde 1 Regressanspruch gestellt und auch geltend gemacht. |
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BKK der Wiener Verkehrsbetriebe |
Geltend gemachte Regressansprüche: 73 |
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BKK Mondi Business Paper |
Keine Angaben |
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BKK voestalpine Bahnsysteme |
Keine Angaben |
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BKK Zeltweg |
9 Fälle |
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BKK Kapfenberg |
Keine Angaben |
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
Keine Angaben |
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Pensionsversicherungsanstalt |
Es wurden 5.452 Regressansprüche gestellt. |
*) Für diese Angaben gelten folgende Kriterien:
Ø Anknüpfungspunkt ist der verletzungsbedingte Versicherungsfall (auch bei mehreren verletzten Personen). Gesonderte Folgeerkrankungen (also soche, die nicht direkt zusammenhängend in der Zeit nach dem Unfall anfallen) werden als eigener Fall gezählt.
Ø Dem betreffenden Jahr werden alle jene Fälle zugeordnet, die zum Gegenstand eines Regressverfahrens gemacht werden (beginnend mit Ermittlungen).
Ø Die Zahlen beinhalten Regressforderungen sowohl nach § 332 ASVG als auch nach § 334 ASVG.
Ø Bezugspunkt ist der transitorische Zeitrahmen.
Frage 2:
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SV-Träger |
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GKK Wien |
€ 6.210.007,84 |
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GKK Niederösterreich |
€ 6.297.846,-- |
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GKK Burgenland |
€ 1.340.651,95 |
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GKK Oberösterreich |
€ 9.290.682,31 |
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GKK Steiermark |
Einnahmen: € 5.432.527,68 |
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GKK Kärnten |
€ 2.740.265,38 |
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GKK Salzburg |
Die Summe der regressierten Beträge ist geringfügig höher als die geltend gemachten nach § 332 ASVG (siehe Frage 5). Detaildaten liegen jedoch nicht vor. |
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GKK Tirol |
€ 3.116.659,83 an Forderungen
wurden geltend gemacht; |
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GKK Vorarlberg*) |
€ 1.545.507,21 |
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VA für Eisenbahnen und Bergbau |
€ 1.397.862,53; |
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BKK Austria Tabak |
Es wurden 2 Beträge in Höhe von insgesamt € 973,73 (davon 1 Regress aus 2007) regressiert. |
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BKK der Wiener Verkehrsbetriebe |
Bisher regressierter Gesamtbetrag: € 35.524,15 |
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BKK Mondi Business Paper |
Keine Angaben |
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BKK voestalpine Bahnsysteme |
Keine Angaben |
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BKK Zeltweg |
€ 9.151,21 |
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BKK Kapfenberg |
Keine Angaben |
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
Keine Angaben |
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Pensionsversicherungsanstalt |
Die Regresseinnahmen betrugen € 26.954.263,76. |
*) Das sind die entsprechend den Rechnungsvorschriften zu verbuchenden gesicherten Forderungen inkl. der transitorisch erfassten Beträge und ohne Unterscheidung zwischen Fällen nach § 332 ASVG und solchen nach § 334 ASVG.
