2412/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0323-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2694/J der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weite­rer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Eine Durchsicht aller sicherheitsrelevanten Aufzeichnungen seit dem Jahr 2000 hat ergeben, dass es in diesem Zeitraum keinen Einbruch in ein Büro meines Ministeriums gab. In diese Prüfung miteinbezogen wurde für den Zeitraum 2000 bis 30. April 2003 (Zeitraum vor der Schaffung eines eigenen Gesundheitsressorts) auch der
Bereich der für Gesundheitsfragen zuständigen Sektionen.


Fragen 4 bis 6:

Es gibt sowohl Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Ministeriums und des
Ministerbüros als auch laufende Sicherheitsüberprüfungen.

 

Frage 7:

Die sicherheitsrelevanten Komponenten meines Hauses, wie Schleusentüren, Zu­trittskontrolle, Alarmierungsanlage, Videoüberwachung usw., werden dreimal wö­chentlich überprüft. Die technische Überprüfung zur Lauschabwehr in den Räumlich­keiten des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz fand zuletzt am 6. Dezember 2008 durch das Bundeskriminalamt/Son­dereinheit für Observation (SEO) statt.

 

Frage 8:

Für die Sicherheit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz ist ein Sicherheitsbeauftragter zuständig, der dem Leiter der Sektion I direkt unterstellt ist und zu dessen Aufgabe es gehört, die Angelegenheiten des Si­cherheits-und Krisenmanagements für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu koordinieren.

 

Mit freundlichen Grüßen