2412/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-10001/0323-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2694/J der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Eine
Durchsicht aller sicherheitsrelevanten Aufzeichnungen seit dem Jahr 2000 hat
ergeben, dass es in diesem Zeitraum keinen Einbruch in ein Büro meines
Ministeriums gab. In diese Prüfung miteinbezogen wurde für den
Zeitraum 2000 bis 30. April 2003 (Zeitraum vor der Schaffung eines eigenen
Gesundheitsressorts) auch der
Bereich der für Gesundheitsfragen zuständigen Sektionen.
Fragen 4 bis 6:
Es gibt
sowohl Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Ministeriums und des
Ministerbüros als auch laufende Sicherheitsüberprüfungen.
Frage 7:
Die sicherheitsrelevanten Komponenten meines Hauses, wie Schleusentüren, Zutrittskontrolle, Alarmierungsanlage, Videoüberwachung usw., werden dreimal wöchentlich überprüft. Die technische Überprüfung zur Lauschabwehr in den Räumlichkeiten des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz fand zuletzt am 6. Dezember 2008 durch das Bundeskriminalamt/Sondereinheit für Observation (SEO) statt.
Frage 8:
Für die Sicherheit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist ein Sicherheitsbeauftragter zuständig, der dem Leiter der Sektion I direkt unterstellt ist und zu dessen Aufgabe es gehört, die Angelegenheiten des Sicherheits-und Krisenmanagements für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu koordinieren.
Mit freundlichen Grüßen