Frage 3:
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SV-Träger |
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GKK Wien |
Es wurden in sämtlichen nach juristischer Beurteilung nicht als aussichtslos einzustufenden Fällen Regressansprüche geltend gemacht. |
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GKK Niederösterreich |
Es wurden sämtliche Ansprüche, welche gestellt werden konnten, regressiert. |
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GKK Burgenland |
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. |
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GKK Oberösterreich |
Bei unserer Kasse wird ein Regressfall erst dann als solcher gezählt, wenn eine Forderung erstellt und verbucht wird. Das geschieht immer dann, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt ein Regressanspruch objektiv zu Recht besteht und in der Regel der Leistungsfall abgeschlossen ist. Bei lang andauernden Leistungsfällen rechnen wir auch zwischenzeitlich ab. Abgesehen von hin und wieder auftretenden Rückständen werden die Regresse topaktuell geltend gemacht. |
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GKK Steiermark |
Die Frage ist für uns nicht plausibel, weil wir in der Regel alle Forderungen, die gestellt werden können, auch stellen. |
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GKK Kärnten |
Alle Regressforderungen, von denen die KGKK Kenntnis erlangt hat, wurden und werden nach wie vor bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen betrieben, sofern die Einbringlichkeit nicht von Vornherein ausgeschlossen scheint. |
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GKK Salzburg |
Dies kann nicht beziffert werden. |
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GKK Tirol |
Forderungen in Höhe von € 5.183.280,53 hätten gestellt werden können. |
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GKK Vorarlberg |
Diese Frage ist nicht klar. Es werden alle rechtlich vertretbar erscheinenden Forderungen geltend gemacht. |
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VA für Eisenbahnen und Bergbau |
Zusätzlich noch € 5.552,80. |
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BKK Austria Tabak |
Siehe Frage 1 |
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BKK der Wiener Verkehrsbetriebe |
Theoretisch 135; |
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BKK Mondi Business Paper |
Keine Angaben |
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BKK voestalpine Bahnsysteme |
Keine Angaben |
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BKK Zeltweg |
9 Fälle |
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BKK Kapfenberg |
Keine Angaben |
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
Keine Angaben |
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Pensionsversicherungsanstalt |
Pensionsversicherungsträger sind verpflichtet, Regressansprüche geltend und einbringlich zu machen. In Erfüllung dieser Verpflichtung wird auf die Geltendmachung durchsetzbarer Regressansprüche nicht verzichtet. |
Frage 4:
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SV-Träger |
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GKK Wien |
Diesbezüglich existiert keine gesonderte Statistik. |
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GKK Niederösterreich |
Diesbezüglich liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor. |
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GKK Burgenland |
Eine Ermittlung dieser Fälle wäre nur mit einem nicht vertretbar hohen personellen und EDV-technischen Aufwand verbunden. |
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GKK Oberösterreich |
Es wurden bei 11 Arbeitsunfällen Regressansprüche geltend gemacht. Allerdings handelt es sich bei diesen Fällen nur um solche, die sich nicht im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen ereignen. Arbeitsunfälle mit Kraftfahrzeugen werden als Verkehrsunfälle gezählt. |
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GKK Steiermark |
Keine Zahlen vorhanden |
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GKK Kärnten |
Es liegen keine Aufzeichnungen vor. |
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GKK Salzburg |
Es liegen keine statistischen Auswertungen vor. |
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GKK Tirol |
Es sind keine Aufzeichnungen vorhanden bzw. werden keine Auswertungen durchgeführt. |
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GKK Vorarlberg |
Derartige Fälle werden laufend regressiert. Eine Unterscheidung nach Regressfällen gemäß § 332 Abs. 5 ASVG und nach anderen Regressfällen erfolgt allerdings nicht und ist weder nach der Erfolgsrechnung noch nach den Rechnungsvorschriften vorgesehen. Sie würde außerdem unvertretbaren Verwaltungsaufwand bedeuten. Deshalb gibt es darüber auch keine konkreten Zahlen. |
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VA für Eisenbahnen und Bergbau |
Derzeit nicht eruierbar. |
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BKK Austria Tabak |
2009 keine Fälle |
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BKK der Wiener Verkehrsbetriebe |
Bisher kein Fall nach § 332 Abs. 5 ASVG. |
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BKK Mondi Business Paper |
Keine Angaben |
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BKK voestalpine Bahnsysteme |
Keine Angaben |
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BKK Zeltweg |
8 Fälle |
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BKK Kapfenberg |
Keine Angaben |
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
Keine Angaben |
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Pensionsversicherungsanstalt |
Es werden keine gesonderten Statistiken dahingehend geführt, ob ein Sachverhalt im Sinne dieser Bestimmung verwirklicht wird. |
Frage 5:
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SV-Träger |
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GKK Wien |
Es wurde ein Gesamtbetrag von € 9.927.557,29 an Regressforderungen geltend gemacht. Zum Regressergebnis wird auf Punkt 2 verwiesen. Es gibt keine gesonderte Statistik, in wie vielen der insgesamt 6.062 Fälle die Ansprüche zur Gänze oder teilweise durchgesetzt werden konnten. |
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GKK Niederösterreich |
Diesbezüglich liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor. |
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GKK Burgenland |
Eine Ermittlung dieser Fälle wäre nur mit einem nicht vertretbar hohen personellen und EDV-technischen Aufwand verbunden. |
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GKK Oberösterreich |
Es wurden € 9.290.682,31 geltend gemacht; € 9.575.009,96 wurden bezahlt. |
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GKK Steiermark |
Keine Zahlen vorhanden |
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GKK Kärnten |
Einnahmen: € 2.648.670,29 |
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GKK Salzburg |
Gestellte Regressansprüche:
€ 2.852.716,78; |
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GKK Tirol |
Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. |
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GKK Vorarlberg |
Hinsichtlich der insgesamt nach den §§ 332 und 334 ASVG durchgesetzten Ansprüche wird auf Punkt 2 verwiesen. |
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VA für Eisenbahnen und Bergbau |
siehe Punkt 1 |
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BKK Austria Tabak |
Siehe Frage 4 |
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BKK der Wiener Verkehrsbetriebe |
Bisher geltend gemachter Gesamtbetrag:
€ 35.524,15; |
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BKK Mondi Business Paper |
Keine Angaben |
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BKK voestalpine Bahnsysteme |
Keine Angaben |
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BKK Zeltweg |
€ 9.151,21 |
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BKK Kapfenberg |
Keine Angaben |
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
Keine Angaben |
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Pensionsversicherungsanstalt |
Die diesen Rechtsfällen zugrunde liegenden Einnahmen werden im Einzelnen statistisch nicht erfasst. Diesbezüglich darf auf die Beantwortung zu Punkt 4 verwiesen werden. |
Frage
6:
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SV- Träger |
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GKK Wien |
Ein Anteil von ca. 70 % der Forderungen ist auf Verletzungen zurückzuführen, die durch Straßenverkehrsunfälle verursacht wurden. |
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GKK Niederösterreich |
Ca. 79,4 % (inkl. Unfälle mit ausländischen Lenkern bzw. Fahrzeughaltern) |
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GKK Burgenland |
684 Fälle: |
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GKK Oberösterreich |
8.600 Fälle |
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GKK Steiermark |
4.354 Fälle |
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GKK Kärnten |
1.395 Verkehrsunfälle |
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GKK Salzburg |
Es liegen keine statistischen Auswertungen vor. |
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GKK Tirol |
Von den 3.260 Forderungen betrafen 2.406 Unfälle jeglicher Art (z.B. Verkehrsunfälle, Schiunfälle, Arbeitsunfälle und sonstige), wobei der Großteil der Unfälle auf Verkehrsunfälle zurückgeht. Über die genaue Art der Unfälle wird keine Statisitik geführt. |
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GKK Vorarlberg*) |
Verkehrsunfälle: 1.480; |
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VA für Eisenbahnen und Bergbau |
Ca. 80 % |
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BKK Austria Tabak |
Siehe Frage 4 |
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BKK der Wiener Verkehrsbetriebe |
80 Fälle |
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BKK Mondi Business Paper |
Keine Angaben |
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BKK voestalpine Bahnsysteme |
Keine Angaben |
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BKK Zeltweg |
8 Fälle |
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BKK Kapfenberg |
Keine Angaben |
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
Keine Angaben |
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Pensionsversicherungsanstalt |
Mangels Relevanz werden statistische Erhebungen zur konkreten Anzahl von Regressfällen, die auf Straßenverkehrsunfälle zurückzuführen sind, nicht geführt. Den Erfahrungswerten entsprechend, liegt ca. 85 % aller Regressfälle ein Unfall im Straßenverkehr zugrunde. |
*) Die Zahlen ergeben sich aufgrund folgender Zählungsweise:
Ø Bei der konkreten Betreibung von Regressansprüchen wird nicht danach unterschieden, ob diese auf einen Straßenverkehrsunfall oder auf eine andere Art des Unfallereignisses zurückzuführen sind. Somit kann diese Frage in dieser Form nicht beantwortet werden.
Ø Bekannt sind lediglich die Zahl der gemeldeten Verkehrsunfälle (ohne Arbeitswegunfälle), und die Zahl der gemeldeten Arbeitswegunfälle (einschließlich solcher, die nicht im Straßenverkehr passiert sind).
Frage 7:
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SV-Träger |
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GKK Wien |
Diesbezüglich existiert keine gesonderte Statistik. |
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GKK Niederösterreich |
Diesbezüglich liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor. |
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GKK Burgenland |
Eine Ermittlung dieser Fälle wäre nur mit einem nicht vertretbar hohen personellen und EDV-technischen Aufwand verbunden. |
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GKK Oberösterreich |
Es wurden 322 „internationale“ Verkehrsunfälle statistisch erfasst. Dazu gehören alle jene, bei denen ein ausländisches Kraftfahrzeug beteiligt ist und das Teilungsabkommen nicht zur Anwendung kommt, unabhängig davon, wo sich der Verkehrsunfall ereignet hat. |
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GKK Steiermark |
Keine Zahlen vorhanden |
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GKK Kärnten |
Es liegen keine Aufzeichnungen vor, da für den Regress irrelevant. |
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GKK Salzburg |
Es liegen keine statistischen Auswertungen vor. |
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GKK Tirol |
Darüber wird keine Statistik geführt. |
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GKK Vorarlberg |
Es erfolgt keine getrennte Zählung. |
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VA für Eisenbahnen und Bergbau |
Dzt. nicht eruierbar |
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BKK Austria Tabak |
Siehe Frage 4 |
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BKK der Wiener Verkehrsbetriebe |
Es ist keine Aufschlüsselung vorhanden. |
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BKK Mondi Business Paper |
Keine Angaben |
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BKK voestalpine Bahnsysteme |
Keine Angaben |
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BKK Zeltweg |
Keine Angaben |
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BKK Kapfenberg |
Keine Angaben |
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
Keine Angaben |
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Pensionsversicherungsanstalt |
Anknüpfend an Punkt 6 wird ausgeführt, dass diesbezüglich keine statistischen Werte bestehen. |
Frage 8:
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SV-Träger |
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GKK Wien |
Darüber existiert keine gesonderte Statistik. Tatsächlich gab es aber nur Einzelfälle, die auf fehlerhafte Produkte zurückzuführen waren. |
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GKK Niederösterreich |
Diesbezüglich liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor. |
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GKK Burgenland |
Es ist kein Fall bekannt. |
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GKK Oberösterreich |
Keine Regressansprüche nach dem PHG. |
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GKK Steiermark |
Keine Zahlen vorhanden |
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GKK Kärnten |
Keine Regressforderungen nach dem PHG. |
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GKK Salzburg |
Es liegen keine statistischen Auswertungen vor. |
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GKK Tirol |
Es ist 1 Fall bekannt, bei dem eine Person aufgrund eines fehlerhaften Produktes im Sinne des PHG zu Tode kam. |
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GKK Vorarlberg |
Es liegen keine konkreten Zahlen vor. Erfahrungsgemäß werden jährlich einige wenige derartige Fälle regressiert. |
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VA für Eisenbahnen und Bergbau |
Nicht eruierbar |
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BKK Austria Tabak |
Siehe Frage 4 |
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BKK der Wiener Verkehrsbetriebe |
Keine Fälle. |
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BKK Mondi Business Paper |
Keine Angaben |
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BKK voestalpine Bahnsysteme |
Keine Angaben |
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BKK Zeltweg |
Keine Angaben |
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BKK Kapfenberg |
Keine Angaben |
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
Keine Angaben |
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Pensionsversicherungsanstalt |
Mangels Relevanz wird die konkrete Anzahl dieser Regressfälle statistisch nicht erfasst. |
Frage 9:
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SV-Träger |
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GKK Wien |
Erinnerlich sind je ein Fall einer elektrischen Schiebetüre, eines Fahrradergometerpedals und einer explodierenden Sektflasche. |
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GKK Niederösterreich |
Diesbezüglich liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor. |
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GKK Burgenland |
Es ist kein Fall bekannt. |
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GKK Oberösterreich |
Keine Regressansprüche nach dem PHG. |
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GKK Steiermark |
Keine Zahlen vorhanden |
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GKK Kärnten |
Keine Regressforderungen nach dem PHG. |
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GKK Salzburg |
Es liegen keine statistischen Auswertungen vor. |
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GKK Tirol |
Der Todesfall wurde durch einen fehlerhaften Spalthammer ausgelöst, der in China hergestellt und in Deutschland gekauft wurde. |
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GKK Vorarlberg |
Es sind keine Einzelfälle abrufbar. |
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VA für Eisenbahnen und Bergbau |
Nicht eruierbar |
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BKK Austria Tabak |
Siehe Frage 4 |
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BKK der Wiener Verkehrsbetriebe |
Keine Fälle. |
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BKK Mondi Business Paper |
Keine Angaben |
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BKK voestalpine Bahnsysteme |
Keine Angaben |
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BKK Zeltweg |
Keine Angaben |
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BKK Kapfenberg |
Keine Angaben |
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
Keine Angaben |
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Pensionsversicherungsanstalt |
Auf Punkt 8 wird verwiesen. |
Frage 10:
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SV-Träger |
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GKK Wien |
Es gab keine entsprechenden Regresse. Die im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum Jugendlicher in Anspruch genommenen Transporte und Anstaltspflegen dienten jeweils nur der Ausnüchterung. Seitens der WGKK wurden daher keine Kosten übernommen bzw. erstattet. |
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GKK Niederösterreich |
Es wird nach der aktuellen OGH-Entscheidung vorgegangen. |
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GKK Burgenland |
Nein |
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GKK Oberösterreich |
Es wurden in fünf Fällen bei Gastwirten die Behandlungskosten regressiert. Die gestellten Forderungen wurden zur Gänze bezahlt. |
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GKK Steiermark |
Nein |
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GKK Kärnten |
1 Fall |
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GKK Salzburg |
Es liegen keine statistischen Auswertungen vor |
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GKK Tirol |
Es wurde in 3 Fällen versucht, bei Eltern bzw. Gastwirten im Falle jugendlicher Komatrinker zu regressieren. |
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GKK Vorarlberg |
Der Begriff „Komatrinker“ ist nicht definiert und bleibt die Fragestellung insofern unklar. Wegen rechtswidrigem Ausschank von Alkohol an Minderjährige wurden zwar zahlreiche Fälle geprüft. Mangels konkreter Beweise kam es aber zu keinem Regress. |
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VA für Eisenbahnen und Bergbau |
Nein, da diesbezüglich keine Verständigung der Gerichte erfolgt ist |
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BKK Austria Tabak |
Siehe Frage 4 |
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BKK der Wiener Verkehrsbetriebe |
Keine Fälle |
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BKK Mondi Business Paper |
Keine Angaben |
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BKK voestalpine Bahnsysteme |
Keine Angaben |
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BKK Zeltweg |
Keine Angaben |
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BKK Kapfenberg |
Keine Angaben |
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
Keine Angaben |
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Pensionsversicherungsanstalt |
Mangels Zuständigkeit wird auf die Ausführungen der Krankenversicherungsträger verwiesen. |
Mit freundlichen Grüßen